Eine Gruppe Menschen, zwei Perspektiven – und das nur durch Sprache

NRW-Integrationsminister „ruft Migranten zur Teilnahme an EU-Wahlen auf“, schreibt .

In der Pressemitteilung seines Ministeriums wird wiederum von „Deutschen mit Einwanderungsgeschichte“ gesprochen – und damit eine bewusst integrationsfreundliche Formulierung gewählt.

Zwei Perspektiven mit Framing-Effekt. Spreche ich von Migranten oder Deutschen?

 

Berliner Volksbegehren liefert den Gegnern Argumente

Die Berliner Initiative führt den Begriff „enteignen“ schon in ihrem Namen, auch wenn sie gar nicht enteignen will. (https://www.dwenteignen.de/)

Seit Tagen wird in Politik und Medien über Enteignung diskutiert. Soll der Staat Unternehmen Besitz wegnehmen und sie entsprechend entschädigen?

Ausgelöst hat die Debatte das Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“. Der Begriff „enteignen“ legt nahe, dass die Initiative Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz anwenden will, in dem davon die Rede ist:

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Auch in ihrer Werbung für das Volksbegehren spricht die Initiative ständig von Enteignung – und nimmt damit die Perspektive derjenigen ein, die von einer solchen Maßnahme betroffen sein sollen, denen also Besitz weggenommen wird (und die dafür entschädigt werden). Das könnte man sogar verstehen, wenn sie tatsächlich vorhätte, Enteignungen zu fordern.
Tatsächlich will sie das aber gar nicht. Sie stützen ihr Volksbegehren nämlich nicht auf Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz, sondern auf Artikel 15. Und in dem heißt es:
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Auch auf ihrer Webseite führen sie den Artikel auf. Der Begriff Vergesellschaftung aber nimmt die Perspektive derjenigen ein, die von dem Vorgang profitieren. Für die öffentliche Debatte in der Politik wäre das der bessere Begriff gewesen, weil er das Anliegen ins Positive wendet.

Enteignung aber klingt nicht gut. Und liefert den Gegnern der Initiative willkommenes Sprachmaterial, um die Intiative abzulehnen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zum Beispiel benutzen den Begriff und bringen ihn in die Nähe des Sozialismus und der DDR-Staatswirtschaft – obwohl er im Grundgesetz der BRD steht.

Dass die Initiative sich für den Begriff Enteignung entschieden hat, kann durchaus sinnvoll sein, weil es möglicherweise zu einer höheren Mobilisierung führt. Es stärkt aber zugleich diejenigen, die gegen die Initiative sind und dafür den Begriff mit dem negativeren Klang nutzen können.

Wie bild.de mittels Framing das Framing anprangert

Das hat natürlich eine gewisse Ironie, wie bild.de das zurecht umstrittene Gutachten von Elisabeth Wehling für die ARD angreift – nämlich ausgerechnet mit Framing. Der ARD vorzuwerfen, sie wolle die Öffentlichkeit mittels Framing „umerziehen“, und dann selbst Begriffe zu benutzen, auf die genau dieser Vorwurf zutrifft, ist einigermaßen absurd. Genauso macht es bild.de aber in seinem Artikel:

Dabei benutzt bild.de nicht nur das Framing der „Umerziehungs-Fibel“ und des „Umerziehungs-Gutachtens“ und erweckt damit den Eindruck, die ARD sei willens oder gar in der Lage, irgendwen „umzuerziehen“ – zu was auch immer (denn das lässt der Text offen). Auch der Begriff „das gebührenfinanzierte Machwerk“ kommt im Text vor – ohne Distanzierung oder Berufung auf eine Quelle. Dass bild.de also mittels Framing der ARD vorwirft, Framing zu betreiben, ist einigermaßen absurd. Wenn auch nicht überraschend, denn die Redaktionen der Bild arbeiten ständig damit.

Warum Journalisten nicht vom „Gute-Kita-Gesetz“ sprechen sollten (Spoiler: Weil sie damit der Ministerin einen Gefallen tun)

Eigentlich heißt es „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“. Dass so ein Begriff den gesetzgeberischen und administrativen Notwendigkeiten entspricht, ist das eine. Gut verkaufen lässt er sich in der Öffentlichkeit aber nicht. Das zuständige Bundesfamilienministerium hat daraus deshalb in seiner öffentlichen Kommunikation das „Gute-Kita-Gesetz“ gemacht.

Das klingt prägnant und einleuchtend und wird deshalb von Journalisten gerne verwendet.

Dabei liegt die Vermutung nahe, dass Familienministerin Franziska Giffey es ganz gerne sieht, wenn das Gesetz unabhängig von der Beurteilung seines Inhalts schon mal ein positives Framing bekommt. Besonders gut funktioniert das, wenn man den Begriff nur hört – dann ist nämlich unklar, ob sich das „Gute“ auf die Kitas bezieht oder auf das Gesetz, etwa in einem Satz wie diesem:

Die Bundesregierung hat das Gute-Kita-Gesetz beschlossen.

Der ließe sich auch verstehen als:

Die Bundesregierung hat das gute Kita-Gesetz beschlossen.

Nach der Framing-Theorie nutzt es auch wenig, den Kurznamen des Gesetzes in Anführungszeichen zu setzen oder – gesprochen – mit einem „sogenanntes Gute-Kita-Gesetz“ zu verstehen. Denn der Begriff bleibt trotzdem hängen, die Distanzierung bzw. Relativierung bewirkt wenig.

Normalerweise räumen Politiker nicht ein, dass sie solche Begriffe bewusst setzen. Giffey schon. Das Magazin „Pressesprecher“ schreibt, dass Giffey die Medien als wichtige Verbündete sehe, wenn es darum gehe, Botschaften zu platzieren. In diesem Fall haben sie sich auch als solche erwiesen. Das Magazin schreibt:

Den verklausulierten Begriff „Kitaqualitätsentwicklungsgesetz“ etwa lehnte sie ab und formulierte ihn kurzerhand um in „Gute-Kita-Gesetz“ ‒ inklusive Würfel für den Schreibtisch, auf dem die Kerngedanken des Gesetzes in prägnanten Sätzen abgebildet sind. Schließlich sollen sich die Menschen ja daran erinnern.

Journalisten müssen sich also bewusst sein, dass sie durch Framing bewusst instrumentalisiert werden. Statt der Kurzform des Namens können sie einfach die Langform nutzen oder besser noch auf eine alternative Formulierung ausweichen – so etwas wie „das neue Kita-Gesetz“.