Die begrenzte Aussagekraft von Blitzumfragen

Ziemlich schnell nach dem TV-Duell zwischen CDU-Chefin Angela Merkel und SPD-Chef Martin Schulz gab es schon neue Umfragewerte.

Die ARD hat Infratest Dimap, das ZDF die Forschungsgruppe Wahlen gebeten, möglichst schnell Wähler anzurufen, die hoffentlich auch Zuschauer waren, und nach ihrer Einschätzung des Duells zu befragen. Außerdem hat Civey Nutzer online befragt.

Wie wertvoll diese Daten sind, zeigen die Ergebnisse. Bei Infratest Dimap:

(Screenshot: tagesschau.de)
(Screenshot: tagesschau.de)

Bei der Forschungsgruppe Wahlen:

(Screenshot: zdf.de)
(Screenshot: zdf.de)

 

Beide Fragen ähneln sich zwar, sind aber nicht gleich. Dennoch werden sie vom jeweiligen Sender als das Gesamtergebnis ausgegeben.

Schon der Unterschied in der Fragestellung kann für die verschiedenen Ergebnisse ausschlaggebend sein, aber auch die zusätzliche Möglichkeit des ZDF, mit „kein Unterschied“ zu antworten, während die Befragten bei Infratest wohl gezwungen war, eine klarere Entscheidung zu treffen oder aktiv „weiß nicht“ zu antworten (die fehlenden 10 Prozent).

Ich hoffe, Infratest bzw. ARD liefern die fehlenden Metadaten dazu noch nach.

Schon solche kleinen Unterschiede bei Frage und Antwortmöglichkeiten scheinen größere Unterschiede bei den Ergebnissen auszumachen. Noch deutlicher aber wird es, wenn man die zwei Umfragen mit fast derselben Fragestellung, aber verschiedenen Erhebungsmethoden nebeneinanderlegt. Dazu vergleiche man die Zahlen der Forschungsgruppe Wahlen mit denen von Civey (Ergebnisse gibt es nach Teilnahme).

Stand Montag um 10 Uhr kam Angela Merkel auf 44,9 Prozent, Martin Schulz auf 32,2 Prozent, „Beide gleich gut“ sagten 15,3 Prozent, „Weiß nicht“ 7,6 Prozent der Befragten. Weil die Umfrage noch läuft, ist eine Rückwirkung der anderen Umfragen und des sonstigen Spinning zu vermuten, dass also die Teilnehmer an der Civey-Umfrage nicht nur nach eigener Einschätzung urteilen, sondern auch die anderer einfließt.

Ein gutes Beispiel für die begrenzte Aussagekraft solcher Umfragen.

Danke an Sebastian Pertsch für den Hinweis.

 

Nachtrag, 4. September, 0.25 Uhr: Den Umfragen von ARD und ZDF habe ich noch Civey hinzugefügt.

Nachtrag, 4. September, 10.00 Uhr: Ich habe einen Zwischenstand bei Civey eingefügt – zum einen, weil sich das Ergebnis noch ändern kann, zum anderen, weil nicht alle Nutzer im eingebundenen Widget sofort das Ergebnis sehen können.

Nachtrag, 4. September, 13.40 Uhr: Die Umfrage bei Civey ist mittlerweile beendet. Die Werte haben sich nicht mehr verändert.

Warum man den Audi-Cup auch ohne Brennpunkt nicht senden muss

In der Medienkorrespondenz beschwert sich Dietrich Leder darüber, dass es keinen Brennpunkt gab. Das ist erst mal lustig, lautet doch die häufigere Beschwerde, dass es einen gab. Bis hin zur Wade von Michael Ballack vor ein paar Jahren.

Im Kern kritisiert Leder etwas anderes. Leider vergisst er, das auch deutlich genug zu schreiben. So beginnt er seinen Artikel mit:

Normalerweise hätte es nach diesem Ereignis einen „Brennpunkt“ im Ersten Programm der ARD gegeben. In dieser Sondersendung wäre am Mittwoch (2. August) die merkwürdige Veranstaltung näher betrachtet worden, die an diesem Tag in Berlin unter der Überschrift „Diesel-Gipfel“ stattfand und an der neben Bundesministern und Ministerpräsidenten die Vorstandsvorsitzenden diverser Automobilkonzerne teilnahmen.

