Kommt nur selten vor: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Wahlspot

Das ZDF muss einen aktuellen Wahlspot der NPD nicht spielen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es ist nicht das erste Mal, dass Parteienwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhindert wird, kommt aber selten vor. Normalerweise landen Spots nicht vor den Gerichten, weil die Sender, die sie spielen müssen, bei der juristischen Prüfung großzügig sein sollen. In @mediasres im Deutschlandfunk habe ich heute ein wenig über die Hintergründe erzählt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld

*

Ich stimme zu