Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck ist vor zweieinhalb Monaten von der Berliner Polizei kontrolliert worden. Bei ihm wurde eine „betäubungsmittelähnliche Substanz“ gefunden. Beck trat daraufhin von seinen Ämtern zurück, teilte er auf seiner Webseite mit; sein Mandat als Abgeordneter behielt er.
Ich habe immer eine liberale Drogenpolitik vertreten. Zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen wird mein Anwalt zu gegebener Zeit eine Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeben. Ich werde mich dazu öffentlich nicht einlassen.
Um welche Drogen es sich gehandelt hat, ist bis heute nicht bekannt. Die Bild-Zeitung hat behauptet, es habe sich um Crystal Meth gehandelt, gibt dazu aber keine Quelle an. Auch später ist an keiner Stelle offiziell bekannt geworden, um welche Droge es geht, dennoch beziehen sich fast alle Medien seitdem immer und immer wieder auf diese Angabe; teilweise geben sie nicht mal mehr die Bild als Quelle an, sondern formulieren so etwas wie „es soll sich um Crystal Meth gehandelt haben“.
Freilich, dem hat nicht mal Volker Beck widersprochen – aber ist damit schon klar, was es war? Viele Medien tun jedenfalls so und formulieren ganze Kommentare auf dieser Basis. So etwa Angelika Demel im Blog von Roland Tichy, das schon in der Dachzeile etwas suggeriert, was nicht belegt ist:
Die Volker-Beck-Droge wird zur Massensucht
Im Vorspann heißt es dann:
Das Verfahren gegen den Bundestagsabgeordnete Volker Beck wegen des mutmaßlichen Besitzes von Crystal Meth wird „wegen geringer Schuld“ eingestellt. Das ist rechtspolitisch ein gefährliches Zeichen: Crystal Meth ist längst eine Massendroge, die auch Kinder schädigt, so unsere Gastautorin Angelika Demel.
Dort ist also lediglich die Rede von „mutmaßlichem Besitz“. Und von einem „rechtspolitisch gefährlichen Zeichen“ kann man nur dann sprechen, wenn es sich tatsächlich um Crystal Meth gehandelt hat und das Verfahren dennoch absichtlich eingestellt wurde (und nicht lediglich wegen einer Opportunitätsvorschrift laut Strafprozessordnung, wie Beck schreibt). Auf dieser Spekulation baut Demels allerdings ihre ganze Theorie auf.
Weder will noch kann ich Volker Beck von einem Verdacht reinwaschen, noch will ich Crystal Meth verharmlosen. Insofern hat Demels Beitrag inhaltlich schon seine Berechtigung.
Aber unverantwortlich zu spekulieren und Beck immer wieder mit der Droge in Verbindung zu bringen, ist sehr unredlich. Wer von absichtlich und unabsichtlich fehlerhafter Berichterstattung spricht wie es auf Roland Tichys Seite immer wieder aufscheint, sollte für sich selbst den Maßstab anlegen, auf der Grundlage von Informationen zu berichten und zu kommentieren, nicht auf der Grundlage von Spekulationen.
Das führt dann nämlich zu sich verselbständigenden Meinungen wie diesen hier, in denen Nutzer Belege nicht mehr für nötig halten.
@stfries@RolandTichy Polzei Meldung wurde nicht dementiert für Traubenzucker muss man auch keine 7000€ zahlen richtig?
Ein Schwerpunkt der diesjährigen Republica und der Media Convention in Berlin war der Umgang mit Hass im Netz. Das wird seit dem vorigen Jahr breit diskutiert, nachdem die Anzahl der Hasskommentare vor allem gegen die vielen ankommenden Flüchtlinge enorm zugenommen hatte. In Berlin wurden Perspektiven aufgezeigt für eine bessere Debattenkultur im Netz. Welche das sind, darüber habe ich für das Medienmagazin des Deutschlandfunks, „Markt und Medien“, berichtet.
Mit Stimmen von
Carline Mohr, bis April Social-Media-Leiterin bei bild.de
Jörg Heidrich, Justiziar beim Onlineportal heise.de
Daniel Wüllner, Teamleiter Social Media und Leserdialog bei sueddeutsche.de
Sebastian Köffer, Wirtschaftsinformatiker von der Universität Münster
In der vergangenen Woche ist ein bizarrer Streit öffentlich geworden: der zwischen der AfD-Chefin Frauke Petry und dem ZDF-Morgenmagazin. Petry war am Montagmorgen nicht beim ZDF aufgetaucht, obwohl sie zugesagt hatte. Auch am Dienstag kam sie nicht. Wieso, hat Michael Coors gut beschrieben.
Ich will auf eine Aussage von Frauke Petry eingehen, die sie als Vorwurf formuliert und gemeint hat. In einem Statement dazu, warum sie nicht gekommen ist, heißt es:
Solange vor allem öffentlich-rechtliche Fernsehsender ihren Auftrag, so neutral wie möglich das pluralistische Meinungsbild darzustellen, dadurch missverstehen, indem sie offensichtlichen Politaktivisten wie Dunja Hayali ein derartig breites öffentliches Forum bieten, ist mein persönliches Interesse, in diesem Rahmen über die aufstrebende Alternative für Deutschland zu berichten, deutlich reduziert.
Die Sache mit der „Politaktivistin“ Dunja Hayali, die eigentlich nur Moderatorin des ZDF-Morgenmagazins ist, präzisiert Petry dann noch:
Liegt es daran, dass die Unterstützerin der Vereine ‚Gesicht zeigen‘ und ‚Respekt! Kein Platz für Rassismus‘ Schwierigkeiten damit hat, ihre journalistische Arbeit in einem aus Steuergeldern finanzierten Sender von ihrer politischen Einstellung zu trennen? (…) Sie erscheint daher zunehmend mehr als politische Aktivistin denn als professionell arbeitende Journalistin.
Mal abgesehen von der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nicht aus Steuergeldern finanziert werden (Irrtum? Lüge?), irritiert mich die Haltung, die Petrys Aussage zugrunde liegt.
Ich interpretiere Petry so, dass das Eintreten gegen Rassismus nicht mit der Neutralitätspflicht eines Journalisten zu vereinbaren ist. Rassismus soll also als eine legitime Einstellung neben anderen angesehen werden. Führt man das fort, sind auch Haltungen wie Antisemitismus, Homophobie, Sexismus und Islamfeindlichkeit akzeptabel, kurz: alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Das Grundgesetz, auf dessen Grundlage die AfD Petry zufolge steht, verbietet aber genau dies in Artikel 3 Abs. 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn Journalisten wie Dunja Hayali, um die es Petry geht, sich also gegen Rassismus aussprechen, handeln sie im Sinne des Grundgesetzes. Und diesem Grundgesetz gegenüber sollen Journalisten neutral sein?