Das ist erst mal völlig unbegründet. Denn was normal ist und was nicht, lässt sich beim besten Willen nicht an der Einsetzung eines „Brennpunkts“ ablesen. Wer sich diese Sendung ansieht, bemerkt in der Regel mehrere Dinge:

  • die Wiederholung von Informationen, die kurz vorher bereits in der „Tagesschau“ liefen
  • den unbedingten Willen von Chefredakteuren, auch mal eine Sendung um 20.15 Uhr im Ersten moderieren zu wollen, unabhängig von ihren Fähigkeiten
  • technische Pannen bei den lustigen Schalten zu diversen Reportern (besonders beliebt beim Hessischen Rundfunk).

Warum es den „Brennpunkt“ deshalb überhaupt in dieser Form gibt, erschließt sich mir nicht. Für sinnvoller halte ich eine verlängerte Tagesschau. Die wäre dann 20 bis 30 Minuten lang, in der ersten Viertelstunde könnte man dann das Top-Thema behandeln, danach die übrigen Themen. Das vermeidet Dopplungen, schlechte Moderationen und technische Pannen, denn die Mitarbeiter der Tagesschau sind dabei routinierter als es die der jeweiligen „Brennpunkt“ gelegentlich zu sein scheinen.

Warum sollte man sich also einen „Brennpunkt“ zum Diesel-Skandal wünschen? Schließlich wurde in der Sendung vorher achteinhalb Minuten darüber berichtet. Im Sommerloch erlaubt das die Nachrichtenlage. Leders Forderung erscheint mir aus diesen Gründen nicht nachvollziehbar.

Worauf seine Kritik wohl eher abstellt, ist die Übertragung des Audi-Cups. Diesen Teil der Kritik kann ich nachvollziehen. Es hätte dem Kommentar aber gut getan, wenn er sich deutlich nur damit beschäftigt hätte.

Beim „Audi-Cup“ messen sich vier europäische Spitzenmannschaften, die sich alle noch im Trainingsstadium befinden, auf dem Niveau von Testbegegnungen und Freundschaftsspielen. (…) Finanziert wird diese Chose natürlich vom Namensgeber Audi, der deshalb bei den Übertragungen nicht nur über Reklametafeln im Münchner Stadion, sondern auch über die Namensnennung im Kommentar und über Einblendungen im Bild unendlich oft genannt wurde.

Freilich ergibt sich eine Ironie durch den Umstand, dass auch Audi in den Diesel-Skandal verwickelt ist, der ansonsten in einem „Brennpunkt“ Thema gewesen wäre. Aber solch eine Sondersendung nur zu fordern, um Audi in Sachen Cup auszubremsen, ist irgendwie halbseiden.

Die Entwertung der Eilmeldung

Die Deutsche Presse-Agentur hat im Jahr 2016 insgesamt etwa 1.200 Breaking News in den dpa-Basisdienst verschickt. Es sei ein außergewöhnliches Jahr gewesen, schreibt Nachrichtenchef Froben Homburger bei kress.de.

Grund dafür waren vor allem die Terroranschläge in Nizza, Ansbach und Berlin, der Amoklauf in München und der Putschversuch in der Türkei.

Selbst nach Abzug aller Medaillen-EILs der Olympischen Spiele in Rio entspricht das noch einer Steigerung um 180 Kurzmeldungen der zweithöchsten Priorität. 2016 war also tatsächlich ein außergewöhnliches Jahr. Oder gingen etwa den Redakteuren die Eilmeldungen schlicht zu locker von der Hand?

Eine gute Frage, die Homburger am Ende implizit mit einem „Nein“ beantwortet. Zumal die dpa ihm zufolge die Schwellen für Eilmeldungen angehoben habe und die Kriterien schärfer gefasst.

Oberstes Credo: Eine Nachrichtenagentur sollte sich keinem Alarmismus hingeben, sondern Ereignisse immer besonnen priorisieren – erst recht dann, wenn die Aufregung in den sozialen Medien besonders groß ist.

Nun ist die Arbeit einer Nachrichtenagentur die eine Sache. Ihre Kunden sind nämlich nicht die Leser, Hörer und Zuschauer, sondern Redaktionen, also Journalisten. Dass diese so schnell wie möglich über Ereignisse von hoher Relevanz und Eilbedürftigkeit informiert werden wollen, halte ich für plausibel. Sie brauchen Zeit, um sich auf eine entsprechende Berichterstattung vorzubereiten, den Personalbedarf zu planen und weitergehende Recherchen einzuleiten.

