Kommt nur selten vor: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Wahlspot

Das ZDF muss einen aktuellen Wahlspot der NPD nicht spielen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es ist nicht das erste Mal, dass Parteienwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhindert wird, kommt aber selten vor. Normalerweise landen Spots nicht vor den Gerichten, weil die Sender, die sie spielen müssen, bei der juristischen Prüfung großzügig sein sollen. In @mediasres im Deutschlandfunk habe ich heute ein wenig über die Hintergründe erzählt.

Journalismus als Frage der Haltung

Wie viel Haltung brauchen Journalistinnen und Journalisten? Über diese Frage wird in der Branche seit Jahren diskutiert. Kritiker sagen: Ein Journalist mit Haltung berichte nicht mehr objektiv. Andere finden: Journalismus ohne Haltung werde seiner gesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht. Beim Frankfurter Tag des Online-Journalismus habe ich dazu Stimmen gesammelt – von Zeit-Redakteurin Mariam, Medienjournalist Stefan Niggemeier und den Youtubern Mirko Drotschmann und Franziska Schreiber. Lesen und hören kann man ihn bei @mediasres im Deutschlandfunk.

Eine Gruppe Menschen, zwei Perspektiven – und das nur durch Sprache

NRW-Integrationsminister „ruft Migranten zur Teilnahme an EU-Wahlen auf“, schreibt .

In der Pressemitteilung seines Ministeriums wird wiederum von „Deutschen mit Einwanderungsgeschichte“ gesprochen – und damit eine bewusst integrationsfreundliche Formulierung gewählt.

Zwei Perspektiven mit Framing-Effekt. Spreche ich von Migranten oder Deutschen?

 

Berliner Volksbegehren liefert den Gegnern Argumente

Die Berliner Initiative führt den Begriff „enteignen“ schon in ihrem Namen, auch wenn sie gar nicht enteignen will. (https://www.dwenteignen.de/)

Seit Tagen wird in Politik und Medien über Enteignung diskutiert. Soll der Staat Unternehmen Besitz wegnehmen und sie entsprechend entschädigen?

Ausgelöst hat die Debatte das Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“. Der Begriff „enteignen“ legt nahe, dass die Initiative Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz anwenden will, in dem davon die Rede ist:

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Auch in ihrer Werbung für das Volksbegehren spricht die Initiative ständig von Enteignung – und nimmt damit die Perspektive derjenigen ein, die von einer solchen Maßnahme betroffen sein sollen, denen also Besitz weggenommen wird (und die dafür entschädigt werden). Das könnte man sogar verstehen, wenn sie tatsächlich vorhätte, Enteignungen zu fordern.
Tatsächlich will sie das aber gar nicht. Sie stützen ihr Volksbegehren nämlich nicht auf Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz, sondern auf Artikel 15. Und in dem heißt es:
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Auch auf ihrer Webseite führen sie den Artikel auf. Der Begriff Vergesellschaftung aber nimmt die Perspektive derjenigen ein, die von dem Vorgang profitieren. Für die öffentliche Debatte in der Politik wäre das der bessere Begriff gewesen, weil er das Anliegen ins Positive wendet.

Enteignung aber klingt nicht gut. Und liefert den Gegnern der Initiative willkommenes Sprachmaterial, um die Intiative abzulehnen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zum Beispiel benutzen den Begriff und bringen ihn in die Nähe des Sozialismus und der DDR-Staatswirtschaft – obwohl er im Grundgesetz der BRD steht.

Dass die Initiative sich für den Begriff Enteignung entschieden hat, kann durchaus sinnvoll sein, weil es möglicherweise zu einer höheren Mobilisierung führt. Es stärkt aber zugleich diejenigen, die gegen die Initiative sind und dafür den Begriff mit dem negativeren Klang nutzen können.

Meedia verbreitet unkommentiert Springer-Botschaften

(Screenshot: https://meedia.de/2019/03/27/springer-ceo-mathias-doepfner-zu-artikel-13-urheberrechtsreform-wird-innovationsschub-bei-bloggern-und-kleinen-verlagen-ausloesen/)

Der Branchendienst meedia.de hat vorige Woche ein vorgebliches Interview mit Springer-Chef Mathias Döpfner veröffentlicht. Im Vorspann heißt es:

Wie viele deutsche Verlage hat auch Axel Springer sich in den vergangenen Monaten für die EU-Urheberrechtsreform eingesetzt. Nach der erfolgten Zustimmung des EU-Parlaments am Dienstag darf man sagen: mit Erfolg. Weil die Initiative offenbar im eigenen Haus mitunter kontrovers diskutiert wurde, bezog CEO Mathias Döpfner nun im Springer-Intranet Stellung. MEEDIA veröffentlicht das Interview.

Dass es sich um ein Interview handelt, ist natürlich ein Witz. Denn das klingt nach einer journalistischen Darstellungsform. Tatsächlich ist aber ein im Intranet des Springer-Verlags veröffentlichtes Gespräch mit dem Chef eine reine PR-Maßnahme. Dass Meedia dieses Gespräch einfach so übernimmt, hat mit Journalismus nichts zu tun. Es ist nichts anderes, als eine Pressemitteilung abzudrucken.

Auf golem.de nimmt Friedhelm Greis das Gespräch auseinander. Titel seiner Analyse: „Das Lügen geht weiter“.

Das Döpfner-Interview auf Meedia.de enthält so viele Falschbehauptungen und Verdrehungen, dass man gar nicht weiß, wo man mit den Richtigstellungen anfangen soll. Zudem ist es sehr entlarvend, was die eigentlichen Ziele des neuen Leistungsschutzrechts betrifft. Diese Aussagen sollten die Politik aufhorchen lassen, denn sie stellen die Funktionsweise der Presse und die Meinungsfreiheit infrage.

Dass es darin so viele Falschbehauptungen und Verdrehungen gibt, wundert nicht – schließlich ist es PR. Hätte man Döpfner tatsächlich interviewt, hätte man ihn kritisch hinterfragen können. Aber Meedia hat sich stattdessen entschieden, die Springer-PR einfach so abzudrucken.

Wobei: Ein wenig kritisch waren sie am Ende doch. Unter dem Text heißt es, dass die Formulierung einer Frage korrigiert worden sei, da diese eine falsche Tatsachenbehauptung enthalten habe. So ein schlecht informierter Mitarbeiter in der Springer-Presseabteilung. Falsche Tatsachenbehauptungen in Döpfners Antworten wurden nicht korrigiert.

So könnte Ex-DFB-Chef Grindel wieder Journalist werden

Kann ein Ex-Politiker und Ex-Funktionär wie der zurückgetretene DFB-Präsident Reinhard Grindel glaubwürdig als Journalist arbeiten? Das ZDF hält ihm jedenfalls eine Stelle frei. Grindel ist kein Einzelfall bei den Öffentlich-Rechtlichen. Die Recherche von Mike Herbstreuth und mir bei @mediasres vom Deutschlandfunk.

„Zu 99,9 Prozent eine PR-Offensive“

Dass Facebook zu viel Macht hat, sieht inzwischen selbst Mark Zuckerberg so. Sagt er. Der Facebook-Chef fordert deswegen nun auch, sein Unternehmen stärker zu regulieren. Dieser Vorstoß sei allerdings vor allem eine Marketing-Maßnahme, meinte Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller im Dlf. Er hat mir erzählt:

Für mich ist das zu 99,9 Prozent eine PR-Offensive von einem Unternehmen, was es nötig hat, was in den USA unter Druck ist, was in Australien, Neuseeland unter erheblichem Druck ist, und dem auch in Europa mit viel Misstrauen begegnet wird.