Das können und dürfen sie nicht. Denn das Grundgesetz und die Demokratie sind Voraussetzung für unabhängigen Journalismus. Im Grundgesetz wird die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert (Art. 5). Man sieht an vielen Diktaturen weltweit, wie selten die wirklich besteht (die Reporter ohne Grenzen haben ihre Einschätzung in einer Weltkarte dargestellt). Sich nicht für Werte des Grundgesetzes einzusetzen, hieße, auch diesen gegenüber neutral zu sein. Wie kann man aber einem Grundrecht gegenüber neutral sein, wenn es die eigene Arbeit garantiert?
Wenn Frau Petry ernsthaft das Engagement gegen Rassismus für eine Verletzung journalistischer Neutralität hält und lediglich für eine politische Einstellung neben anderen, zeigt sie, dass sie schlicht gewisse rechtliche und moralische Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung entweder nicht verstanden hat oder aber – noch schlimmer – diese aus politischer Überzeugung in Frage stellt.
Spinnen wir das mal fort: Wenn Journalisten auch demokratiefeindliche Meinungen gelten lassen sollen, sollen sie also seelenruhig dabei zusehen, wie eine Regierung ihre eigenen Rechte abschafft, so wie es die AfD in Baden-Württemberg laut Wahlprogramm teilweise vorhat und die AfD auf Bundesebene laut Entwurf (dessen Gültigkeit die AfD bestreitet, allerdings nicht den Entwurf an sich). Das kann nicht im Interesse der Demokratie sein.
Was für eine Doppelmoral: „Zensur“ und „Lügenpresse“ ruft die #AfD nur so lange sie nicht selbst am Drücker sitzt. pic.twitter.com/ec1XIjXIE1
Journalisten dürfen nicht nur für Grundwerte eintreten, sie müssen es sogar. Dass Dunja Hayali sich gegen Rassismus ausspricht, ist also nicht nur ihr Recht als Bürgerin, es ist sogar ihre Pflicht als Journalistin; wenn sie es nicht so öffentlich tut wie bei „Gesicht zeigen“ und „Respekt“, so müsste sie mindestens ihre professionelle Rolle so verstehen.
Wenn Journalisten nicht für die Werte des Grundgesetzes eintreten, schaffen sie erst sich selbst und auf Dauer auch die Demokratie in dieser Form ab.
Was die „Alternative für Deutschland“ wirklich will, ist gar nicht so leicht herauszufinden. Es gibt zwar Wahlprogramme für einzelne Bundesländer, aber kein Grundsatzprogramm. Zwar äußern sich immer wieder einzelne Vertreter der Partei zu Zielen, aber da viele davon wieder von der Parteiführung relativiert werden, herrscht Unklarheit über die Einstellungen und Ziele der Partei.
Dass ein Grundsatzprogramm Abhilfe schaffen soll, ist nur konsequent. Die Recherchegruppe „Correctiv“ hat über einen Entwurf für das Programm berichtet, den man hier abrufen kann. Unabhängig von der Frage, ob diese Fassung tatsächlich von der AfD beschlossen und gültig wird, strotz das Programm nur so von vagen Formulierungen, sehr allgemeinen Aussagen, Unklarheit über Definitionen und vielen Widersprüchlichkeiten.
Dass das auch bei den von AfD-Chefin Frauke Petry so bezeichneten Altparteien auch so ist, macht die Sache nicht besser; allerdings behauptet die AfD ja immer, dass sie es besser kann als diese Parteien. Der Entwurf sieht nicht danach aus.
Ich will hier ausschließlich auf die Vorschläge zur Medienpolitik eingehen. Die Überschrift des entsprechenden Kapitels XVII lautet:
Vielfältige Medien statt gelenkter Meinung
Die AfD-Spitze hält die Presse- und Meinungsfreiheit für gefährdet und schreibt:
Die AfD tritt für eine vielfältige Medienlandschaft ein, die freie Information und kritische Diskussion ermöglicht. Meinung und Information müssen klar erkennbar voneinander getrennt sein. Tatsachen sollen als solche benannt und nicht aus politischen Gründen verschleiert werden. Die AfD fordert: Schluss mit „Politischer Korrektheit“.
Dagegen lässt sich wenig sagen, auch wenn unklar ist, was die AfD unter „politischer Korrektheit“ versteht und welche Tatsachen bisher verschwiegen worden sein sollen? Womöglich bezieht sie sich auf die Diskussion über den umstrittenen Artikel 12.1 des Pressekodex. Genaueres steht nicht im Programm.
In Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist die Partei dagegen eindeutig. In der Überschrift schreibt sie:
Was die GEZ angeht, so hat die AfD ihr Ziel schon erreicht. Es gibt sie nicht mehr. Aus der Gebühreneinzugszentrale ist der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice geworden. Es ist nur eine Namensänderung, aber wer nicht mal angeben kann, gegen was er kämpft, ist schwer ernstzunehmen. Weiter heißt es:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten werden privatisiert. Sie finanzieren sich von 2018 an selbst. Der Beitragsservice wird ersatzlos abgeschafft. Die staatliche Informationsversorgung wird durch einen steuerfinanzierten Rundfunk mit zwei Rundfunksendern und zwei Fernsehsendern geleistet.
Rundfunksender? Vermutlich meint die AfD Radiosender. „Rundfunk“ ist der Oberbegriff für Radio und Fernsehen.
Wir rekapitulieren: Die AfD spricht von einer vielfältigen Medienlandschaft und will als erstes 14 von 16 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und 60 von 62 öffentlich-rechtlichen Radioprogrammen abschalten. Widersprüchlich.
Selbst wenn man darüber diskutieren kann, dass es so viele Programme nicht braucht – sie so stark zu reduzieren, kann auf keinen Fall im Sinne der Vielfalt sein.
Möglicherweise ist Vielfalt in dieser Hinsicht für die AfD allerdings zu kompliziert zu handhaben. Schließlich will sie Einfluss auf die Sender nehmen. In ihrem Wahlprogramm für Baden-Württemberg schreibt die Landespartei:
Die AfD will auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
einwirken und auch im Bildungsbereich Anstrengungen unternehmen, damit Ehe und Familie positiv dargestellt werden.