Meinem Eindruck nach bedeutet so eine Eilmeldung für viele Redaktionen allerdings eher, sie sofort und ungeprüft an ihre Nutzer weiterzureichen. Beobachten lässt sich das etwa daran, wie n-tv Eilmeldungen direkt an ihr Laufband durchreicht. Andere eilen in ihren Apps jede kleine Weiterentwicklung einer solchen Breaking News, so dass man innerhalb von wenigen Stunden eine Liste an Eilmeldungen vorfindet.

Natürlich war der Sommer ungewöhnlich; vor allem die zwölf Tage vom 14. bis 25. Juli, wie Homburger schreibt: Terroranschlag von Nizza, Putschversuch in der Türkei, Schießerei in Baton Rouge, Angriff in Zug bei Würzburg, Amoklauf von München, Angriff in Reutlingen, Anschlag in Ansbach, Anschlag in Orlando.

Genau zu jener Zeit habe ich untersucht, was Redaktionen einiger ausgewählter Apps per Eilmeldung an ihre Nutzer weitergeben. Eine statistische Auswertung dieser Untersuchung hat sich gerade wegen der ungewöhnlichen Ereignisse im Erhebungszeitraum nicht angeboten und blieb deshalb liegen; mit dem Abstand von heute und dem Blick auf die Jahresbilanz der dpa will ich aber einige Beispiele herausgreifen, bei denen ich das Instrument der Eilmeldung als wenig sinnvoll erachte.

Eins kann man schon mal vorwegnehmen: Viele Eilmeldungen von Redaktionen halfen Nutzern gerade nicht dabei, Ereignisse besonnen zu priorisieren. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es um terminierte Ereignisse geht – und erst recht, wenn das Ergebnis das erwartete ist. So war sowohl der Termin des Misstrauensvotums gegen die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 14. Juli bekannt als auch die Tatsache, dass Dreyers Koalition über eine Mehrheit verfügte. Trotzdem eilte die Tagesschau:

(Screenshot: tagesschau-App)
(Screenshot: tagesschau-App)

Interessant auch, wenn ein Nicht-Ereignis Thema einer Eilmeldung wird, wie etwa am 30. Juni, als Brexit-Befürworter Boris Johnson verkündete, was er nicht tun werde, wie etwa die App der Süddeutschen Zeitung eilig vermeldete.

(Screenshot: SZ-App)
(Screenshot: SZ-App)

Was wäre geschehen, wenn der Nutzer das nicht sofort erfahren hätte? Sein Wissensstand wäre unverändert geblieben, nämlich dass Johnson nicht Premierminister werden will. Das war bis dahin Stand der Dinge; die Eilmeldung änderte daran nichts. Auch die Apps von Tagesschau und Spiegel online meldeten das, die Tagesschau immerhin mit dem Zusatz „überraschend“. Eine Angewohnheit von Journalisten, einer Nachricht etwas mehr Pepp zu geben: oft hilfreich zur Einordnung, nicht immer falsch, manchmal übertrieben.

Keine Frage, dass beide bisher genannten Beispiele berichtenswert sind. Entscheidend ist jedoch, ob sie eine Eilmeldung wert sind, ob es wichtig ist, dass der nachrichteninteressierte Nutzer unverzüglich darüber informiert werden muss.

Manche Redaktionen finden manchmal besonders eilig, was sie exklusiv haben – ganz gleich, wie eilbedürftig ihr Inhalt ist.

(Screenshot: tagesschau-App)
(Screenshot: tagesschau-App)

So bietet etwa die Information, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an seiner „schwarzen Null“ weiter festhält und das auch mit dem nächsten Haushaltsentwurf so festschreiben will, meiner Meinung nach wenig Eilbedürftigkeit.

Auch, wer Nachfolger des umstrittenen Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst wird, halte ich nur für von regionaler Bedeutung. Schließlich war es nicht das Amt selbst, dessen Besetzung interessiert, sondern die Person. Mit ihrem Abgang ist die Nachfolgefrage meines Erachtens für eine Eilmeldung weit überschätzt.

(Screenshot: SZ-App)
(Screenshot: SZ-App)

Es liegt im Wesen von Eilmeldungen, dass sie über herausgehobene Ereignisse möglichst schnell informieren. Wer einmal weiß, was passiert ist, hat somit die Möglichkeit, live an der Entwicklung dranzubleiben. Wenig sinnvoll ist es meines Erachtens dagegen, wenn zu einem bekannten Ereignis im Stundentakt Details nachgereicht werden, die keine eigene Eilmeldung mehr hergeben sollten.

