Der Fall Böhmermann: Wir diskutieren über das Falsche

Als die kritische Ausgabe des „NEO Magazin Royale“ ausgestrahlt wurde, war ich gerade in den USA angekommen. Die Diskussionen über sein sogenanntes Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan habe ich seitdem nicht in allen Details verfolgt – und vor allem nicht in allen Wendungen, Rechtfertigungsversuchen, Kommentierungen und juristischen Details.

Eins scheint mir aber offensichtlich: dass unklar ist, worüber wir eigentlich reden. Das beginnt schon mit dem Begriff: Schmähgedicht. Tatsächlich kann man sich über das Gedicht beklagen. Es ist obszön, beleidigend, verleumderisch, verlogen, vielleicht auch rassistisch und homophob.

Allerdings steht das Gedicht nicht für sich selbst. Die Satire ist nämlich mehr als das Gedicht. Das Gedicht lässt sich nicht so einfach aus ihr herauslösen und separat behandeln, es ist Teil eines größeren Kunstwerks. Der Deutschlandfunk hat die gesamte Satire aus der Sendung transkribiert – hier nachzulesen. Darin weisen Jan Böhmermann und sein Sidekick Ralf Kabelka in einem Dialog ausdrücklich darauf hin, dass es ihnen darum geht, die Grenzen von Satire auszuloten. Verdichtet in diesen Sätzen:

Böhmermann: „Also, das Gedicht. Das, was jetzt kommt, das darf man nicht machen?“
Kabelka: „Darf man NICHT machen.“

Mit dieser Einordnung sagen beide ausdrücklich, dass sie die Grenzen dessen überschreiten werden, was Satire (ihrer Ansicht nach) erlaubt. Paradoxerweise verlassen sie die Ebene der Satire jedoch nicht – im Gegenteil: Sie wollen mit ihren eigenen Mitteln deren Grenzen aufzeigen.

Angesichts dieses Kontextes ist es schwer vorstellbar, dass Jan Böhmermann tatsächlich all das meint, was er damit sagt. Gerade die bewusste Überzeichnung lässt das als unwahrscheinlich bezeichnen. Es ist dabei allerdings durchaus diskussionswürdig, ob er mit der Satire insgesamt gegen Gesetze verstoßen hat. Das Schmähgedicht allein kann jedoch nicht Gegenstand dieser Auseinandersetzung sein.

Würde man so vorgehen, so könnte jedes Kunstwerk mit verschiedenen Ebenen jederzeit auseinandergepflückt werden. Allerdings würde es dann nicht mehr funktionieren. So ist es beispielsweise unmöglich, in Michael Endes Roman „Die unendliche Geschichte“ allein jenen Handlungsstrang zu erzählen, den die Hauptfigur Bastian in einem Buch liest – das geht spätestens dann nicht mehr, wenn diese Ebene mit der Rahmenhandlung zu verschmilzen beginnt. Wer David Mitchells sechs ineinander verschachtelte Geschichten in „Cloud Atlas“ separat erzählt, nimmt dem Buch den Clou, durch die feinen Verknüpfungen zwischen den Geschichten diese zu einer weiteren zusammenzusetzen.

Wichtig ist es also, den gesamten Auftritt von Jan Böhmermann zu betrachten und nicht nur das Gedicht. Damit ist weder etwas über deren Qualität noch über eine mögliche Strafbarkeit gesagt. Aber es sollten eben nicht nur Richter in einem möglichen Prozess den gesamten Kontext berücksichtigen, sondern auch alle, die gerade darüber reden.

„House of Cards“ und die Wirklichkeit

Was ist Fiktion, was ist Wirklichkeit? CNN versucht, vom Erfolg von "House of Cards" zu profitieren.
Was ist Fiktion, was ist Wirklichkeit? CNN versucht, vom Erfolg von „House of Cards“ zu profitieren.

Macht CNN jetzt auch in Fernsehserien? Plakate in Washington D.C. geben das vor: eine weitere Serie der „House of Cards“-Produzenten Kevin Spacey und Dana Brunetti. Titel: „Race for the White House“.

Selbst der Nachrichtensender CNN vermischt Fiktion und Wirklichkeit, wenn er so für seine Sendungen zur Präsidentschaftswahl 2016 wirbt. Auf der Seite tritt Spacey praktisch als Wahlkampfexperte auf, wenn er sich dazu äußert, ob das Jahr 2016 wirklich so außergewöhnlich ist. Wer die vierte Staffel „House of Cards“ sieht, deren deutsche Fassung gerade bei Sky läuft, deren US-Originalfassung aber schon komplett verfügbar ist, stößt immer wieder auf frappierende Vermischungen der Campaigns 2016 und Fiktion – was schon damit beginnt, dass Kevin Spaceys US-Präsident Frank Underwood genau bei jenen Präsidentschaftswahlen 2016 antritt.

Hier in Washington ist der Wahlkampf jedenfalls allgegenwärtig. Zusammen mit zehn anderen Journalisten aus den USA nehme ich am Journalistenaustausch der RIAS-Berlin-Kommission teil. Nachdem der „Rundfunk im amerikanischen Sektor“ sein Programm Anfang der 90er Jahre eingestellt hatte, weil er seine Mission erfüllt hatte, die DDR-Bürger mit unabhängigen Informationen zu versorgen, werden jährlich deutsche Journalisten in die USA geschickt, um mehr über das politische System und die Medien dort zu erfahren, und US-Journalisten lernen die deutsche Seite kennen.

In den nächsten Tagen erscheinen zu Begegnungen und Erfahrungen hier nach und nach einzelne Beiträge. Denn auch wenn Kevin Spacey es bestreitet und auf das Jahr 1968 verweist: Ungewöhnlich ist dieser Wahlkampf allemal. Aber das Ende der USA, wie wir sie kennen, ist diese Wahl nicht – auch nicht mit einem Präsidenten Donald Trump. Davon geben sich hier jedenfalls die meisten unserer Gesprächspartner überzeugt. Die wenigsten glauben allerdings, dass es überhaupt so weit kommen wird.

