Zweite Quelle? Braucht keiner mehr.

Manfred Krug 001

Der Tod des Schauspielers Manfred Krug ist ein gutes Beispiel dafür, wie schnell Informationen heute in der Welt sind, ohne dass sie bestätigt wären. Allein die BILD-Zeitung berichtete zunächst davon. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur EPD weiß selbst das Management von Manfred Krug erst mal nichts dazu zu sagen. Sie schreibt:

Krugs Management konnte die Meldung auf epd-Anfrage zunächst nicht bestätigen.

Trotzdem ist die Nachricht nicht aufzuhalten. In den deutschen Twitter-Trends steigt sie in kürzester Zeit auf Rang 2. Bei Google News finden sich schnell ein Dutzend Berichte, die sich alle auf die Bild-Zeitung berufen. Eigene Recherche? Fehlanzeige.

Gegen 14 Uhr kommen dann erste Bestätigungen. Die Tagesschau beruft sich auf das Management, das zwischenzeitlich offenbar eine Bestätigung einholen konnte. Auch der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet unter Berufung auf das Management.

Es bleibt festzuhalten, wie schnell sich so eine Meldung inzwischen verbreitet, ohne dass es eine zweite Quelle gibt – eigentlich ein grundsätzliches Prinzip von Journalisten. Und die tragen zur Verbreitung in gleicher Weise bei wie Nutzer. Das zeigt, wie sehr das Zwei-Quellen-Prinzip mittlerweile geschliffen ist. Journalisten des einen Mediums berufen sich auf die des anderen – und für den Nutzer erscheint allein die Fülle der Meldungen wie eine Bestätigung, auch wenn sich alle auf dieselbe Quelle berufen.

Der Reichsbürger-Angriff: Wie berichten über diesen „Terror“?

Messen Medien bei Gewalttaten mit zweierlei Maß, abhängig davon, von wem diese verübt wurden?

Seit ein Reichsbürger in Georgensgmünd in Bayern auf vier Polizisten geschossen und sie zum Teil schwer verletzt hat (einer von ihnen ist inzwischen gestorben), wurde der Vorwurf in mehreren Tweets erhoben, zum Teil von Journalisten selbst.

Das ist nach meiner Wahrnehmung aber falsch. Tatsächlich war die Meldung die Top-Nachricht auf den größten Kanälen. Wer sich gestern ein wenig durch die Seiten geklickt hat, konnte das sehen. Wer bei Google News nach „Reichsbürger“ sucht, findet hunderte Ergebnisse.

Der entscheidende Unterschied in der journalistischen Einschätzung liegt vermutlich auch in der Frage begründet, ob es sich bei der Tat des Reichsbürgers um Terror gehandelt hat oder nicht.

Journalisten vertreten dazu unterschiedliche Auffassungen. heute-plus-Moderator Daniel Bröckerhoff etwa spricht nicht von Terror und begründet das in mehreren Tweets damit, dass Terror geplant und gezielt sei, um die Bevölkerung zu verunsichern, was hier augenscheinlich nicht vorliege.

Reichsbürger rechtfertigen die Tat als „Selbstverteidigung“. Terror wär z.B. gewesen, in eine Polizeistation zu gehen und dort Polizisten zu töten.

Den Aspekt der „Selbstverteidigung“ will NDR-Nachrichtenredakteur Michael Draeger dagegen nicht als Abgrenzung gelten lassen:

Mir fällt dabei als Begriff spontan „passiver Terror“ ein. Solange man sie in Ruhe lässt, gehen Reichsbürger dieser Kragenweite möglicherweise nicht gegen Menschen vor, die nicht ihrem fiktiven Staat angehören; wenn der deutsche Staat allerdings sein Recht einfordert, etwa wenn er Steuern eintreiben oder Waffen entziehen will, werden sie gewalttätig.

Dirk Wilking vom Brandenburgischen Institut für Gemeinwesenberatung würde die Reichsbürger nicht als Terroristen definieren. Er hat im Auftrag des Landes Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz dort ein Handbuch für Behörden (hier als PDF) geschrieben hat über den Umgang mit den sogenannten Reichsbürgern. Er sagte im Interview mit dem Deutschlandfunk:

Es sind keine terroraffinen Leute, sondern sie benutzen das, was ihnen zur Verfügung steht.