Eilmeldungen sollten meiner Meinung nach eine relativ hohe Relevanzschwelle überspringen müssen, geleitet von der Frage, welche Ereignisse es wirklich wert sind, den Nutzer innerhalb kurzer Zeit und damit zwischen den Momenten, in denen er sich ohnehin über das Nachrichtengeschehen informiert, auf dem Laufenden zu halten.

Da hilft es dann auch nicht, wenn Spiegel online über seinen Twitter-Account @SPIEGEL_EIL nicht nur Eilmeldungen raushaut, sondern auch Kommentare, die der Einordnung und dem Hintergrund dienen.

Nachrichtenredakteur Udo Stiehl hat die Sache schon vor drei Jahren auf den Punkt gebracht:

Der inzwischen weit verbreitete Reflex in Redaktionen, nahezu jede Eilmeldung unverzüglich als wichtiges und weltbewegendes Ereignis weiterzureichen, dürfte auf Dauer aber zu einem Bumerang werden. Eilmeldungen, die ihren Namen nicht verdienen, werden Leser, Zuschauer und Hörer noch gleichgültiger werden lassen. Das kann niemand ernsthaft wollen. Die Aufgabe einer Redaktion ist es auch heute noch, vorzusortieren nach journalistischen Kriterien. Wichtiges von Unwichtigem zu trennen. Insbesondere in Zeiten, in denen Informationen und solche die es gerne wären, in nie da gewesenen Mengen kursieren.

Seitdem hat sich die Situation angesichts noch mehr Nachrichten-Apps meiner Meinung nach allerdings eher verschlimmert. Wie Udo schreibt, freuen sich manche Redaktionen über jedes Thema, das auch nur annähernd dazu geeignet ist, ein rotes Laufband oder eine rote Binde ins Fernsehbild, auf die Webseite oder in die App einzubinden. Die Orientierung der Nutzer geht damit verloren, wenn die Meldung tatsächlich wenig hergibt.

Freilich haben Nutzer auch ein Problem mit Orientierung, wenn Meldungen über Gewalttaten ohne Einordnung daherkommen, wie Margarethe Stokowski im Sommer schrieb.

Eilmeldungen über Gewalttaten erzeugen selten Sicherheit, aber fast immer Eilgefühle. Unsicherheit. Verwirrung. Genervtheit. Trotzdem wollen wir sie lesen. (…) Wir wollen schnelle Infos und bedachte Analysen, sofort und mit Abstand, wir wollen alles gleichzeitig. Es geht nicht.

Sie bezog sich auf Eilmeldungen über Nizza, Würzburg, Ansbach, München. Das sind Nachrichten, die auch in meinen Augen eine besondere Eilbedürftigkeit haben, auch wenn wir die Nutzer damit zunächst ratlos zurücklassen. Aber zugleich Einordnung liefern, wie sie sofort gefordert wird, können wir nicht. Ein Dilemma.

Trotzdem wäre es gut, würden Journalisten, wenn eine Eilmeldung von Nachrichtenagenturen kommt, zunächst mal durchatmen würden und überlegen: Ist die Meldung wichtig? Ist die Quellenlage gut genug? Ist die Meldung eilig? Und wenn ja, wie eilig? Und erst dann entscheiden, ob sie wirklich den Nutzern dient oder doch eher dem geforderten Ausstoß an Eilmeldungen, ganz gleich, was passiert?

Zweite Quelle? Braucht keiner mehr.

Manfred Krug 001

Der Tod des Schauspielers Manfred Krug ist ein gutes Beispiel dafür, wie schnell Informationen heute in der Welt sind, ohne dass sie bestätigt wären. Allein die BILD-Zeitung berichtete zunächst davon. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur EPD weiß selbst das Management von Manfred Krug erst mal nichts dazu zu sagen. Sie schreibt:

Krugs Management konnte die Meldung auf epd-Anfrage zunächst nicht bestätigen.

Trotzdem ist die Nachricht nicht aufzuhalten. In den deutschen Twitter-Trends steigt sie in kürzester Zeit auf Rang 2. Bei Google News finden sich schnell ein Dutzend Berichte, die sich alle auf die Bild-Zeitung berufen. Eigene Recherche? Fehlanzeige.