Was sie damit meint, bleibt offen. Dürfen damit Konflikte in Ehe und Familie nicht mehr dargestellt werden? Sollen schwule und lesbische Beziehungen nicht mehr erwähnt oder gar negativ dargestellt werden? Und wie ist dazu die Überschrift im Programmentwurf
Vielfältige Medien statt gelenkter Meinung
zu verstehen, wenn hier Meinungen gelenkt werden sollen? Für mich klingt das danach, als habe die AfD nur dann was gegen die „Lügenpresse“, wenn nicht in ihrem Sinne gelogen wird.
Die AfD will den Einfluss der Politik auf das Fernsehen und die Nachrichten also stärken, statt schwächen.
Auch in Sachen Medienpolitik, auf die die AfD durch ihre vielen Landtagssitze künftig wird Einfluss nehmen können, sollte man also künfitg auf die Partei aufpassen.
Eine Anmerkung des Twitter-Nutzers @sx200a hat mich nachdenklich gemacht. Kann man Fakten tatsächlich nicht falsch interpretieren?
Auf den ersten Blick hat der Gedanke etwas für sich. Ein Fakt ist per Definition ein u.a. nachweisbarer Sachverhalt, schreibt Wikipedia.
Eine Tatsache (lateinisch factum, res facti; griechisch πράγματα) ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt
Dass Nutzer (Leser/Hörer/Zuschauer) den Anspruch haben, über Fakten informiert zu werden, ohne diese zu interpretieren, ist nachvollziehbar. Allerdings gibt es einen institutionellen Widerspruch, in Berichterstattung allein Fakten vorzufinden. Denn schon die Auswahl der Fakten ist eine Interpretation.
Der Journalist entscheidet bereits darüber, worüber er berichtet. Er tut das meist nach den klassischen Kriterien des Nachrichtenwerts, auch wenn in vielen Einzelfällen davon abgewichen wird. Aber ein Journalist entscheidet innerhalb eines Themas auch darüber, wie er dessen Elemente gewichtet. Also zum Beispiel, welchen Ausschnitt er aus einer Rede von Kanzlerin Merkel wählt. Das ist eine weitgehend subjektive Entscheidung, wenngleich sie auf Kriterien beruht: Was sagt Merkel zur aktuell meistdiskutierten politischen Frage? Wie verhält sie sich zu Angriffen auf sie selbst? Über welche Probleme wurde nach ihrer Darstellung auf dem EU-Gipfel gesprochen? Welche Lösungsmöglichkeiten wurden diskutiert?
Von einem fünfminütigen Statement oder einer 30-minütigen Pressekonferenz werden selbst in einem längeren Beitrag in einer Magazinsendung nur wenige Sekunden gezeigt, weil auch sie nur ein Teil dessen sind, über das berichtet wird. Selbst eine fünfstündige Dokumentation würde keine kompletten Pressestatements in voller Länge zeigen, sondern nur eine Auswahl.
Und genau das ist die Aufgabe von Journalisten. Sie wählen aus. Aus den Ereignissen diejenigen, die berichtenswert erscheinen; aus den Tatsachen und Meinungsäußerungen zu diesen Ereignissen das, was berichtenswert erscheint. Auswahl ist ihr eigentlicher Job.
Journalisten kann man damit nicht so einfach eine Interpretation von Fakten vorwerfen, denn das ist ihr Job. Wenn Nutzer sich dessen bewusst sind, umso besser – es zeichnet sie als medienkompetent aus, denn dann können sie die Auswahl des Journalisten hinterfragen und kritisieren. Der Vorwurf ist also mindestens zu allgemein.
Darüber hinaus sollten wir nicht vergessen, dass es in der politischen Auseinandersetzung ständig um Meinungen geht und um eine Interpretation von Wirklichkeit. Wenn die Bundesregierung eine Entscheidung trifft, interpretiert die Opposition diese aus eigener Ansicht. Wenn Pegida-Demonstranten in Dresden vor dem Untergang des Abendlandes warnen, ist das eine Interpretation. Wenn sie von „Invasoren“ reden, ist das eine Interpretation.
Aufgabe von Journalisten ist es dann auch, diese Interpretationen als solche kenntlich zu machen und ihnen weitere entgegenzusetzen.
Wir sollten uns nicht davon freimachen, dass Interpretationen Teil des politischen Diskurses sind und auch von Medien abgebildet werden. Und da auch Medien Teil des politischen Diskurses sind, auch deren Interpretationen hinterfragt werden sollen und dürfen. Der Vorwurf, Fakten seien nicht interpretierbar, greift dabei aber zu kurz.
Die Vertrauenskrise der Medien existiert nicht. So lautet zugespitzt das Ergebnis einer Analyse der Kommunikationswissenschaftler Carsten Reinmann und Nayla Fawzi von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität im Berliner Tagesspiegel vom 24. Januar. Das spoilert schon der Titel ihres Artikels: „Eine vergebliche Suche nach der Lügenpresse“.
Auch wenn ich die Ergebnisse ihrer Analyse nachvollziehbar finde, teile ich doch ihre Schlussfolgerung nicht, dass die Lügenpresse-Rufer trotz ihres möglicherweise geringen Anteils an den Mediennutzern größtenteils ignoriert werden sollten.
Es gibt diese Vertrauenskrise, aber sie ist entgegen gängiger Annahmen im Großen und Ganzen ohne bewusstes Zutun entstanden, weder Nutzer noch Journalisten haben ihren Anteil daran, müssen aber mit den Konsequenzen leben. Denn als Folge der digitalen Revolution ist offensichtlich geworden, dass sich beide Seiten offenbar auch früher schon nicht verstanden, aber immerhin mehr oder weniger gegenseitig vertraut haben.
Lassen Sie mich zur Erklärung ein wenig ausholen – mit Hilfe der Analyse von Reinmann und Fawzi.
Sie beginnen mit der Frage, ab wann eine Krise eine Krise ist, und versuchen, anhand von Umfragen festzumachen, wie Mediennutzer zu Medien stehen. Umfragen des NDR-Medienmagazins „Zapp“ vom Dezember 2014 und aus der „Zeit“ vom Juni 2015 halten sie aus Gründen für nicht belastbar, unter anderem wegen der Art der Fragestellung. Zahlen der European-Values-Studie lieferten eher Belege für das Gegenteil.
Erstens steht ein Großteil der Deutschen der Presse und dem Fernsehen schon seit Jahrzehnten eher skeptisch gegenüber. Zweitens konnten Zeitungen und Rundfunk seit der Etablierung des Internets an Vertrauen gewinnen. Drittens hält sich der Anteil von Skeptikern und Vertrauenden etwa die Waage, wenn auch mit einem leichten Übergewicht für die Skeptiker.