Wilking hält die Reichsbürger zwar für verfassungsfeindlich, weil sie den Staat ablehnten, spricht aber nicht von terroristischen Organisationen, weil sie dafür zu zersplittert seien (kein Wunder, wäre ein Zusammenschluss doch in ihrer Logik eine Art Staatenbund).

WDR-Reporter Kai Rüsberg hält die Einschätzung einer terroristischen Tat dagegen durchaus für zutreffend:

Tatsächlich aber ist die Einschätzung, ob es sich hierbei um Terror handelt, nicht entscheidend dafür, ob und wie Journalisten mit dem Thema umgehen. Nachrichtenkriterien orientieren sich schließlich nur zum Teil auch an juristischen, polizeilichen oder sonstwelchen Definitionen wie in diesem Fall der des Terrors. Man kann auch darüber berichten und den Begriff trotzdem vermeiden.

Aus meiner Sicht rechtfertigen vor allem zwei Aspekte eine ausführlichere und überregionale Berichterstattung: die gewaltsame Auseinandersetzung mit vier verletzten Polizeien, die in dieser Form selten ist, sowie der damit verbundene Fokus auf eine offensichtlich bisher unterschätzte Gruppe von Tätern mit einer bestimmten Ideologie, deren Gewaltpotenzial in der Öffentlichkeit so bisher kaum bekannt war oder zumindest nicht zum Tragen kam. Auch wenn dem bereits die Festnahme des Reichsbürgers Adrian Ursache vorausging, der dabei ebenfalls SEK-Beamte verletzte.

Wie ausführlich die Berichterstattung dann tatsächlich ist, ist allein mit Zahlen nicht zu fassen. Denn wie man anhand des eingangs zitierten Tweets mit dem „völlig durchdrehen“ sieht, geht es auch um Bewertungen.

Tatsächlich kann man aber kritisieren, dass über die üblichen Nachrichtensendungen und Informationsformate hinaus keine Sondersendungen ins Programm gehoben wurden, zumal ARD und ZDF unter anderen Umständen nicht gerade hohe Hürden dafür aufbauen. Allerdings brachte diesmal etwa das heute-journal im ZDF zum Reichsbürger nur eine Nachricht im Kurzmeldungsblock und keinen Film. Und das Erste verzichtete auf einen Brennpunkt.

Ob ein fehlender Brennpunkt allerdings wirklich so schlimm war, möchte ich angesichts der Qualität vieler Ausgaben bezweifeln.

Weiterführend:

„Terror“ und das erwartbare Urteil

Wie die Abstimmung zum gestrigen Fernsehfilm „Terror“ im Ersten ausging, war schon vorher klar. Keine kluge Voraussage meinerseits, sondern eine rein statistische Abwägung, haben doch in den vorangegangenen Aufführungen der Theaterfassung im Gesamtschnitt 60 Prozent aller Zuschauer für einen Freispruch des Angeklagten gestimmt. Da die Ergebnisse separat gewertet werden, ist fast noch entscheidender, dass der Angeklagte in 93 Prozent aller Abstimmungen freigesprochen wurde.

Spätestens seit voriger Woche ist viel über den Film und seine juristischen und moralischen Implikationen gesprochen worden. Heute legt ZEIT-Kolumnist und Bundesrichter Thomas Fischer, der sich auch schon im Vorfeld dazu geäußert hat, nochmal nach und schreibt unter anderem:

Ich meine (…), dass Autor, Verlag und Medien ein übles Spiel zu Lasten der Bürger spielen.

Mehr dazu beim Link. Und noch der Verweis auf eine gute Zusammenfassung von Reaktionen heute im Altpapier auf evangelisch.de. Dort schreibt Juliane Wiedemann:

Knapp 87 Prozent der Zuschauer urteilten danach entgegen der derzeitigen Rechtslage, wobei nicht abzusehen ist, ob dieses eindeutige Ergebnis nicht auch durch die technischen Probleme oder die Tatsache zu erklären ist, dass Florian David Fitz seine Uniform so gut stand.