Die AfD will ARD und ZDF jetzt nicht mehr so sehr abschaffen wie noch neulich

Vorige Woche habe ich aus dem geleakten Entwurf für ein Parteiprogramm der „Alternative für Deutschland“ zitiert, in dem es um das Verhältnis der Partei zu den Medien und zur Pressefreiheit im Allgemeinen ging. Damals hatte die Parteispitze die Richtigkeit des Papiers bestätigt, allerdings betont, dass es ein Entwurf sei.

Mittlerweile liegt der „Leitantrag der Bundesprogrammkommission und des Bundesvorstandes“ vor, das heißt: Was dort drin steht, ist wirklich das, was die Parteispitze als offizielles Programm will. Die Forderungen sind im Gegensatz zum Entwurf abgeschwächt, aber im Kern noch dieselben. So lautet die Überschrift des Kapitels zu Medien jetzt nicht mehr

Vielfältige Medien statt gelenkter Meinung

sondern

Wider die politische Korrektheit: Reform des öffentlichen Rundfunks ist überfällig

Im ersten Absatz fordert die AfD-Spitze wie schon im geleakten Entwurf eine „vielfältige Medienlandschaft“ und dass Meinung und Information „klar erkennbar voneinander getrennt sein“ sollen. Katharina Nocun findet schon diese Unterscheidung schwierig.

Wer definiert, was „Information“ und was „Meinung“ ist? Und was passiert, wenn man dagegen verstößt? Wenn es als Staat möglich ist der Presse vorzuschreiben, unbequeme Berichterstattung als bloße „Meinung“ im Kontrast zu staatlich abgesegneter „Information“ abzustempelt, ist das ein Eingriff in die Pressefreiheit.

Weiter heißt es bei der AfD:

Tatsachen sollen als solche benannt und nicht aus politischen Gründen verschleiert werden. Die AfD fordert: Schluss mit „Politischer Korrektheit“. Was wahr ist, kann nicht „unkorrekt“ sein.

Es bleibt weiter offen, was genau sie den Rundfunkanstalten vorwirft: Was wird angeblich nicht benannt, was aus politischen Gründen verschleiert und von wem? Aus vagen Äußerungen in dieser Hinsicht und wegen des zumindest früher von Parteichefin Frauke Petry gern benutzten Begriffs „Pinocchio-Presse“, der lediglich den Pegida-Schlachtruf „Lügenpresse“ verniedlicht, liegt eine Antwort nahe. Aber auch die gibt die Partei so nicht selbst. Das hat System.

Der öffentlich‐rechtliche Rundfunk muss seinen Informations‐ und Bildungsauftrag parteipolitisch neutral und staatsfern erfüllen. Daher sind Programme, Finanzierung, Organisation und die Kontrolle durch Rundfunk‐ und Fernsehräte grundlegend zu reformieren sowie Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Ein erster Schritt zur Reform kann es sein, die Staatsverträge zu kündigen, mit denen die Landesregierungen die Finanzen und die Kontrolle des Rundfunks regeln.

Wie genau so eine Reform aussehen soll, steht nicht im Leitantrag. Zudem ist lediglich von einem „ersten Schritt zur Reform“ die Rede. Wenn der darin besteht, die Staatsverträge zu kündigen, bedeutet das, dass den meisten Anstalten sofort die Existenz- und Arbeitsgrundlage genommen wird. Wie kann man darüber hinaus eine Reform fordern, ohne zu benennen, was im Argen liegt, was deswegen geändert werden soll und wie? Wie soll zudem ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktionieren, der nicht gesetzlich ermöglicht wird? Welche Entscheidungsprozesse sind nicht transparent, welche sollen es sein?

In dem Absatz finden sich außerdem mehrere Fehler: Längst nicht jede Anstalt wird auf der Grundlage eines Staatsvertrages betrieben. Der ist nur in Mehrländeranstalten wie zum Beispiel beim NDR nötig, den Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen gemeinsam betreiben. In Nordrhein-Westfalen etwa kann allein der Landtag über Regeln für den WDR bestimmen. Der Landtag. Nicht die Landesregierungen. Und die regeln Finanzen und Kontrolle des Rundfunks nur indirekt. Wieviel Geld die Anstalten bekommen, das empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF. Wie hoch der Rundfunkbeitrag schließlich ist, entscheiden auf dieser Grundlage eben nicht die Landesregierungen, sondern – genau: die Landtage. Dass die Besetzung der Rundfunkräte nicht in allen Fällen verfassungsgemäß ist, ist ohnehin schon per Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Wer statt der benannten Gremien über Finanzierung und Kontrolle der Sender bestimmen soll, sagt die AfD nicht. Obwohl da durchaus Reformbedarf herrscht und neue Ideen willkommen sind.

Die Zahl der öffentlich‐rechtlichen Fernseh‐ und Rundfunkprogramme muss deutlich verringert werden, auch deswegen, um die Entwicklung einer leistungsfähigen privaten Medienlandschaft nicht durch unfaire Konkurrenz zu behindern.

Dass die AfD „für eine vielfältige Medienlandschaft“ eintritt, wie es im Leitantrag heißt, kollidierte im Entwurf noch mit der Forderung nach nur noch zwei Radio- und zwei Fernsehsendern. Der Leitantrag ist in dieser Hinsicht nicht mehr so konkret, sondern fordert nur noch eine deutliche Verringerung; ganz aufheben kann er die Widersprüchlichkeit jedoch nicht.

Einige Absurditäten fehlen zum Glück im Leitantrag: etwa die Forderung nach einer Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale GEZ (die es in dieser Form ja schon nicht mehr gibt) und die nach einer Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ab 2018; stattdessen sollte die „staatliche Informationsversorgung“ durch einen steuerfinanzierten Sender besorgt werden.

Frappierend finde ich trotz allem weiterhin, wie unpräzise der Leitantrag in der Medienpolitik ist und wie sehr er von Fehlern strotzt. Auch dass AfD-Chefin Frauke Petry in Interviews und öffentlichen Statements immer und immer wieder von einem steuerfinanzierten Rundfunk spricht (was er nicht ist), zeugt von Unkenntnis. Oder aber von Absicht.