Gegen 14 Uhr kommen dann erste Bestätigungen. Die Tagesschau beruft sich auf das Management, das zwischenzeitlich offenbar eine Bestätigung einholen konnte. Auch der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet unter Berufung auf das Management.

Es bleibt festzuhalten, wie schnell sich so eine Meldung inzwischen verbreitet, ohne dass es eine zweite Quelle gibt – eigentlich ein grundsätzliches Prinzip von Journalisten. Und die tragen zur Verbreitung in gleicher Weise bei wie Nutzer. Das zeigt, wie sehr das Zwei-Quellen-Prinzip mittlerweile geschliffen ist. Journalisten des einen Mediums berufen sich auf die des anderen – und für den Nutzer erscheint allein die Fülle der Meldungen wie eine Bestätigung, auch wenn sich alle auf dieselbe Quelle berufen.

Der Reichsbürger-Angriff: Wie berichten über diesen „Terror“?

Messen Medien bei Gewalttaten mit zweierlei Maß, abhängig davon, von wem diese verübt wurden?

Seit ein Reichsbürger in Georgensgmünd in Bayern auf vier Polizisten geschossen und sie zum Teil schwer verletzt hat (einer von ihnen ist inzwischen gestorben), wurde der Vorwurf in mehreren Tweets erhoben, zum Teil von Journalisten selbst.

Das ist nach meiner Wahrnehmung aber falsch. Tatsächlich war die Meldung die Top-Nachricht auf den größten Kanälen. Wer sich gestern ein wenig durch die Seiten geklickt hat, konnte das sehen. Wer bei Google News nach „Reichsbürger“ sucht, findet hunderte Ergebnisse.

Der entscheidende Unterschied in der journalistischen Einschätzung liegt vermutlich auch in der Frage begründet, ob es sich bei der Tat des Reichsbürgers um Terror gehandelt hat oder nicht.

Journalisten vertreten dazu unterschiedliche Auffassungen. heute-plus-Moderator Daniel Bröckerhoff etwa spricht nicht von Terror und begründet das in mehreren Tweets damit, dass Terror geplant und gezielt sei, um die Bevölkerung zu verunsichern, was hier augenscheinlich nicht vorliege.

Reichsbürger rechtfertigen die Tat als „Selbstverteidigung“. Terror wär z.B. gewesen, in eine Polizeistation zu gehen und dort Polizisten zu töten.

Den Aspekt der „Selbstverteidigung“ will NDR-Nachrichtenredakteur Michael Draeger dagegen nicht als Abgrenzung gelten lassen:

Mir fällt dabei als Begriff spontan „passiver Terror“ ein. Solange man sie in Ruhe lässt, gehen Reichsbürger dieser Kragenweite möglicherweise nicht gegen Menschen vor, die nicht ihrem fiktiven Staat angehören; wenn der deutsche Staat allerdings sein Recht einfordert, etwa wenn er Steuern eintreiben oder Waffen entziehen will, werden sie gewalttätig.

Dirk Wilking vom Brandenburgischen Institut für Gemeinwesenberatung würde die Reichsbürger nicht als Terroristen definieren. Er hat im Auftrag des Landes Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz dort ein Handbuch für Behörden (hier als PDF) geschrieben hat über den Umgang mit den sogenannten Reichsbürgern. Er sagte im Interview mit dem Deutschlandfunk:

Es sind keine terroraffinen Leute, sondern sie benutzen das, was ihnen zur Verfügung steht.

Wilking hält die Reichsbürger zwar für verfassungsfeindlich, weil sie den Staat ablehnten, spricht aber nicht von terroristischen Organisationen, weil sie dafür zu zersplittert seien (kein Wunder, wäre ein Zusammenschluss doch in ihrer Logik eine Art Staatenbund).

WDR-Reporter Kai Rüsberg hält die Einschätzung einer terroristischen Tat dagegen durchaus für zutreffend:

Tatsächlich aber ist die Einschätzung, ob es sich hierbei um Terror handelt, nicht entscheidend dafür, ob und wie Journalisten mit dem Thema umgehen. Nachrichtenkriterien orientieren sich schließlich nur zum Teil auch an juristischen, polizeilichen oder sonstwelchen Definitionen wie in diesem Fall der des Terrors. Man kann auch darüber berichten und den Begriff trotzdem vermeiden.