Ein Aspekt, den heute früh auch der Medienwissenschaftler Dietrich Leder im Deutschlandfunk betont hat:

Gestern hat in dem Fernsehfilm, den Lars Kraume sensationell gut inszeniert hat, hat er die Rolle dieses Majors mit Florian David Fitz besetzt, dem alle Herzen zufliegen. Der Verteidiger war Lars Eidinger. Wenn jetzt Eidinger den Soldaten gespielt hätte, wäre ganz sicher die Abstimmung nicht mit 89 aufgelaufen, sondern eher vielleicht mit 65. Das heißt, die Entscheidung ist weniger eine Entscheidung der moralischen oder rechtlichen Bewertung, sondern es ist eine Entscheidung in einer Inszenierung, die auch groß als Staatstheater daherkam – im Hintergrund immer den Reichstag, der so langsam sich verdunkelt und verdämmert – und in einer Argumentation, die vielleicht hochkomplex war und vielleicht an manchen Stellen überkomplex war.

Dem ist wenig hinzuzufügen.

„Terror“: Oliver Berbens beschränkte Bevölkerung

Das Theaterstück „Terror“ des Autors und Strafverteidigers Ferdinand von Schirach stellt eine heikle Frage: Darf der Staat ein Passagierflugzeug mit hunderten Menschen an Bord abschießen, wenn Terroristen drohen, es in ein vollbesetztes Stadion zu steuern?

Eine Frage, die das Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet hat: Er darf es nicht – jedenfalls nicht in der Form des Luftsicherheitsgesetzes, das die rot-grüne Bundesregierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf den Weg brachte. Der Tenor: Indem die an der Tat unbeteiligten Passagiere des Flugzeugs getötet werden, verstoße der Staat gegen die Menschenwürde, die im Grundgesetz garantiert wird.

Allein in Deutschland wurde und wird das Stück bisher an 39 Theatern gespielt. Es ist ein Gerichtsdrama, das den eingangs geschilderten Fall fiktiv durchspielt. Angeklagt ist ein Bundeswehrpilot, der ein entführtes Flugzeug abgeschossen hat, um zu verhindern, dass es in ein Stadion gelenkt wird. Am Ende stimmen die Zuschauer ab, ob der Pilot freigesprochen oder verurteilt wird.

39 Premieren innerhalb eines Jahres – selten war ein Stück erfolgreicher. Kein Wunder, dass der Produzent Oliver Berben daraus auch einen Film machen wollte, der am kommenden Montag gezeigt wird. Auch hier sollen die Zuschauer abstimmen

Anders als bei den Theaterinszenierungen gibt es dagegen jedoch Protest. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum und der ehemalige Vizepräsident des Bundestags, Burkhard Hirsch, sprachen sich unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dagegen aus, die Zuschauer abstimmen zu lassen. Hirsch sagte dort über von Schirach:

Er verfälscht die Wirklichkeit und macht die Zuschauer zu Richtern in einer Sache, die sie für die Wirklichkeit halten, ohne die eigentliche Konfliktlage erkennen zu können.

Beide kritisieren, dass von Schirach das Stück so dramatisiere, dass den Zuschauern für ihre Entscheidung keine andere Wahl bleibe als die, den Piloten freizusprechen – auch wenn der Autor selbst den Piloten als schuldig bezeichnet hatte. Baum sagt:

Hier wird doch in Wahrheit über das Grundgesetz abgestimmt. Und die Richter sitzen im Wohnzimmer. Und welche Konsequenz soll eine solche Abstimmung haben? Wird dann noch der regionale Vergleich gezogen, wie die Zuschauer in den einzelnen Ländern abstimmen? Was soll daraus hervorgehen? Ich rate Herrn Herres, dem Programmdirektor der ARD: Lassen Sie das!

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verteidigte Produzent Oliver Berben die Abstimmung nach dem Film.

Damit entmündigen Sie den Zuschauer. Ich halte unsere Bevölkerung nicht für so beschränkt. Und den Film zu zeigen, ohne abzustimmen – was ist das denn für eine Idee? Der demokratische Hebel, der da drinsitzt, wird dann rausgenommen. Und was soll denn das dann sein am Ende? Sollen wir dann einfach aufhören?