Mir kommt das mittlerweile wie ein System vor. Denn einige der Forderungen der AfD ergeben nur dann Sinn, wenn die Realität etwas zurechtgebogen wird. Wer unterstellt, die Sender seien steuerfinanziert, insinuiert, dann würde auch der Staat über Inhalte bestimmen – also müsse gehandelt werden. Wer behauptet, die Landesregierungen (und nicht die Landtage) würden die Sender kontrollieren, unterstellt, eine Elite von Regierungspolitikern würde die Sender steuern – also müsse gehandelt werden.

Wer auf diese Weise Tatsachen verdreht, um Zustimmung für seine Forderungen zu bekommen, ist nicht weit von dem entfernt, was Frauke Petry selbst wohl eine Pinocchiopartei nennen müsste.

Update (30. März, 17.30 Uhr): Oliver Das Gupta hat sich für die Süddeutsche Zeitung das gesamte Parteiprogramm angesehen. Er schreibt unter anderem, die AfD geißele die Presse in ihrem Programm „immer wieder“, etwa dass sie Kampagnen für bestimmte Lebensentwürfe betreibe.

Frauke Petry und die Pressefreiheit: Warum Journalisten nicht völlig neutral sein dürfen

In der vergangenen Woche ist ein bizarrer Streit öffentlich geworden: der zwischen der AfD-Chefin Frauke Petry und dem ZDF-Morgenmagazin. Petry war am Montagmorgen nicht beim ZDF aufgetaucht, obwohl sie zugesagt hatte. Auch am Dienstag kam sie nicht. Wieso, hat Michael Coors gut beschrieben.

Ich will auf eine Aussage von Frauke Petry eingehen, die sie als Vorwurf formuliert und gemeint hat. In einem Statement dazu, warum sie nicht gekommen ist, heißt es:

Solange vor allem öffentlich-rechtliche Fernsehsender ihren Auftrag, so neutral wie möglich das pluralistische Meinungsbild darzustellen, dadurch missverstehen, indem sie offensichtlichen Politaktivisten wie Dunja Hayali ein derartig breites öffentliches Forum bieten, ist mein persönliches Interesse, in diesem Rahmen über die aufstrebende Alternative für Deutschland zu berichten, deutlich reduziert.

Die Sache mit der „Politaktivistin“ Dunja Hayali, die eigentlich nur Moderatorin des ZDF-Morgenmagazins ist, präzisiert Petry dann noch:

Liegt es daran, dass die Unterstützerin der Vereine ‚Gesicht zeigen‘ und ‚Respekt! Kein Platz für Rassismus‘ Schwierigkeiten damit hat, ihre journalistische Arbeit in einem aus Steuergeldern finanzierten Sender von ihrer politischen Einstellung zu trennen? (…) Sie erscheint daher zunehmend mehr als politische Aktivistin denn als professionell arbeitende Journalistin.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nicht aus Steuergeldern finanziert werden (Irrtum? Lüge?), irritiert mich die Haltung, die Petrys Aussage zugrunde liegt.

Ich interpretiere Petry so, dass das Eintreten gegen Rassismus nicht mit der Neutralitätspflicht eines Journalisten zu vereinbaren ist. Rassismus soll also als eine legitime Einstellung neben anderen angesehen werden. Führt man das fort, sind auch Haltungen wie Antisemitismus, Homophobie, Sexismus und Islamfeindlichkeit akzeptabel, kurz: alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Das Grundgesetz, auf dessen Grundlage die AfD Petry zufolge steht, verbietet aber genau dies in Artikel 3 Abs. 3:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn Journalisten wie Dunja Hayali, um die es Petry geht, sich also gegen Rassismus aussprechen, handeln sie im Sinne des Grundgesetzes. Und diesem Grundgesetz gegenüber sollen Journalisten neutral sein?

Das können und dürfen sie nicht. Denn das Grundgesetz und die Demokratie sind Voraussetzung für unabhängigen Journalismus. Im Grundgesetz wird die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert (Art. 5). Man sieht an vielen Diktaturen weltweit, wie selten die wirklich besteht (die Reporter ohne Grenzen haben ihre Einschätzung in einer Weltkarte dargestellt). Sich nicht für Werte des Grundgesetzes einzusetzen, hieße, auch diesen gegenüber neutral zu sein. Wie kann man aber einem Grundrecht gegenüber neutral sein, wenn es die eigene Arbeit garantiert?

Michael Coors formuliert es zugespitzt so:

Wenn Frau Petry ernsthaft das Engagement gegen Rassismus für eine Verletzung journalistischer Neutralität hält und lediglich für eine politische Einstellung neben anderen, zeigt sie, dass sie schlicht gewisse rechtliche und moralische Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung entweder nicht verstanden hat oder aber – noch schlimmer – diese aus politischer Überzeugung in Frage stellt.

Spinnen wir das mal fort: Wenn Journalisten auch demokratiefeindliche Meinungen gelten lassen sollen, sollen sie also seelenruhig dabei zusehen, wie eine Regierung ihre eigenen Rechte abschafft, so wie es die AfD in Baden-Württemberg laut Wahlprogramm teilweise vorhat und die AfD auf Bundesebene laut Entwurf (dessen Gültigkeit die AfD bestreitet, allerdings nicht den Entwurf an sich). Das kann nicht im Interesse der Demokratie sein.

Journalisten dürfen nicht nur für Grundwerte eintreten, sie müssen es sogar. Dass Dunja Hayali sich gegen Rassismus ausspricht, ist also nicht nur ihr Recht als Bürgerin, es ist sogar ihre Pflicht als Journalistin; wenn sie es nicht so öffentlich tut wie bei „Gesicht zeigen“ und „Respekt“, so müsste sie mindestens ihre professionelle Rolle so verstehen.

Wenn Journalisten nicht für die Werte des Grundgesetzes eintreten, schaffen sie erst sich selbst und auf Dauer auch die Demokratie in dieser Form ab.