Aus meiner Sicht rechtfertigen vor allem zwei Aspekte eine ausführlichere und überregionale Berichterstattung: die gewaltsame Auseinandersetzung mit vier verletzten Polizeien, die in dieser Form selten ist, sowie der damit verbundene Fokus auf eine offensichtlich bisher unterschätzte Gruppe von Tätern mit einer bestimmten Ideologie, deren Gewaltpotenzial in der Öffentlichkeit so bisher kaum bekannt war oder zumindest nicht zum Tragen kam. Auch wenn dem bereits die Festnahme des Reichsbürgers Adrian Ursache vorausging, der dabei ebenfalls SEK-Beamte verletzte.

Wie ausführlich die Berichterstattung dann tatsächlich ist, ist allein mit Zahlen nicht zu fassen. Denn wie man anhand des eingangs zitierten Tweets mit dem „völlig durchdrehen“ sieht, geht es auch um Bewertungen.

Tatsächlich kann man aber kritisieren, dass über die üblichen Nachrichtensendungen und Informationsformate hinaus keine Sondersendungen ins Programm gehoben wurden, zumal ARD und ZDF unter anderen Umständen nicht gerade hohe Hürden dafür aufbauen. Allerdings brachte diesmal etwa das heute-journal im ZDF zum Reichsbürger nur eine Nachricht im Kurzmeldungsblock und keinen Film. Und das Erste verzichtete auf einen Brennpunkt.

Ob ein fehlender Brennpunkt allerdings wirklich so schlimm war, möchte ich angesichts der Qualität vieler Ausgaben bezweifeln.

Weiterführend:

„Terror“ und das erwartbare Urteil

Wie die Abstimmung zum gestrigen Fernsehfilm „Terror“ im Ersten ausging, war schon vorher klar. Keine kluge Voraussage meinerseits, sondern eine rein statistische Abwägung, haben doch in den vorangegangenen Aufführungen der Theaterfassung im Gesamtschnitt 60 Prozent aller Zuschauer für einen Freispruch des Angeklagten gestimmt. Da die Ergebnisse separat gewertet werden, ist fast noch entscheidender, dass der Angeklagte in 93 Prozent aller Abstimmungen freigesprochen wurde.

Spätestens seit voriger Woche ist viel über den Film und seine juristischen und moralischen Implikationen gesprochen worden. Heute legt ZEIT-Kolumnist und Bundesrichter Thomas Fischer, der sich auch schon im Vorfeld dazu geäußert hat, nochmal nach und schreibt unter anderem:

Ich meine (…), dass Autor, Verlag und Medien ein übles Spiel zu Lasten der Bürger spielen.

Mehr dazu beim Link. Und noch der Verweis auf eine gute Zusammenfassung von Reaktionen heute im Altpapier auf evangelisch.de. Dort schreibt Juliane Wiedemann:

Knapp 87 Prozent der Zuschauer urteilten danach entgegen der derzeitigen Rechtslage, wobei nicht abzusehen ist, ob dieses eindeutige Ergebnis nicht auch durch die technischen Probleme oder die Tatsache zu erklären ist, dass Florian David Fitz seine Uniform so gut stand.

Ein Aspekt, den heute früh auch der Medienwissenschaftler Dietrich Leder im Deutschlandfunk betont hat:

Gestern hat in dem Fernsehfilm, den Lars Kraume sensationell gut inszeniert hat, hat er die Rolle dieses Majors mit Florian David Fitz besetzt, dem alle Herzen zufliegen. Der Verteidiger war Lars Eidinger. Wenn jetzt Eidinger den Soldaten gespielt hätte, wäre ganz sicher die Abstimmung nicht mit 89 aufgelaufen, sondern eher vielleicht mit 65. Das heißt, die Entscheidung ist weniger eine Entscheidung der moralischen oder rechtlichen Bewertung, sondern es ist eine Entscheidung in einer Inszenierung, die auch groß als Staatstheater daherkam – im Hintergrund immer den Reichstag, der so langsam sich verdunkelt und verdämmert – und in einer Argumentation, die vielleicht hochkomplex war und vielleicht an manchen Stellen überkomplex war.

Dem ist wenig hinzuzufügen.

„Terror“: Oliver Berbens beschränkte Bevölkerung

Das Theaterstück „Terror“ des Autors und Strafverteidigers Ferdinand von Schirach stellt eine heikle Frage: Darf der Staat ein Passagierflugzeug mit hunderten Menschen an Bord abschießen, wenn Terroristen drohen, es in ein vollbesetztes Stadion zu steuern?