Wenn Berben sagt, dass er die Bevölkerung nicht für so beschränkt halte, übersieht er, dass es durchaus schon Zahlen gibt. Der Verlag Gustav Kiepenheuer Bühnenvertriebs-GmbH hat die Ergebnisse der Abstimmungen nach allen Theateraufführungen weltweit gesammelt. Demnach gab es in bisher 438 Vorstellungen in Deutschland 411 Freisprüche. In den Worten von Baum und Hirsch also 411 verfassungswidrige Entscheidungen. Insgesamt 85.011 Zuschauer stimmten für einen Freispruch, 57.192 für eine Verurteilung des Piloten. Es ist also einigermaßen vorauszusehen, wie die Fernsehzuschauer abstimmen könnten.

Wer sich die Abstimmungsergebnisse im Gesamtverlauf seit der Uraufführung ansieht, könnte daraus sogar noch weitergehene Schlüsse ziehen. In der Grafik von Kiepenheuer wurde die Gesamtheit an prozentualen Stimmanteilen für einen Freispruch vermerkt. Die Terroranschläge von Paris im November 2015 sind mit einem P markiert, die von Brüssel mit einem B.

(Screenshot: http://terror.theater/cont/results_main/de)
(Screenshot: http://terror.theater/cont/results_main/de)

(Erfasst sind die Abstimmungsergebnisse von 33 Theatern in 6 Ländern im Zeitraum 03.10.2015 bis 10.10.2016.)

Wie sich Volker Herres von seinen Presseclub-Gästen distanziert

Wenn Volker Herres den Presseclub im Ersten moderiert, kündigt er seine Gesprächspartner mit durchaus merkwürdigen Worten an. Er sagt dann in der Regel:

„Ich freue mich auf meine Gäste und darf Ihnen meine Gesprächspartner vorstellen.“

Das klingt so, als seien das zwei verschiedene Gruppen. Kann das jemand erklären? Herres selbst antwortete einst in einem Tweet, er sehe darin kein Problem.

Die FAZ macht jetzt auf hip und kritisiert ohne Argumente

Die Startseite des BR-Videotext-Angebots
Die Startseite des BR-Videotext-Angebots, die es auch im Netz gibt. (Screenshot: http://www.br.de/static/pda/bayerntext.html?vtxpage=100&%23.x=0&%23.y=0#)

Es gibt am öffentlich-rechtlichen System wahrlich einiges zu kritisieren. Deswegen verwundert es manchmal, welche vergleichweisen Nichtigkeiten sich Zeitungsjournalisten heraussuchen, die sie dann an den Pranger stellen.

Von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, namentlich ihrem Medienredakteur Michael Hanfeld, der gelegentlich durchblicken lässt, dass er von Arbeitsabläufen in Fernseh- und Radioredaktionen wenig versteht, ist man derartiges gewohnt. Diesmal argumentiert aber auch Ursula Scheer durchaus eigenartig. Sie beschäftigt sich mit dem neuen Namen für den Videotext des Bayerischen Rundfunks.

Warum der jetzt nicht mehr Bayern-Text, sondern BR-Text heißt, könnte man in der Pressemitteilung nachlesen. Dort heißt es:

Der neue Name folgt der veränderten Markenführung im Bayerischen Rundfunk. (BR Fernsehen, BR Sport, BR24). Aufgaben und Zuschnitt der Redaktion „BR Text“ ändern sich aber nicht.

Ursula Scheer dagegen unterstellt andere Gründe für den Namenswechsel:

Will einem partout nichts Neues einfallen, weder inhaltlich noch medial, obwohl man doch gerne frisch und jung und jugendlich, innovativ und lebenslang lernbereit erscheinen möchte, hilft nur die verbale Flucht nach vorn. (…) Und so sucht man, bleibt die Rezeptur immer die nämliche, sein Heil eben im kühnen Namenswechsel.