Wie die AfD die Medienvielfalt abschaffen will und das Gegenteil behauptet

Was die „Alternative für Deutschland“ wirklich will, ist gar nicht so leicht herauszufinden. Es gibt zwar Wahlprogramme für einzelne Bundesländer, aber kein Grundsatzprogramm. Zwar äußern sich immer wieder einzelne Vertreter der Partei zu Zielen, aber da viele davon wieder von der Parteiführung relativiert werden, herrscht Unklarheit über die Einstellungen und Ziele der Partei.

Dass ein Grundsatzprogramm Abhilfe schaffen soll, ist nur konsequent. Die Recherchegruppe „Correctiv“ hat über einen Entwurf für das Programm berichtet, den man hier abrufen kann. Unabhängig von der Frage, ob diese Fassung tatsächlich von der AfD beschlossen und gültig wird, strotz das Programm nur so von vagen Formulierungen, sehr allgemeinen Aussagen, Unklarheit über Definitionen und vielen Widersprüchlichkeiten.

Dass das auch bei den von AfD-Chefin Frauke Petry so bezeichneten Altparteien auch so ist, macht die Sache nicht besser; allerdings behauptet die AfD ja immer, dass sie es besser kann als diese Parteien. Der Entwurf sieht nicht danach aus.

Ich will hier ausschließlich auf die Vorschläge zur Medienpolitik eingehen. Die Überschrift des entsprechenden Kapitels XVII lautet:

Vielfältige Medien statt gelenkter Meinung

Die AfD-Spitze hält die Presse- und Meinungsfreiheit für gefährdet und schreibt:

Die AfD tritt für eine vielfältige Medienlandschaft ein, die freie Information und kritische Diskussion ermöglicht. Meinung und Information müssen klar erkennbar voneinander getrennt sein. Tatsachen sollen als solche benannt und nicht aus politischen Gründen verschleiert werden. Die AfD fordert: Schluss mit „Politischer Korrektheit“.

Dagegen lässt sich wenig sagen, auch wenn unklar ist, was die AfD unter „politischer Korrektheit“ versteht und welche Tatsachen bisher verschwiegen worden sein sollen? Womöglich bezieht sie sich auf die Diskussion über den umstrittenen Artikel 12.1 des Pressekodex. Genaueres steht nicht im Programm.

In Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist die Partei dagegen eindeutig. In der Überschrift schreibt sie:

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Privatisieren. GEZ abschaffen.

Was die GEZ angeht, so hat die AfD ihr Ziel schon erreicht. Es gibt sie nicht mehr. Aus der Gebühreneinzugszentrale ist der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice geworden. Es ist nur eine Namensänderung, aber wer nicht mal angeben kann, gegen was er kämpft, ist schwer ernstzunehmen. Weiter heißt es:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten werden privatisiert. Sie finanzieren sich von 2018 an selbst. Der Beitragsservice wird ersatzlos abgeschafft. Die staatliche Informationsversorgung wird durch einen steuerfinanzierten Rundfunk mit zwei Rundfunksendern und zwei Fernsehsendern geleistet.

Rundfunksender? Vermutlich meint die AfD Radiosender. „Rundfunk“ ist der Oberbegriff für Radio und Fernsehen.

Wir rekapitulieren: Die AfD spricht von einer vielfältigen Medienlandschaft und will als erstes 14 von 16 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und 60 von 62 öffentlich-rechtlichen Radioprogrammen abschalten. Widersprüchlich.

Selbst wenn man darüber diskutieren kann, dass es so viele Programme nicht braucht – sie so stark zu reduzieren, kann auf keinen Fall im Sinne der Vielfalt sein.

Möglicherweise ist Vielfalt in dieser Hinsicht für die AfD allerdings zu kompliziert zu handhaben. Schließlich will sie Einfluss auf die Sender nehmen. In ihrem Wahlprogramm für Baden-Württemberg schreibt die Landespartei:

Die AfD will auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
einwirken und auch im Bildungsbereich Anstrengungen unternehmen, damit Ehe und Familie positiv dargestellt werden.

Was sie damit meint, bleibt offen. Dürfen damit Konflikte in Ehe und Familie nicht mehr dargestellt werden? Sollen schwule und lesbische Beziehungen nicht mehr erwähnt oder gar negativ dargestellt werden? Und wie ist dazu die Überschrift im Programmentwurf

Vielfältige Medien statt gelenkter Meinung

zu verstehen, wenn hier Meinungen gelenkt werden sollen? Für mich klingt das danach, als habe die AfD nur dann was gegen die „Lügenpresse“, wenn nicht in ihrem Sinne gelogen wird.

Correctiv fasst die Pläne so zusammen:

Die AfD will den Einfluss der Politik auf das Fernsehen und die Nachrichten also stärken, statt schwächen.

Auch in Sachen Medienpolitik, auf die die AfD durch ihre vielen Landtagssitze künftig wird Einfluss nehmen können, sollte man also künfitg auf die Partei aufpassen.

Warum man Fakten unterschiedlich interpretieren kann

Eine Anmerkung des Twitter-Nutzers @sx200a hat mich nachdenklich gemacht. Kann man Fakten tatsächlich nicht falsch interpretieren?

Auf den ersten Blick hat der Gedanke etwas für sich. Ein Fakt ist per Definition ein u.a. nachweisbarer Sachverhalt, schreibt Wikipedia.

Eine Tatsache (lateinisch factum, res facti; griechisch πράγματα) ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt

Dass Nutzer (Leser/Hörer/Zuschauer) den Anspruch haben, über Fakten informiert zu werden, ohne diese zu interpretieren, ist nachvollziehbar. Allerdings gibt es einen institutionellen Widerspruch, in Berichterstattung allein Fakten vorzufinden. Denn schon die Auswahl der Fakten ist eine Interpretation.