Eine Frage, die das Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet hat: Er darf es nicht – jedenfalls nicht in der Form des Luftsicherheitsgesetzes, das die rot-grüne Bundesregierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf den Weg brachte. Der Tenor: Indem die an der Tat unbeteiligten Passagiere des Flugzeugs getötet werden, verstoße der Staat gegen die Menschenwürde, die im Grundgesetz garantiert wird.

Allein in Deutschland wurde und wird das Stück bisher an 39 Theatern gespielt. Es ist ein Gerichtsdrama, das den eingangs geschilderten Fall fiktiv durchspielt. Angeklagt ist ein Bundeswehrpilot, der ein entführtes Flugzeug abgeschossen hat, um zu verhindern, dass es in ein Stadion gelenkt wird. Am Ende stimmen die Zuschauer ab, ob der Pilot freigesprochen oder verurteilt wird.

39 Premieren innerhalb eines Jahres – selten war ein Stück erfolgreicher. Kein Wunder, dass der Produzent Oliver Berben daraus auch einen Film machen wollte, der am kommenden Montag gezeigt wird. Auch hier sollen die Zuschauer abstimmen

Anders als bei den Theaterinszenierungen gibt es dagegen jedoch Protest. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum und der ehemalige Vizepräsident des Bundestags, Burkhard Hirsch, sprachen sich unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dagegen aus, die Zuschauer abstimmen zu lassen. Hirsch sagte dort über von Schirach:

Er verfälscht die Wirklichkeit und macht die Zuschauer zu Richtern in einer Sache, die sie für die Wirklichkeit halten, ohne die eigentliche Konfliktlage erkennen zu können.

Beide kritisieren, dass von Schirach das Stück so dramatisiere, dass den Zuschauern für ihre Entscheidung keine andere Wahl bleibe als die, den Piloten freizusprechen – auch wenn der Autor selbst den Piloten als schuldig bezeichnet hatte. Baum sagt:

Hier wird doch in Wahrheit über das Grundgesetz abgestimmt. Und die Richter sitzen im Wohnzimmer. Und welche Konsequenz soll eine solche Abstimmung haben? Wird dann noch der regionale Vergleich gezogen, wie die Zuschauer in den einzelnen Ländern abstimmen? Was soll daraus hervorgehen? Ich rate Herrn Herres, dem Programmdirektor der ARD: Lassen Sie das!

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verteidigte Produzent Oliver Berben die Abstimmung nach dem Film.

Damit entmündigen Sie den Zuschauer. Ich halte unsere Bevölkerung nicht für so beschränkt. Und den Film zu zeigen, ohne abzustimmen – was ist das denn für eine Idee? Der demokratische Hebel, der da drinsitzt, wird dann rausgenommen. Und was soll denn das dann sein am Ende? Sollen wir dann einfach aufhören?

Wenn Berben sagt, dass er die Bevölkerung nicht für so beschränkt halte, übersieht er, dass es durchaus schon Zahlen gibt. Der Verlag Gustav Kiepenheuer Bühnenvertriebs-GmbH hat die Ergebnisse der Abstimmungen nach allen Theateraufführungen weltweit gesammelt. Demnach gab es in bisher 438 Vorstellungen in Deutschland 411 Freisprüche. In den Worten von Baum und Hirsch also 411 verfassungswidrige Entscheidungen. Insgesamt 85.011 Zuschauer stimmten für einen Freispruch, 57.192 für eine Verurteilung des Piloten. Es ist also einigermaßen vorauszusehen, wie die Fernsehzuschauer abstimmen könnten.

Wer sich die Abstimmungsergebnisse im Gesamtverlauf seit der Uraufführung ansieht, könnte daraus sogar noch weitergehene Schlüsse ziehen. In der Grafik von Kiepenheuer wurde die Gesamtheit an prozentualen Stimmanteilen für einen Freispruch vermerkt. Die Terroranschläge von Paris im November 2015 sind mit einem P markiert, die von Brüssel mit einem B.

(Screenshot: http://terror.theater/cont/results_main/de)
(Screenshot: http://terror.theater/cont/results_main/de)

(Erfasst sind die Abstimmungsergebnisse von 33 Theatern in 6 Ländern im Zeitraum 03.10.2015 bis 10.10.2016.)