In meiner zugegeben individuellen Auseinandersetzung mit Mediennutzern spiegelt sich auch wieder, was Reinmann und Fawzi unter anderem anhand dieser Umfragedaten konstatieren: dass die Befragten unter „den Medien“ längst nicht alle dasselbe verstehen. „Die Medien“ kommen so pauschal formuliert wesentlich schlechter weg als wenn nach einzelnen Zeitungen oder Sendungen gefragt wird.
Offenkundig lädt diese Formulierung eher zu Pauschalurteilen ein und die Befragten denken bei ihren Antworten unter Umständen an ganz unterschiedliche Medien, beispielsweise an Soziale Netzwerke, die die meisten Menschen für deutlich weniger glaubwürdig halten als die klassischen Nachrichtenmedien wie die Tagespresse und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Hierin sehe ich ein Indiz für fehlende Medienkompetenz der Nutzer, von denen viele offenbar nicht in der Lage sind, verschiedene Mediengattungen voneinander zu unterscheiden und ihre Informationsquellen im Hinblick auf Vertrauenswürdigkeit und Wahrheitsgehalt zu beurteilen. Es fehlt die Fähigkeit zur Quellenkritik, über die ich bereits früher geschrieben habe. Eine Fähigkeit, die sie früher nicht brauchten, weil sie zu bestimmten Medien und Sendungen Vertrauen hatten. Vertrauen ist in diesem Zusammenhang das Gegenteil von Kontrolle. Weil letztere heute möglich ist, schwindet das Vertrauen. Dazu gleich mehr.
Auch zwei weitere Thesen der beiden Forscher teile ich. Sie führen die erfragte Wahrnehmung der Nutzer auf die Intensität zurück, „mit der Medien mittlerweile im Internet attackiert werden“. Die Kommentare seien dagegen nicht repräsentativ, weder für Nutzer noch für die Bevölkerung.
Das glaube ich auch nicht. Aber eine Kritik an schlechter Berichterstattung muss nicht von vielen geteilt werden, wenn sie berechtigt ist. Und das ist sie in einem weitaus größeren Teil der Fälle als Journalisten es eingestehen. Viele ignorieren das aber. Das verstärkt die Aversionen der kritischen Nutzer – vor allem die, deren Meinung uns noch etwas wert sein sollte, eben weil sie fair und konstruktiv mit uns umgehen.
Auf der anderen Seite sorgt die anhaltende Medienkritik dieser nicht repräsentativen Gruppe aber meiner Meinung nach dafür, dass wir auch bei der sogenannten schweigenden Mehrheit an Glaubwürdigkeit einbüßen könnten. Wenn eine Gruppe lauthals immer wieder „Lügner“ brüllt, glauben schließlich alle, dass da was dran sein muss. Besonders, wenn unsere Verteidigung im Einzelfall schlecht ist. Dieser Diskussion sollten wir uns also stellen.
Deswegen glaube ich auch, dass aus der Kritikwelle neue Aufgaben für Journalisten erwachsen. Ich fürchte, dass wir uns der Skepsis auch von Minderheiten annehmen und auf sie eingehen müssen, um unsere Glaubwürdigkeit zu behalten bzw. zurückzugewinnen. Dabei geht es nicht nur darum, wie aktuell in der Flüchtlingspolitik Gerüchten nachzugehen und sie zu bestätigen oder zu widerlegen, sondern ganz allgemein, unsere Arbeit stärker zu erläutern:
Von welchem Standpunkt aus berichten wir über ein Ereignis? Warum haben wir uns dafür entschieden, welche Informationen wir berichten und welche wir weglassen? Welche Meinungsäußerungen zum Ereignis halten wir für berichtenswert und warum? Welche nicht? Welchen Effekt haben journalistische Darstellungsformen auf die Wahrnehmung unserer Arbeit (Was ist ein Kommentar? Was ist die Rolle eines Interviewers)?
Wer glaubt, dass per se objektiv berichtet werden kann, missversteht die journalistische Notwendigkeit, auszuwählen und zu gewichten. Das gilt auch für den, der glaubt, dass es „die Wahrheit“ gibt, die unabhängig von einem Standpunkt existiert und zweifelsfrei festgestellt werden kann. Auch dies immer wieder deutlich zu machen und damit auf Dauer für mehr Medienkompetenz von Nutzern zu sorgen, wird in Zukunft zu unseren Aufgaben gehören. Denn die Fähigkeit zur seriösen Quellenkritik sollten nicht nur Journalisten haben.
Wenn unsere Arbeit insofern transparent wird, könnten wir die Stärken unserer Qualifikation ausspielen, wie ich es bereits in diesem Blog schon mal gefordert habe:
Der entscheidende Unterschied zwischen Journalisten und Nicht-Journalisten liegt meiner Meinung nach für einen Großteil dessen, worüber wir tagtäglich berichten, nicht mehr im Zugang zu Informationen, sondern in der Fähigkeit, diese zu interpretieren und in Zusammenhang zu setzen.
Wie das praktikabel im Alltag umgesetzt werden soll, dafür habe ich im Moment auch noch keine Lösung. Denn jede Erläuterung zu den Umständen der Berichterstattung geht auf Kosten des eigentlichen Themas.
Ich komme zu meiner Ausgangsthese zurück: Die digitale Revolution hat das Verhältnis zwischen Journalisten und Nutzern verändert. Während Nutzer glauben, selbst die Quellen von Journalisten beurteilen zu können, das auch tun und die Arbeit von Journalisten für bestenfalls überflüssig erklären, dabei aber oft nicht in der Lage sind, diese Quellen zu interpretieren und Zusammenhänge richtig herzustellen, ignorieren viele Journalisten und Medien den dadurch entstandenen Bedarf, ihre eigene Arbeit zu erklären, zu verteidigen oder eigene Fehler einzugestehen.
Dass es so nicht bleiben kann, sollte beiden Seiten klar sein. Vielen Nutzern ist es klarer als vielen Journalisten. Aber die Verpflichtung liegt eben auf beiden Seiten.
Was für die Seite der Journalisten gilt, habe ich bereits erläutert. Das konstatieren im Wesentlichen auch die Kommunikationswissenschaftler Carsten Reinmann und Nayla Fawzi von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, und zwar „um nicht im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung eine tatsächliche Vertrauenskrise auszulösen“.
Ihren Schlussworten, die an die Seite der Nutzer gerichtet ist, schließe ich mich an:
Und Mediennutzer sollten sich klarmachen, dass eine andere Meinung noch keinen schlechten Journalisten macht und jeder Nutzer, der sich in die öffentliche (Online-)Debatte einbringt, selbst Verantwortung dafür übernehmen muss, welche Qualität diese Debatte entwickelt.