Der Journalist entscheidet bereits darüber, worüber er berichtet. Er tut das meist nach den klassischen Kriterien des Nachrichtenwerts, auch wenn in vielen Einzelfällen davon abgewichen wird. Aber ein Journalist entscheidet innerhalb eines Themas auch darüber, wie er dessen Elemente gewichtet. Also zum Beispiel, welchen Ausschnitt er aus einer Rede von Kanzlerin Merkel wählt. Das ist eine weitgehend subjektive Entscheidung, wenngleich sie auf Kriterien beruht: Was sagt Merkel zur aktuell meistdiskutierten politischen Frage? Wie verhält sie sich zu Angriffen auf sie selbst? Über welche Probleme wurde nach ihrer Darstellung auf dem EU-Gipfel gesprochen? Welche Lösungsmöglichkeiten wurden diskutiert?

Von einem fünfminütigen Statement oder einer 30-minütigen Pressekonferenz werden selbst in einem längeren Beitrag in einer Magazinsendung nur wenige Sekunden gezeigt, weil auch sie nur ein Teil dessen sind, über das berichtet wird. Selbst eine fünfstündige Dokumentation würde keine kompletten Pressestatements in voller Länge zeigen, sondern nur eine Auswahl.

Und genau das ist die Aufgabe von Journalisten. Sie wählen aus. Aus den Ereignissen diejenigen, die berichtenswert erscheinen; aus den Tatsachen und Meinungsäußerungen zu diesen Ereignissen das, was berichtenswert erscheint. Auswahl ist ihr eigentlicher Job.

Journalisten kann man damit nicht so einfach eine Interpretation von Fakten vorwerfen, denn das ist ihr Job. Wenn Nutzer sich dessen bewusst sind, umso besser – es zeichnet sie als medienkompetent aus, denn dann können sie die Auswahl des Journalisten hinterfragen und kritisieren. Der Vorwurf ist also mindestens zu allgemein.

Darüber hinaus sollten wir nicht vergessen, dass es in der politischen Auseinandersetzung ständig um Meinungen geht und um eine Interpretation von Wirklichkeit. Wenn die Bundesregierung eine Entscheidung trifft, interpretiert die Opposition diese aus eigener Ansicht. Wenn Pegida-Demonstranten in Dresden vor dem Untergang des Abendlandes warnen, ist das eine Interpretation. Wenn sie von „Invasoren“ reden, ist das eine Interpretation.

Aufgabe von Journalisten ist es dann auch, diese Interpretationen als solche kenntlich zu machen und ihnen weitere entgegenzusetzen.

Wir sollten uns nicht davon freimachen, dass Interpretationen Teil des politischen Diskurses sind und auch von Medien abgebildet werden. Und da auch Medien Teil des politischen Diskurses sind, auch deren Interpretationen hinterfragt werden sollen und dürfen. Der Vorwurf, Fakten seien nicht interpretierbar, greift dabei aber zu kurz.

Was will uns Frau Steinbach damit sagen?

Eins muss man der Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach von der CDU lassen: Sie hat Chuzpe. Wer ihr bei Twitter folgt, stößt immer wieder auf gezielte Sticheleien und auf provozierende Grenzüberschreitungen. Am Samstagnachmittag postete sie ein Bild, das ein kleines blondes Kind zeigt, das von mehreren dunkelhäutigen, möglicherweise indischen Menschen umringt ist. Dem Foto hinzugefügt hatte jemand die Überschrift „Deutschland 2030“ und den Untertitel „Woher kommst du denn?“

Damit hat sie sich gleich Reaktionen eingehandelt: Die Grünen-Bundesvorsitzende Simone Peter twitterte als Antwort.


Was Steinbach uns damit sagen will, hat sie bisher (Stand: 16.00 Uhr) nicht beantwortet. Auffällig ist jedoch, in welchem Kontext die Bildmontage sonst verwendet wird. Die Rückwärtssuche für Bilder bei Google ergibt, dass das Bild seit dem vergangenen Jahr dutzendfach auf Seiten eingebunden wurde, in den meisten Fällen in rassistischen Zusammenhängen.

Schon das erste Suchergebnis zeigt das, in dem vor 1,4 Milliarden Afrikanern gewarnt wird, die bis 2050 angeblich nach Europa kommen wollen. Dieser Beitrag wurde offenbar dutzendfach kopiert; der Text findet sich komplett oder größtenteils wortgleich auf vielen anderen Portalen wieder, die auch das Foto dazu nutzen.

Vielleicht weiß Erika Steinbach das nicht. Dann wäre ein Erläuterung, wie sie es meint, hilfreich. Vielleicht weiß sie es. Das macht es ohne Erläuterung zumindest fragwürdig. Ansonsten muss man davon ausgehen, dass sie das Bild so meint wie die übrigen Autoren, die es verwendet haben.

Update (28.02., 13.00 Uhr): Erika Steinbach hat auf meine direkte Frage nicht geantwortet, aber dutzendfach auf andere Kritik reagiert. In der üblichen Weise, in der der Inhalt ihrer Aussage (Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung) jede Form der Aussage rechtfertigen mag. Ein typisches Mittel von Populisten.

Warum keine Krise trotzdem eine Chance sein kann

Die Vertrauenskrise der Medien existiert nicht. So lautet zugespitzt das Ergebnis einer Analyse der Kommunikationswissenschaftler Carsten Reinmann und Nayla Fawzi von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität im Berliner Tagesspiegel vom 24. Januar. Das spoilert schon der Titel ihres Artikels: „Eine vergebliche Suche nach der Lügenpresse“.

Auch wenn ich die Ergebnisse ihrer Analyse nachvollziehbar finde, teile ich doch ihre Schlussfolgerung nicht, dass die Lügenpresse-Rufer trotz ihres möglicherweise geringen Anteils an den Mediennutzern größtenteils ignoriert werden sollten.

Es gibt diese Vertrauenskrise, aber sie ist entgegen gängiger Annahmen im Großen und Ganzen ohne bewusstes Zutun entstanden, weder Nutzer noch Journalisten haben ihren Anteil daran, müssen aber mit den Konsequenzen leben. Denn als Folge der digitalen Revolution ist offensichtlich geworden, dass sich beide Seiten offenbar auch früher schon nicht verstanden, aber immerhin mehr oder weniger gegenseitig vertraut haben.