Wirkliche Argumente dagegen kann sie nicht vorweisen. Und in gewisser Weise kann man den Beitrag auch als launige Glosse lesen, zumal es im kleinsten Teil des Textes tatsächlich um den BR-Text geht, sondern Ausflüge in anderen Lebensbereiche gemacht werden, in denen es um Namenswechsel geht. Und auch das Fazit ist relativ versöhnlich. Der süffisante Ton allerdings, der einem schon aus Überschrift und Teaser entgegenspringt und der dem Bayerischen Rundfunk etwas unterstellt, was dieser nie angestrebt hat, passt ganz gut in die Reihe früherer Beiträge, in denen Autoren der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Medienteil ihre Verachtung für das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen breittreten.

Ein Hoeneß muss nicht gewählt werden

Gut, gut, offenbar gibt es wenige Zweifel daran, dass Uli Hoeneß demnächst wieder Präsident des FC Bayern München sein wird. Allerdings haben sich manche Journalisten heute dermaßen überschlagen, dass ganz durcheinander ging, wie das eigentlich ablaufen soll. Kandidatur? Wahl? Offenbar nicht nötig.

So war sich die Sportschau etwa schon sehr sicher, dass Hoeneß zurückkehrt – laut Tweet und Überschrift des Artikels in jedem Fall. Sogar der ersten Satz im Text lautete „Honeß wird sich (…) wählen lassen.“ Das ist kühn. Auch MDR Aktuell formulierte das so, als sei Hoeneß soeben gewählt worden.

ZDF heute schrieb zwar zuerst richtig, dass Hoeneß kandidiere, rutschte dann aber später wieder teilweise in den Indikativ ab.

Während die Süddeutsche Zeitung sich zumindest sprachlich ein wenig distanzierte.

Vielleicht haben sich einige Journalisten auch zu sehr auf die Formulierung der Nachrichtenagentur SID verlassen. Der Sport-Informationsdienst etwa meldete die Kandidatur ebenfalls als praktisch unnötig.

SIDSehr schön hat die ganze Geschichte SPIEGEL online zusammengefasst.

Am Ende gilt aber in jedem Fall:

Keine gute Figur – über die taz zur Putsch-Nacht

20160718_191714Jürn Kruse (@taz_kruse) kritisiert in der taz die Berichterstattung von ARD und ZDF in der Nacht des Putschversuchs in der Türkei. Er mag dabei nicht Unrecht haben; ich habe die Berichterstattung nicht verfolgt. Und für ihn bin ich jetzt wahrscheinlich auch nur so einer wie die Moderatoren, die er erwähnt, die in den sozialen Netzwerken „die eigenen Sender loben und immer wieder das gleiche Argument abfeuern: Wir recherchieren erst, bevor wir senden!“ Diese Kritik irritiert mich doch ein wenig. Wie arbeitet Kruse denn als Journalist?

Er nennt das Argument „in vierfacher Hinsicht ärgerlich und frech“. Weil es impliziere, dass alle anderen nur ungeprüften Schwachsinn hinausposaunen würde. Wenn er das so sieht…

„Zweitens macht nicht erst die offizielle ARD-ZDF-Verifikation eine Nachricht zu einer Nachricht.“

Aber bitte: Was denn sonst? Berichtet die taz etwa über Dinge, die sie nicht selbst verifiziert hat? Und unter Verifikation verstehe ich auch die Prüfung von Meldungen verschiedener Agenturen, auf die ich mich dann beziehe. Sicherlich macht das auch die taz, und nicht anders arbeiten nach meiner eigenen Erfahrung ARD und ZDF. Es ist eben nicht so, dass sie immer auf die Bestätigung eines eigenen Reporters warten.

„Warum lasst ihr die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht teilhaben an diesem Prozess des Sortierens und Einordnens?“

fragt Kruse weiter – und landet damit einen Punkt. Das, finde ich, ließe sich durchaus machen. Obwohl ich dabei unterscheiden würde, über welches Sujet eigentlich berichtet wird. Geht es um einen Terroranschlag, habe ich meine Bedenken über die atemlose Vor-Ort-Berichterstattung schon gestern hier deutlich gemacht.

Ja, vielleicht haben ARD und ZDF Fehler gemacht in dieser Nacht. Aber nicht alle Argumente dagegen ziehen, bloß weil man sich selbst ärgert. Nein, lieber Jürn Kuse, das haben Sie nicht ganz so gut gemacht.