Dass sich viele Menschen von Politik, Polizei und Medien getäuscht und bevormundet fühlen, hat sich vor allem nach den Übergriffen in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof gezeigt. Weil die Berichterstattung schleppend anlief, stand schnell der Vorwurf im Raum, die Vorfälle hätten vertuscht werden sollen. Die Polizei hat zumindest die mögliche Herkunft der Täter einige Zeit lang nicht angegeben.
Auch im Fall eines 13-jährigen Mädchens in Berlin, das laut ersten Gerüchten von mehreren Männern vergewaltigt worden sein soll, wurden die Vorwürfe der Vertuschung erhoben. Auch befeuert vom russischen Staatsfernsehen. Die Polizei sprach zwar lange von möglichen Straftaten, sah aber keine Hinweise für die behaupteten Taten und hielt sich ansonsten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bedeckt.
+++ Information zum Vermisstenfall einer 13-Jährigen +++In den letzten Tagen ist uns aufgefallen, dass das Interesse…
Mittlerweile hat die Polizei nach eigenen Angaben ermittelt, dass das Mädchen nicht einmal freiwillig Sex gehabt hat. Die Vorwürfe, die nach dem russischen Staatsfernsehen auch der russische Außenminister Sergej Lawrow geäußert hat, stimmen offenbar nicht. Lawrow hatte seinen Ausführungen hinzugefügt, Informationen seien verschwiegen worden.
Abgesehen von der Ermittlungslage ist der Vorwurf perfide. Denn Menschen, die ihn erheben, glauben in der Regel einerseits, dass alle Fakten ermittelbar und recherchierbar sind. Andererseits erwarten sie auch, dass diese Fakten unmittelbar veröffentlicht werden können – ohne Rücksicht etwa auf das Opfer, dessen Interessen sie zu vertreten behaupten, das sie aber scheinbar nur instrumentalisieren wollen.
Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen von der Universität Tübingen kommentierte diese Phänomen des „Sofortismus“ im Interview mit dem Tagesspiegel anlässlich der Ereignisse von Köln so:
Ich glaube, dass die beschämenden, furchtbaren Attacken auf Frauen in Köln und in anderen Städten den blitzschnellen Deutungszwang unserer Tage identifizierbar gemacht haben, den kommentierenden Sofortismus. Damit meine ich – im Angesicht oft unsicherer, aber sofort verfügbarer Informationen – die Ad-hoc-Interpretation mit maximalem Wahrheitsfuror.
„Sofortismus“ heißt: Die Menschen suchen sich scheinbare Informationen, um Erklärungen zu bekommen; Fakten sind das aber nicht. In genau diese Lücke stoßen Populisten, die sich vor allem in sozialen Netzwerken zu Wort melden und von Unterdrückung von Informationen sprechen. Mit maximalem Erfolg, denn:
Der Vorwurf einer Vertuschung ist nicht zu widerlegen.
Er ist perfekt für seine Urheber. Und er funktioniert fast immer. Meiner Meinung nach oft nach folgendem Muster:
1. Die Ankläger behaupten, es gebe Fakten, die der Öffentlichkeit absichtlich verschwiegen werden.
Angenommen wird, dass diese (im Zweifel: alle) Fakten bekannt sind und bewusst zurückgehalten werden. Dass Polizei, Politikern und Journalisten nicht alle Fakten vorliegen könnten, wird grundsätzlich verworfen: Was existiert, ist auch bekannt.
Sie stellen keine Fragen, sondern fordern eine Bestätigung dessen, was sie annehmen. Im Fall der Übergriffe in Köln wurde gefordert, die nach Zeugenangaben nordafrikanische oder arabische Herkunft der Täter zu nennen. Ein Fakt bleibt das bis zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung der Täter nicht. Gleiches gilt für den Aufenthaltsstatus der Täter.
3. Die Ankläger akzeptieren nur die Bestätigung der eigenen Annahmen.
Wenn sich Gerüchte durch polizeiliche Ermittlungen oder journalistische Recherchen als falsch herausstellen, fühlen sich die Ankläger erst recht darin bestätigt, dass etwas vertuscht wird.
4. Es gibt nie genug Wahrheiten.
Selbst wenn die eigenen Annahmen bestätigt wurden, reicht das oft nicht. Denn es kann ja immer noch Informationen geben, die vertuscht werden. Weil man nicht beweisen kann, dass es etwas nicht gibt, bleiben die Vorwürfe bestehen.
5. Der Fokus des Vorwurfs verschiebt sich.
Selbst wenn alle Fakten offenliegen und als wahr anerkannt werden, lässt sich im Zweifel immer noch das Tempo der Aufklärung kritisieren. Dann heißt es, es sei nicht schnell genug berichtet oder ermittelt worden. Das zeigt sich auch im Fall des 13-jährigen Mädchens aus Berlin. Russlands Außenminister verlangte, früh über die Ermittlungen informiert zu werden. Offen bleibt, wann. Jeden Zeitpunkt, an dem Lawrow tatsächlich hätte informiert werden können, kann er im Nachhinein als „zu spät“ bezeichnen und noch frühere Information fordern.
Der Vorwurf der Vertuschung ist somit ein perfides Mittel, um sich im politischen Meinungskampf unangreifbar zu machen und um nicht aus der Offensive in die Defensive zu geraten.
Aber steckt dahinter nicht eher der Wunsch, in unsicheren Zeiten sofortige Gewissheit zu erlangen, wie es Pörksen im Interview mit dem Berliner Tagesspiegel beschrieb?
Hier offenbart sich ein Dilemma, dem man gar nicht entkommen kann: Ungewissheit und Unsicherheit sind in der digitalen Gesellschaft der informationstechnisch produzierte Dauerzustand – und gleichzeitig eben doch kognitiv unaushaltbar. Das macht die Haltegriffe eingeschliffener Denkweisen so attraktiv.
Und die Denkweisen werden meiner Wahrnehmung nach oft von eigenen Vorurteilen und Gerüchten genährt. Weil wir auf der Suche nach Erklärungsmustern gar nicht anders können als auf das zurückzugreifen, was wir unmittelbar verfügbar haben. Ich nehme mich da nicht aus.
Wer von Vertuschung spricht, den sollte man fragen: Was soll vorgeblich vertuscht werden? Woher weißt du, was vertuscht wird, wenn es doch nicht bekannt sein kann? Welche Informationen fehlen dir? Gibt es belastbare Belege für deine Version? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum änderst du deine Meinung nicht?