Lassen Sie mich zur Erklärung ein wenig ausholen – mit Hilfe der Analyse von Reinmann und Fawzi.

Sie beginnen mit der Frage, ab wann eine Krise eine Krise ist, und versuchen, anhand von Umfragen festzumachen, wie Mediennutzer zu Medien stehen. Umfragen des NDR-Medienmagazins „Zapp“ vom Dezember 2014 und aus der „Zeit“ vom Juni 2015 halten sie aus Gründen für nicht belastbar, unter anderem wegen der Art der Fragestellung. Zahlen der European-Values-Studie lieferten eher Belege für das Gegenteil.

Erstens steht ein Großteil der Deutschen der Presse und dem Fernsehen schon seit Jahrzehnten eher skeptisch gegenüber. Zweitens konnten Zeitungen und Rundfunk seit der Etablierung des Internets an Vertrauen gewinnen. Drittens hält sich der Anteil von Skeptikern und Vertrauenden etwa die Waage, wenn auch mit einem leichten Übergewicht für die Skeptiker.

In meiner zugegeben individuellen Auseinandersetzung mit Mediennutzern spiegelt sich auch wieder, was Reinmann und Fawzi unter anderem anhand dieser Umfragedaten konstatieren: dass die Befragten unter „den Medien“ längst nicht alle dasselbe verstehen. „Die Medien“ kommen so pauschal formuliert wesentlich schlechter weg als wenn nach einzelnen Zeitungen oder Sendungen gefragt wird.

Offenkundig lädt diese Formulierung eher zu Pauschalurteilen ein und die Befragten denken bei ihren Antworten unter Umständen an ganz unterschiedliche Medien, beispielsweise an Soziale Netzwerke, die die meisten Menschen für deutlich weniger glaubwürdig halten als die klassischen Nachrichtenmedien wie die Tagespresse und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Hierin sehe ich ein Indiz für fehlende Medienkompetenz der Nutzer, von denen viele offenbar nicht in der Lage sind, verschiedene Mediengattungen voneinander zu unterscheiden und ihre Informationsquellen im Hinblick auf Vertrauenswürdigkeit und Wahrheitsgehalt zu beurteilen. Es fehlt die Fähigkeit zur Quellenkritik, über die ich bereits früher geschrieben habe. Eine Fähigkeit, die sie früher nicht brauchten, weil sie zu bestimmten Medien und Sendungen Vertrauen hatten. Vertrauen ist in diesem Zusammenhang das Gegenteil von Kontrolle. Weil letztere heute möglich ist, schwindet das Vertrauen. Dazu gleich mehr.

Auch zwei weitere Thesen der beiden Forscher teile ich. Sie führen die erfragte Wahrnehmung der Nutzer auf die Intensität zurück, „mit der Medien mittlerweile im Internet attackiert werden“. Die Kommentare seien dagegen nicht repräsentativ, weder für Nutzer noch für die Bevölkerung.

Das glaube ich auch nicht. Aber eine Kritik an schlechter Berichterstattung muss nicht von vielen geteilt werden, wenn sie berechtigt ist. Und das ist sie in einem weitaus größeren Teil der Fälle als Journalisten es eingestehen. Viele ignorieren das aber. Das verstärkt die Aversionen der kritischen Nutzer – vor allem die, deren Meinung uns noch etwas wert sein sollte, eben weil sie fair und konstruktiv mit uns umgehen.

Auf der anderen Seite sorgt die anhaltende Medienkritik dieser nicht repräsentativen Gruppe aber meiner Meinung nach dafür, dass wir auch bei der sogenannten schweigenden Mehrheit an Glaubwürdigkeit einbüßen könnten. Wenn eine Gruppe lauthals immer wieder „Lügner“ brüllt, glauben schließlich alle, dass da was dran sein muss. Besonders, wenn unsere Verteidigung im Einzelfall schlecht ist. Dieser Diskussion sollten wir uns also stellen.

Deswegen glaube ich auch, dass aus der Kritikwelle neue Aufgaben für Journalisten erwachsen. Ich fürchte, dass wir uns der Skepsis auch von Minderheiten annehmen und auf sie eingehen müssen, um unsere Glaubwürdigkeit zu behalten bzw. zurückzugewinnen. Dabei geht es nicht nur darum, wie aktuell in der Flüchtlingspolitik Gerüchten nachzugehen und sie zu bestätigen oder zu widerlegen, sondern ganz allgemein, unsere Arbeit stärker zu erläutern:

Von welchem Standpunkt aus berichten wir über ein Ereignis? Warum haben wir uns dafür entschieden, welche Informationen wir berichten und welche wir weglassen? Welche Meinungsäußerungen zum Ereignis halten wir für berichtenswert und warum? Welche nicht? Welchen Effekt haben journalistische Darstellungsformen auf die Wahrnehmung unserer Arbeit (Was ist ein Kommentar? Was ist die Rolle eines Interviewers)?

Wer glaubt, dass per se objektiv berichtet werden kann, missversteht die journalistische Notwendigkeit, auszuwählen und zu gewichten. Das gilt auch für den, der glaubt, dass es „die Wahrheit“ gibt, die unabhängig von einem Standpunkt existiert und zweifelsfrei festgestellt werden kann. Auch dies immer wieder deutlich zu machen und damit auf Dauer für mehr Medienkompetenz von Nutzern zu sorgen, wird in Zukunft zu unseren Aufgaben gehören. Denn die Fähigkeit zur seriösen Quellenkritik sollten nicht nur Journalisten haben.

Wenn unsere Arbeit insofern transparent wird, könnten wir die Stärken unserer Qualifikation ausspielen, wie ich es bereits in diesem Blog schon mal gefordert habe:

Der entscheidende Unterschied zwischen Journalisten und Nicht-Journalisten liegt meiner Meinung nach für einen Großteil dessen, worüber wir tagtäglich berichten, nicht mehr im Zugang zu Informationen, sondern in der Fähigkeit, diese zu interpretieren und in Zusammenhang zu setzen.

