16 Millionen Strafe für den Kölner Stadt-Anzeiger: Die Claims der Zeitungsverlage

Wer sich in der Region Köln/Bonn in den letzten fast 20 Jahren darüber gewundert hat, dass seine Lokalzeitung schlechter geworden ist, weiß jetzt warum: Der Kölner Stadt-Anzeiger und der Bonner General-Anzeiger haben sich jahrelang darüber abgesprochen, wer in welchem Gebiet die dominante Zeitung sein soll. Die jeweils andere hat sich zurückgezogen: den Lokalteil ausgedünnt, Journalisten entlassen, die Zustellung verzögert. Ziel: Die Leser sollten zur jeweiligen Konkurrenz wechseln.

Wegen dieser illegalen Absprache hat das Bundeskartellamt jetzt eine Geldstrafe erlassen – allerdings nur gegen die DuMont-Mediengruppe, in der der Kölner Stadt-Anzeiger erscheint. Die muss 16 Millionen Euro zahlen – und will das nach WDR-Informationen auch tun. Die neue Geschäftsführung fühlt sich für die Entscheidung ihrer Vorgängerin nicht verantwortlich und will das Thema schnell hinter sich lassen.

Der Bonner General-Anzeiger geht straffrei aus. Er macht von der Kronzeugenregelung Gebrauch, nach der derjenige, der ein Kartellvergehen zur Anzeige bringt, nicht bestraft wird.

Der Zeitungsforscher Horst Röper vom Formatt-Institut in Dortmund findet solche Absprachen nicht überraschend. Die gibt es nach seinen Informationen in Deutschland flächendeckend, kann aber in der Regel nicht bewiesen werden, weswegen das Bundeskartellamt machtlos sei. Ich habe mit ihm für @mediasres im Deutschlandfunk darüber gesprochen, wie er den Fall einschätzt (Link zum Audio).

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