Wenn an dem Fall wirklich nichts dran ist, überzeugen wir den Ankläger im besten Fall davon. Dazu muss er aber eine Fähigkeit zeigen, die es im Netz immer seltener zu geben scheint: die Fähigkeit, seine Meinung zu ändern.
Aus Anlass des erfundenen Falls eines toten Flüchtlings vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (Lageso) stellt sich die Frage, ob wir uns wieder stärker dem Zwei-Quellen-Prinzip zuwenden sollten. Das besagt, dass eine Information nur dann als gesichert oder überhaupt berichtet werden darf, wenn zwei voneinander unabhängige Quellen die Fakten bestätigen.
Wir kennen die Zustände dort aus den vergangenen Monaten zu Genüge. Die Vorstellung, dass dort ein Mann wegen mangelnder Versorgung erkrankt und an den Folgen stirbt, sie ist nicht völlig aus der Luft gegriffen.
Weil die Meldung zusätzlich intensiv in sozialen Netzwerken diskutiert wird, werden Journalisten darauf aufmerksam. Gesprächswert ist schließlich auch ein Relevanzkriterium, auch wenn fraglich ist, wie repräsentativ solche Themen in den Filterblasen des Netzes wirklich sind.
Die Berichterstattung beginnt, dem Vorwurf des Flüchtlingshelfers und seiner Organisation wird die Mitteilung der Behörden entgegengestellt, dass sie den Todesfall nicht bestätigen können.
Denn ja – alle Beteiligten haben versucht die Geschichte „hart“ zu kriegen, die Verwirrung aufzulösen. Doch es ging nicht. Über Stunden hinweg reine Verwirrung, Spekulation, keine Bestätigung.
So Ann-Kathrin Büüsker. Haben Journalisten hier gegen das Zwei-Quellen-Prinzip verstoßen? Oberflächlich schon, weil sie keine Bestätigung für die Vorwürfe haben finden können. Nach der reinen Lehre hätten sie also nicht über den Fall berichten dürfen.
Streng genommen gab es jedoch eine zweite Quelle, denn die Polizei kam ja zu Wort. Allerdings hatte die abweichende Informationen. Und es ist durchaus auch Aufgabe von Journalisten, über ungeklärte Faktenlagen und widersprüchliche Informationen zu berichten.
Ein zweiter Aspekt kommt hinzu: Wir weichen schon seit Jahren immer wieder vom Zwei-Quellen-Prinzip ab. Und zwar dann, wenn der Journalist Tatsachen selbst beobachtet hat und zweifelsfrei beschreiben kann. Das ist zum Beispiel bei Augenzeugenberichten der Fall, wozu ich beispielsweise auch Bundestagssitzungen zähle, die der Journalist selbst verfolgt hat.
Eines lässt sich unter anderem daran jedoch ablesen: In Zukunft wird es verstärkt Aufgabe von Journalisten sein, Gerüchten nachzugehen. Diese in die Welt zu setzen ist über soziale Medien sehr leicht geworden; sie finden schnelle Verbreitung, besonders, wenn sie plausibel erscheinen (wie im Lageso-Fall) oder Vorurteile bedienen (wie in vielen Fällen, in denen es um Vorwürfe gegen Flüchtlinge geht).
Journalisten kommen zunehmend schwieriger an solchen Vorwürfen vorbei, zumal schnell die Rede von Vertuschung ist. Einige Lokalmedien haben bereits damit begonnen, in regelmäßig erscheinenden Rubriken konkrete Gerüchte zu recherchieren. Auch die Tagesschau als überregionales Medium hat Gerüchte aufgegriffen. In einigen Fällen stimmten sie, in mehr Fällen stimmten nur einige Details, in vielen weiteren gab es keinerlei Belege für die behaupteten Fakten.
Manche Fehler macht man, weil man etwas nicht weiß. Und andere, weil man etwas nicht wissen will. Von Letzterem ist hier die Rede, weil die Polizei in Deutschland derzeit viel zusätzliche Arbeit damit hat.
Und eben zunehmend auch Journalisten. Das NDR-Medienmagazin „Zapp“ zitiert den Kommunikationswissenschaftler Matthias Kohring von der Universität Mannheim:
„Für diese Menschen bietet der klassische Journalismus keine einfachen Rezepte an. Die Welt ist halt komplex, es gibt keine einzig mögliche Deutung, man muss auch Widersprüche aushalten, es gibt nicht schwarz oder weiß, es gibt grau, und ich glaube, dass sehr viele Menschen damit nicht zurechtkommen.“
Erreicht man also diejenigen gar nicht, die Gerüchte in die Welt setzen, sie weiterverbreiten oder sie zumindest lesen? Zapp-Autor Bastian Berbner findet: Teilweise wohl schon.
Da das Publikum aber nicht nur aus Gerüchteverbreitern besteht, ist es journalistisch natürlich trotzdem sinnvoll, unwahre Behauptungen anhand von Fakten zu widerlegen, auch wenn man den harten Kern so nicht erreicht.
Vor allem für überregionale Medien bleibt die Frage, wann sie solche Gerüchte aufgreifen. Hier greifen neben den klassischen journalistischen Kriterien wie der Frage nach der Relevanz auch solche, die auf die Logik der sozialen Netzwerke eingehen: Wie stark sind die Gerüchte verbreitet und wo, welche überregionale Bedeutung haben sie, wie massiv sind die Vorwürfe oder wie absurd – vielleicht zu absurd, um ihnen nachzugehen. Wahrscheinlich werden es Einzelfallabwägungen sein – wie immer im Journalismus.
Nachtrag, 14.35 Uhr: Dennis Horn hat sich bei WDR Digitalistan damit beschäftigt, wie solchen Fakes im Netz wirksam begegnet werden kann. Er schlägt unter anderem eine Art Anti-Fake-Behörde vor.
Nach den vagen Äußerungen der WDR-Kollegin Claudia Zimmermann, die Politik nehme direkten Einfluss auf die Berichterstattung zum Thema Flüchtlinge, haben freie WDR-Kollegen eine virtuelle Unterschriftenliste im Netz ins Leben gerufen.
Auf einer weiteren Seite kann über das Thema diskutiert werden. Dabei finden sich ganz unterschiedliche Meinungsäußerungen. Die meisten davon sind leider wieder voller Vorwürfe, allerdings ohne (konkrete) Belege oder Hinweise darauf, wieso man das annimmt.