Wie sich Volker Herres von seinen Presseclub-Gästen distanziert

Wenn Volker Herres den Presseclub im Ersten moderiert, kündigt er seine Gesprächspartner mit durchaus merkwürdigen Worten an. Er sagt dann in der Regel:

„Ich freue mich auf meine Gäste und darf Ihnen meine Gesprächspartner vorstellen.“

Das klingt so, als seien das zwei verschiedene Gruppen. Kann das jemand erklären? Herres selbst antwortete einst in einem Tweet, er sehe darin kein Problem.

Die FAZ macht jetzt auf hip und kritisiert ohne Argumente

Die Startseite des BR-Videotext-Angebots
Die Startseite des BR-Videotext-Angebots, die es auch im Netz gibt. (Screenshot: http://www.br.de/static/pda/bayerntext.html?vtxpage=100&%23.x=0&%23.y=0#)

Es gibt am öffentlich-rechtlichen System wahrlich einiges zu kritisieren. Deswegen verwundert es manchmal, welche vergleichweisen Nichtigkeiten sich Zeitungsjournalisten heraussuchen, die sie dann an den Pranger stellen.

Von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, namentlich ihrem Medienredakteur Michael Hanfeld, der gelegentlich durchblicken lässt, dass er von Arbeitsabläufen in Fernseh- und Radioredaktionen wenig versteht, ist man derartiges gewohnt. Diesmal argumentiert aber auch Ursula Scheer durchaus eigenartig. Sie beschäftigt sich mit dem neuen Namen für den Videotext des Bayerischen Rundfunks.

Warum der jetzt nicht mehr Bayern-Text, sondern BR-Text heißt, könnte man in der Pressemitteilung nachlesen. Dort heißt es:

Der neue Name folgt der veränderten Markenführung im Bayerischen Rundfunk. (BR Fernsehen, BR Sport, BR24). Aufgaben und Zuschnitt der Redaktion „BR Text“ ändern sich aber nicht.

Ursula Scheer dagegen unterstellt andere Gründe für den Namenswechsel:

Will einem partout nichts Neues einfallen, weder inhaltlich noch medial, obwohl man doch gerne frisch und jung und jugendlich, innovativ und lebenslang lernbereit erscheinen möchte, hilft nur die verbale Flucht nach vorn. (…) Und so sucht man, bleibt die Rezeptur immer die nämliche, sein Heil eben im kühnen Namenswechsel.

Wirkliche Argumente dagegen kann sie nicht vorweisen. Und in gewisser Weise kann man den Beitrag auch als launige Glosse lesen, zumal es im kleinsten Teil des Textes tatsächlich um den BR-Text geht, sondern Ausflüge in anderen Lebensbereiche gemacht werden, in denen es um Namenswechsel geht. Und auch das Fazit ist relativ versöhnlich. Der süffisante Ton allerdings, der einem schon aus Überschrift und Teaser entgegenspringt und der dem Bayerischen Rundfunk etwas unterstellt, was dieser nie angestrebt hat, passt ganz gut in die Reihe früherer Beiträge, in denen Autoren der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Medienteil ihre Verachtung für das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen breittreten.

Ein Hoeneß muss nicht gewählt werden

Gut, gut, offenbar gibt es wenige Zweifel daran, dass Uli Hoeneß demnächst wieder Präsident des FC Bayern München sein wird. Allerdings haben sich manche Journalisten heute dermaßen überschlagen, dass ganz durcheinander ging, wie das eigentlich ablaufen soll. Kandidatur? Wahl? Offenbar nicht nötig.

So war sich die Sportschau etwa schon sehr sicher, dass Hoeneß zurückkehrt – laut Tweet und Überschrift des Artikels in jedem Fall. Sogar der ersten Satz im Text lautete „Honeß wird sich (…) wählen lassen.“ Das ist kühn. Auch MDR Aktuell formulierte das so, als sei Hoeneß soeben gewählt worden.

ZDF heute schrieb zwar zuerst richtig, dass Hoeneß kandidiere, rutschte dann aber später wieder teilweise in den Indikativ ab.

Während die Süddeutsche Zeitung sich zumindest sprachlich ein wenig distanzierte.

Vielleicht haben sich einige Journalisten auch zu sehr auf die Formulierung der Nachrichtenagentur SID verlassen. Der Sport-Informationsdienst etwa meldete die Kandidatur ebenfalls als praktisch unnötig.

SIDSehr schön hat die ganze Geschichte SPIEGEL online zusammengefasst.

Am Ende gilt aber in jedem Fall: