Berliner Volksbegehren liefert den Gegnern Argumente

Die Berliner Initiative führt den Begriff „enteignen“ schon in ihrem Namen, auch wenn sie gar nicht enteignen will. (https://www.dwenteignen.de/)

Seit Tagen wird in Politik und Medien über Enteignung diskutiert. Soll der Staat Unternehmen Besitz wegnehmen und sie entsprechend entschädigen?

Ausgelöst hat die Debatte das Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“. Der Begriff „enteignen“ legt nahe, dass die Initiative Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz anwenden will, in dem davon die Rede ist:

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Auch in ihrer Werbung für das Volksbegehren spricht die Initiative ständig von Enteignung – und nimmt damit die Perspektive derjenigen ein, die von einer solchen Maßnahme betroffen sein sollen, denen also Besitz weggenommen wird (und die dafür entschädigt werden). Das könnte man sogar verstehen, wenn sie tatsächlich vorhätte, Enteignungen zu fordern.
Tatsächlich will sie das aber gar nicht. Sie stützen ihr Volksbegehren nämlich nicht auf Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz, sondern auf Artikel 15. Und in dem heißt es:
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Auch auf ihrer Webseite führen sie den Artikel auf. Der Begriff Vergesellschaftung aber nimmt die Perspektive derjenigen ein, die von dem Vorgang profitieren. Für die öffentliche Debatte in der Politik wäre das der bessere Begriff gewesen, weil er das Anliegen ins Positive wendet.

Enteignung aber klingt nicht gut. Und liefert den Gegnern der Initiative willkommenes Sprachmaterial, um die Intiative abzulehnen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zum Beispiel benutzen den Begriff und bringen ihn in die Nähe des Sozialismus und der DDR-Staatswirtschaft – obwohl er im Grundgesetz der BRD steht.

Dass die Initiative sich für den Begriff Enteignung entschieden hat, kann durchaus sinnvoll sein, weil es möglicherweise zu einer höheren Mobilisierung führt. Es stärkt aber zugleich diejenigen, die gegen die Initiative sind und dafür den Begriff mit dem negativeren Klang nutzen können.

Ein Gedanke zu „Berliner Volksbegehren liefert den Gegnern Argumente“

  1. Argumente, die haben alle Seiten.
    Die Seite der „Investoren“, könnte man auch tatenlose Gewinnabschöpfer nennen,
    die Seite der „Mieter“, könnte man auch murrendes Zahlvieh nennen,
    die Seite der „Politiker“ , könnte man auch legislativperiodisch zuckende Schlafmützen nennen, wer, welche Seite hat Recht?
    Ich, weiß es nicht.
    Aus der Distanz: habe das Glück im eigenem Haus zu wohnen, mein eigenes Geld, im eigenem Laden zu verdienen.
    Sehe aber wie diese Gesellschaft immer weiter auseinanderdriftet, wie wenige immer mehr haben und wie immer mehr wenig haben. wer jetzt nicht „linkt“ denn, wann dann?

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