„Niemand gibt Euch politische Vorgaben. Muss die Redaktion doch auch gar nicht, denn viele von Euch wissen was die Redaktion von euch erwartet“
„Wenn es nicht so wäre, dass die Journalisten eine politischen Vorgabe bekommen würden, wieso dann dieser Brief, um die Bestätigung des Gegenteils.Man muss einfach mal zwischen den Zeilen lesen.“
„Bei letzteren müssten wir davon ausgehen, dass beim WDR ausschließlich freie Mitarbeiter beauftragt werden, die nach einer Gesinnungsprüfung aus intrensischen Bedürfnissen Tatsachen verdrehen, Blickwinkel manipulierend ausrichten und häufiger mal die Unwahrheit sagen.“
„es gibt glaube ich einen Druck/Erwartungshaltung so zu berichten wie der Chef (Intendant) es gut findet. Nur so macht man Karriere oder bekommt schöne Aufträge.“
Man müsste dem bei den wenigen, die sich in diesem Forum an der Diskussion beteiligen, vielleicht keine große Aufmerksamkeit schenken, wenn die Kommentare nicht exemplarisch wären für das, was Journalisten immer wieder vorgeworfen wird.
Es wäre schön, wenn man sachlich darüber diskutieren könnte – genau das ist es doch eigentlich, was Leser/Hörer/Zuschauer/Nutzer wollen. Allerdings erschweren zwei Dinge eine sachliche Diskussion:
Die Beleidigungen und Unterstellungen, die statt sachlicher Fragen oder der Schilderung von persönlichen Eindrücken den ernsthaften Willen zur Auseinandersetzung fraglich erscheinen lassen.
Das Fehlen jedeweden Belegs. Es wird selten mal konkret dargelegt, wieso man glaubt, dass in diesem oder jenem Fall Politiker Einfluss auf einen bestimmten Beitrag genommen haben. Was soll man darauf antworten? Journalisten berichten über Fakten und Meinungen und brauchen dafür Belege. Vermutungen sind keine Fakten, mehr liefern auch Nutzer leider nicht – weder zu Sachthemen noch zu diesem Metathema.
Viele Journalisten – definitiv nicht alle – sind dialogbereit. Aber man muss ihnen auch eine Chance für den Dialog geben: nicht mit Vorwürfen beginnen, konkret sein, Fragen stellen, die eigene Position hinterfragen. Ich versuche das auch.
Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Eine der häufigsten Klagen, die Anhänger von Pegida und AfD, aber auch andere, vor sich hertragen, lautet: Man darf nicht sagen, was man will. Und dann sagen sie anschließend meistens, was sie wollen. Was ich richtig finde, denn ich bin für Meinungsfreiheit. Allerdings finde ich nicht, dass sie eingeschränkt ist.
Wer das behauptet, übersieht, wie lange wir bereits über die angeblichen Tabuthemen wie Ausländerkriminalität, Parallelgesellschaften, Islamismus und angebliche Redeverbote sprechen (um nur Thilo Sarrazin als Beispiel zu nennen, der viel Platz und Sendezeit für seine angeblichen Tabuthemen bekam).
Ich finde allerdings, dass der Klage über mangelnde Meinungsfreiheit mehrere Missverständnisse zugrundeliegen.
Missverständnis Nr. 1:
Die Meinungsfreiheit gilt uneingeschränkt
Nein, das tut sie nicht. Wer den ersten Absatz des Artikels 5 des Grundgesetzes heranzieht, um sich zu rechtfertigen, muss auch den zweiten berücksichtigen.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Bestimmte Äußerungen sind zum Schutz jedes einzelnen verboten, nicht zum Schutz des Staates. So darf niemand beleidigt werden (§ 185 Strafgesetzbuch) oder das Andenken eines Verstorbenen „verunglimpft“ werden (§ 189 StGB), wie es juristisch etwas gestelzt heißt.
Missverständnis Nr. 2:
Meinungsfreiheit gilt auch für Lügen
Seien wir froh, dass sie dafür nicht gilt. Wer Lügen über andere Verbreitung, kann wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§§ 187 und 188 StGB) bestraft werden. Das Verbreiten von Lügen ist keine Meinungsäußerung – zurecht.
Missverständnis Nr. 3:
Ich bin für die Folgen meiner Meinungsäußerung nicht verantwortlich
Wenn ich dazu aufrufe, Politiker, Richter, Priester und Journalisten mit Mistgabeln außer Landes zu jagen, und jemand tut das tatsächlich, kann ich mich schön zurücklehnen. Ich habe das ja nicht getan.
Wenn allerdings immer wieder zu Gewalt gegen bestimmte Menschen aufgerufen wird, fühlt sich tatsächlich irgendwann irgendjemand dazu berufen. Das zeigen nicht nur die deutsche Geschichte, sondern aktuell auch die zahlreichen Anschläge auf Flüchtlingsheime und Angriffe auf Journalisten. Die Täter fühlen sich durch Aufrufe in ihrem Handeln legitimiert; diejenigen, die dazu aufgerufen haben, sprechen von Einzelfällen. Es ist eine perfide Arbeitsteilung ohne jedes Schuldbewusstsein.
Für solche Fälle gibt es § 130 StGB, der Volksverhetzung unter Strafe stellt. Dort wird bestraft, wer „den öffentlichen Frieden“ stört, indem er
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet
Missverständnis Nr. 4:
Meinungsfreiheit gilt nur für mich
Ich habe oft den Eindruck, dass es Menschen, die mangelnde Meinungsfreiheit beklagen, eigentlich um etwas anderes geht: Sie möchten ihre Meinung unwidersprochen sagen dürfen. Sie möchten ihre Meinung sagen dürfen, wollen sich Reaktionen aber nicht anhören, zum Beispiel, weil sie sich „in die rechte Ecke gestellt fühlen“.
Sie pochen auf das Recht, zum Beispiel sagen zu dürfen, dass alle Ausländer Verbrecher seien. Wenn ihr Gegenüber daraufhin sein Recht auf freie Meinungsäußerung nutzt und ihnen Rassismus vorwirft, weisen sie das als unzulässig zurück. Zur Meinungsfreiheit gehört aber, auch die Meinungen anderer zu tolerieren. Man muss sie nicht teilen, aber man darf anderen nicht das Recht absprechen, das man selbst nutzen möchte.
Beweise für diese weit verbreitete Haltung sind leicht zu finden. Kaum sagt irgendein Journalist in einer Zeitung, einem Fernseh- oder Radiosender seine Meinung (in der paradoxerweise zunehmend weniger akzeptierten Darstellungsform des Kommentars), schlägt ihm geballter Hass entgegen, wie er es überhaupt wagen könne, diese Meinung zu äußern. Leicht nachzulesen in den Kommentarspalten.
