Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Aktivistin der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch“ verurteilt. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, wird separat festgelegt. Die Frau war mit einem anderen Aktivisten in einen Schlachthof in Niedersachsen eingestiegen und hatte Aufnahmen von Schweinen gemacht, die mit CO2 betäubt wurden. Das ist legal, Tierschützer beklagen aber, es sei eine brutale Tierquälerei.
Auch das ARD-Magazin „Plusminus“ hat darüber berichtet. Anders als die Aktivisten selbst darf es die illegal gemachten Bilder aber zeigen. Woher dieser Widerspruch kommt, hat mir der Medienrechtler Roger Mann im Deutschlandfunk erzählt.