Wie das praktikabel im Alltag umgesetzt werden soll, dafür habe ich im Moment auch noch keine Lösung. Denn jede Erläuterung zu den Umständen der Berichterstattung geht auf Kosten des eigentlichen Themas.

Ich komme zu meiner Ausgangsthese zurück: Die digitale Revolution hat das Verhältnis zwischen Journalisten und Nutzern verändert. Während Nutzer glauben, selbst die Quellen von Journalisten beurteilen zu können, das auch tun und die Arbeit von Journalisten für bestenfalls überflüssig erklären, dabei aber oft nicht in der Lage sind, diese Quellen zu interpretieren und Zusammenhänge richtig herzustellen, ignorieren viele Journalisten und Medien den dadurch entstandenen Bedarf, ihre eigene Arbeit zu erklären, zu verteidigen oder eigene Fehler einzugestehen.

Dass es so nicht bleiben kann, sollte beiden Seiten klar sein. Vielen Nutzern ist es klarer als vielen Journalisten. Aber die Verpflichtung liegt eben auf beiden Seiten.

Was für die Seite der Journalisten gilt, habe ich bereits erläutert. Das konstatieren im Wesentlichen auch die Kommunikationswissenschaftler Carsten Reinmann und Nayla Fawzi von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, und zwar „um nicht im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung eine tatsächliche Vertrauenskrise auszulösen“.

Ihren Schlussworten, die an die Seite der Nutzer gerichtet ist, schließe ich mich an:

Und Mediennutzer sollten sich klarmachen, dass eine andere Meinung noch keinen schlechten Journalisten macht und jeder Nutzer, der sich in die öffentliche (Online-)Debatte einbringt, selbst Verantwortung dafür übernehmen muss, welche Qualität diese Debatte entwickelt.

Vertuschung – der perfide Vorwurf, der immer funktioniert

Dass sich viele Menschen von Politik, Polizei und Medien getäuscht und bevormundet fühlen, hat sich vor allem nach den Übergriffen in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof gezeigt. Weil die Berichterstattung schleppend anlief, stand schnell der Vorwurf im Raum, die Vorfälle hätten vertuscht werden sollen. Die Polizei hat zumindest die mögliche Herkunft der Täter einige Zeit lang nicht angegeben.

Auch im Fall eines 13-jährigen Mädchens in Berlin, das laut ersten Gerüchten von mehreren Männern vergewaltigt worden sein soll, wurden die Vorwürfe der Vertuschung erhoben. Auch befeuert vom russischen Staatsfernsehen. Die Polizei sprach zwar lange von möglichen Straftaten, sah aber keine Hinweise für die behaupteten Taten und hielt sich ansonsten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bedeckt.

+++ Information zum Vermisstenfall einer 13-Jährigen +++In den letzten Tagen ist uns aufgefallen, dass das Interesse…

Posted by Polizei Berlin on Montag, 18. Januar 2016

Mittlerweile hat die Polizei nach eigenen Angaben ermittelt, dass das Mädchen nicht einmal freiwillig Sex gehabt hat. Die Vorwürfe, die nach dem russischen Staatsfernsehen auch der russische Außenminister Sergej Lawrow geäußert hat, stimmen offenbar nicht. Lawrow hatte seinen Ausführungen hinzugefügt, Informationen seien verschwiegen worden.

Abgesehen von der Ermittlungslage ist der Vorwurf perfide. Denn Menschen, die ihn erheben, glauben in der Regel einerseits, dass alle Fakten ermittelbar und recherchierbar sind. Andererseits erwarten sie auch, dass diese Fakten unmittelbar veröffentlicht werden können – ohne Rücksicht etwa auf das Opfer, dessen Interessen sie zu vertreten behaupten, das sie aber scheinbar nur instrumentalisieren wollen.

Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen von der Universität Tübingen kommentierte diese Phänomen des „Sofortismus“ im Interview mit dem Tagesspiegel anlässlich der Ereignisse von Köln so:

Ich glaube, dass die beschämenden, furchtbaren Attacken auf Frauen in Köln und in anderen Städten den blitzschnellen Deutungszwang unserer Tage identifizierbar gemacht haben, den kommentierenden Sofortismus. Damit meine ich – im Angesicht oft unsicherer, aber sofort verfügbarer Informationen – die Ad-hoc-Interpretation mit maximalem Wahrheitsfuror.

„Sofortismus“ heißt: Die Menschen suchen sich scheinbare Informationen, um Erklärungen zu bekommen; Fakten sind das aber nicht. In genau diese Lücke stoßen Populisten, die sich vor allem in sozialen Netzwerken zu Wort melden und von Unterdrückung von Informationen sprechen. Mit maximalem Erfolg, denn:

Der Vorwurf einer Vertuschung ist nicht zu widerlegen.

Er ist perfekt für seine Urheber. Und er funktioniert fast immer. Meiner Meinung nach oft nach folgendem Muster:

1. Die Ankläger behaupten, es gebe Fakten, die der Öffentlichkeit absichtlich verschwiegen werden.

Angenommen wird, dass diese (im Zweifel: alle) Fakten bekannt sind und bewusst zurückgehalten werden. Dass Polizei, Politikern und Journalisten nicht alle Fakten vorliegen könnten, wird grundsätzlich verworfen: Was existiert, ist auch bekannt.

2. Die Ankläger glauben, diese Fakten zu kennen.

Sie stellen keine Fragen, sondern fordern eine Bestätigung dessen, was sie annehmen. Im Fall der Übergriffe in Köln wurde gefordert, die nach Zeugenangaben nordafrikanische oder arabische Herkunft der Täter zu nennen. Ein Fakt bleibt das bis zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung der Täter nicht. Gleiches gilt für den Aufenthaltsstatus der Täter.

3. Die Ankläger akzeptieren nur die Bestätigung der eigenen Annahmen.

Wenn sich Gerüchte durch polizeiliche Ermittlungen oder journalistische Recherchen als falsch herausstellen, fühlen sich die Ankläger erst recht darin bestätigt, dass etwas vertuscht wird.