Geradezu mustergültig erlebte das die NDR-Redakteurin Anja Reschke, als sie am 5. August in den „Tagesthemen“ ihren Kommentar zur Hetze gegen Flüchtlinge sprach. Es lohnt sich, den Wortlaut noch einmal zitieren:
Wenn ich jetzt hier öffentlich sage: Ich finde, Deutschland soll auch Wirtschaftsflüchtlinge aufnehmen. Was glauben Sie, was dann passiert? Es ist nur eine Meinung; die darf man äußern. Schön wäre also, wenn darüber sachlich diskutiert würde. Aber so würde es nicht laufen. Ich bekäme eine Flut von Hasskommentaren.
Die Aussage von Reschke richtete sich gegen Hetze und Gewalt, sie wurde in den negativen Kommentaren aber als Appell betrachtet, alle Flüchtlinge aufzunehmen.
Reschke wurde das Recht abgesprochen, ihre Meinung zu sagen.
Missverständnis Nr. 5:
Die freie Meinungsäußerung ist Selbstzweck
Die Freiheit, eine Meinung äußern zu dürfen, ist kein Zwang. Niemand muss seine Meinung öffentlich äußern, es muss sogar niemand eine haben. Wer jedoch damit in die Öffentlichkeit geht, sollte bereit sein, mit seiner Meinung umzugehen: Sie zu verteidigen oder sie zu ändern – und zwar mit Argumenten.
Doch oft vermisse ich schon die Bereitschaft, überhaupt nur über die Meinung zu diskutieren. Hin und wieder packt es mich und ich antworte auf zweifelhafte Tweets. Tatsächlich gelingt selten auch mal eine sachliche Diskussion, sofern die per Twitter in der Kürze des Formats möglich ist. Meistens aber fehlt den Nutzern die kognitive Fähigkeit, sich über ein Thema auseinanderzusetzen. Selten wird ein sachliches Argument genannt, oft mit modernen Whataboutisms abgelenkt, wird mit Gefühlen, Klischees und Vorurteilen argumentiert, die sich niemand durch Fakten widerlegen lassen möchte.
Neuestes Beispiel: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung soll in diesem Artikel die Nationalität des Täters zuerst genannt und später wieder gelöscht haben. Schwierig nachzuprüfen. Ich kann aus dem Artikel auf Grundlage des jetzigen Ermittlungsstandes nicht erkennen, wieso sie für die Tat eine Rolle gespielt haben sollte. Dabei teile ich die Haltung von Stefan Niggemeier:
Wer (…) darauf besteht, bei jeder Tat einen möglichen Migrationshintergrund des Täters zu nennen, will nicht die Wahrheit wissen und verbreiten. Er will die komplexe Realität auf eine einfache „Wahrheit“ reduzieren.
Und er will offenbar auch jedes individuelle Motiv des Täters verleugnen. Einigen Twitterern, mit denen ich daraufhin schrieb, war die Erwähnung der Nationalität aber extrem wichtig, ohne dass sie begründen konnten, warum. Regelmäßig das Ende der Argumente, leider auch das Ende der Auseinandersetzung.
Missverständnis Nr. 6:
Eine Zensur findet statt
Stellen Sie sich folgendes vor: Sie laden mich zu sich nach Hause ein. Plötzlich beginne ich, hasserfüllt über Frauen zu reden. Oder über Schwule. Oder über Lehrer. Ich werde laut, brülle rum. Vermutlich würden Sie mich rauswerfen. Darf ich mich jetzt über Zensur beklagen? Ich habe zwar das Recht auf meine Meinung, Sie aber auch das Recht, mich dafür rauszuwerfen; Sie müssen meine Meinung in Ihrem Haus nicht dulden.
Nichts anderes tun Medien, die Hasskommentare auf ihren Webseiten und ihren Social-Media-Präsenzen löschen. Sie üben ihr Hausrecht aus. Mit Zensur, die schon per Definition durch den Staat und bereits vor Veröffentlichung erfolgt, hat das nichts zu tun, schreibt auch der Jurist Heinrich Schmitz bei „The European“:
Genauso wenig hat es mit Zensur zu tun, wenn man z.B. einen beleidigenden Kommentar in einem sozialen Netzwerk von seiner eigenen Seite löscht. Das ist ja nicht der Staat, der da eingreift, sondern der Seiteninhaber. Niemand hat das Recht, andere zu beleidigen oder ihnen seine Sicht der Dinge aufzuzwingen. Und von niemandem kann verlangt werden, dass er sich von anderen beleidigen lässt.
Jeder hat einen Anspruch darauf, seine Meinung zu sagen – aber niemand den Anspruch, dass sie gehört wird.
Es gehört zur Pressefreiheit jedes Blattes, selbst zu entscheiden, wen es schreiben lässt und wen nicht. Gäbe es hier Eingriffe, dann wäre das übel. Wer die Pressefreiheit so verstehen will, dass jede Zeitung oder Zeitschrift verpflichtet wäre, seine eigene Meinung zu veröffentlichen, der hat schlicht ein Rad ab.
Demokratie ist ein Wettstreit der Meinungen. Wer mit seiner Meinung alleine bleibt, hat selten Anspruch darauf, weiter gehört zu werden.
Man wird ja wohl noch sagen dürfen…
…dass Zensur in Deutschland eine Tatsache ist. Auch das darf man (Art. 5 GG). Recht bekommt man damit aber nicht. Wer in einem Land wie Deutschland lebt, in dem man ungestraft sagen darf, dass es Zensur gibt, tritt den besten Beweis dafür an, dass dem nicht so ist. Man kann die Einschränkungen, die es gibt, kritisieren, auch wenn ich dazu wenig Anlass sehe. Aber ernsthaft behaupten, man dürfe nicht sagen, was man wolle, ist Unsinn. Zumal man in keiner Diktatur die Gelegenheit bekommt, so etwas ohne Konsequenzen zu behaupten. Heinrich Schmitz spricht von einer
Beleidigung all der Menschen auf der Welt, die wirklich unter staatlicher Zensur leiden. Die für die Meinungsfreiheit eingesperrt, gefoltert und getötet werden. Einzelne Politiker, die versuchen, unmittelbar auf die Medien einzuwirken, werden bei uns schnell geoutet und blamieren sich damit bis auf die Knochen. Dieses Herbeijammern der falschen Behauptung „Zensur“ zu einer Tatsache ist ein widerlicher Zynismus mit einem allzu durchsichtigen Werbekonzept.
Aber natürlich ist auch das in einem Land, das die Meinungsfreiheit schützt, erlaubt und wird nicht zensiert. Nachbeten muss man das trotzdem nicht.