4. Es gibt nie genug Wahrheiten.

Selbst wenn die eigenen Annahmen bestätigt wurden, reicht das oft nicht. Denn es kann ja immer noch Informationen geben, die vertuscht werden. Weil man nicht beweisen kann, dass es etwas nicht gibt, bleiben die Vorwürfe bestehen.

5. Der Fokus des Vorwurfs verschiebt sich.

Selbst wenn alle Fakten offenliegen und als wahr anerkannt werden, lässt sich im Zweifel immer noch das Tempo der Aufklärung kritisieren. Dann heißt es, es sei nicht schnell genug berichtet oder ermittelt worden. Das zeigt sich auch im Fall des 13-jährigen Mädchens aus Berlin. Russlands Außenminister verlangte, früh über die Ermittlungen informiert zu werden. Offen bleibt, wann. Jeden Zeitpunkt, an dem Lawrow tatsächlich hätte informiert werden können, kann er im Nachhinein als „zu spät“ bezeichnen und noch frühere Information fordern.

Der Vorwurf der Vertuschung ist somit ein perfides Mittel, um sich im politischen Meinungskampf unangreifbar zu machen und um nicht aus der Offensive in die Defensive zu geraten.

Aber steckt dahinter nicht eher der Wunsch, in unsicheren Zeiten sofortige Gewissheit zu erlangen, wie es Pörksen im Interview mit dem Berliner Tagesspiegel beschrieb?

Hier offenbart sich ein Dilemma, dem man gar nicht entkommen kann: Ungewissheit und Unsicherheit sind in der digitalen Gesellschaft der informationstechnisch produzierte Dauerzustand – und gleichzeitig eben doch kognitiv unaushaltbar. Das macht die Haltegriffe eingeschliffener Denkweisen so attraktiv.

Und die Denkweisen werden meiner Wahrnehmung nach oft von eigenen Vorurteilen und Gerüchten genährt. Weil wir auf der Suche nach Erklärungsmustern gar nicht anders können als auf das zurückzugreifen, was wir unmittelbar verfügbar haben. Ich nehme mich da nicht aus.

Fraglich ist, wie Journalisten damit umgehen sollten. Verweigert man sich einer weitergehenden Aufklärung, weil der Fall nach journalistischen Maßstäben aufgeklärt ist, bleibt der Vertuschungsvorwurf bestehen. Genausowenig kann man aber jeder neuen Anklage nachgehen, auch wenn Journalisten möglicherweise in Zeiten wie diesen vermehrt Gerüchten hinterherrecherchieren müssen, nur um sie zu widerlegen.

Was bleibt uns außer der Gegenrede?

Wer von Vertuschung spricht, den sollte man fragen: Was soll vorgeblich vertuscht werden? Woher weißt du, was vertuscht wird, wenn es doch nicht bekannt sein kann? Welche Informationen fehlen dir? Gibt es belastbare Belege für deine Version? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum änderst du deine Meinung nicht?

Wenn an dem Fall wirklich nichts dran ist, überzeugen wir den Ankläger im besten Fall davon. Dazu muss er aber eine Fähigkeit zeigen, die es im Netz immer seltener zu geben scheint: die Fähigkeit, seine Meinung zu ändern.

Journalisten als Gerüchtberichterstatter

Aus Anlass des erfundenen Falls eines toten Flüchtlings vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (Lageso) stellt sich die Frage, ob wir uns wieder stärker dem Zwei-Quellen-Prinzip zuwenden sollten. Das besagt, dass eine Information nur dann als gesichert oder überhaupt berichtet werden darf, wenn zwei voneinander unabhängige Quellen die Fakten bestätigen.

Ann-Kathrin Büüsker dröselt den Fall in Berlin noch mal auf und stellt dar, dass es durchaus Anlass gibt, die von einem Flüchtlingshelfer behauptete und von einer Hilfsorganisation gestützte Version für wahrscheinlich zu halten.

Wir kennen die Zustände dort aus den vergangenen Monaten zu Genüge. Die Vorstellung, dass dort ein Mann wegen mangelnder Versorgung erkrankt und an den Folgen stirbt, sie ist nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Weil die Meldung zusätzlich intensiv in sozialen Netzwerken diskutiert wird, werden Journalisten darauf aufmerksam. Gesprächswert ist schließlich auch ein Relevanzkriterium, auch wenn fraglich ist, wie repräsentativ solche Themen in den Filterblasen des Netzes wirklich sind.

Die Berichterstattung beginnt, dem Vorwurf des Flüchtlingshelfers und seiner Organisation wird die Mitteilung der Behörden entgegengestellt, dass sie den Todesfall nicht bestätigen können.

Denn ja – alle Beteiligten haben versucht die Geschichte „hart“ zu kriegen, die Verwirrung aufzulösen. Doch es ging nicht. Über Stunden hinweg reine Verwirrung, Spekulation, keine Bestätigung.

So Ann-Kathrin Büüsker. Haben Journalisten hier gegen das Zwei-Quellen-Prinzip verstoßen? Oberflächlich schon, weil sie keine Bestätigung für die Vorwürfe haben finden können. Nach der reinen Lehre hätten sie also nicht über den Fall berichten dürfen.

Streng genommen gab es jedoch eine zweite Quelle, denn die Polizei kam ja zu Wort. Allerdings hatte die abweichende Informationen. Und es ist durchaus auch Aufgabe von Journalisten, über ungeklärte Faktenlagen und widersprüchliche Informationen zu berichten.

Ein zweiter Aspekt kommt hinzu: Wir weichen schon seit Jahren immer wieder vom Zwei-Quellen-Prinzip ab. Und zwar dann, wenn der Journalist Tatsachen selbst beobachtet hat und zweifelsfrei beschreiben kann. Das ist zum Beispiel bei Augenzeugenberichten der Fall, wozu ich beispielsweise auch Bundestagssitzungen zähle, die der Journalist selbst verfolgt hat.

Und drittens: Bei Meinungsäußerungen sind wir nicht so streng. Wenn CSU-Chef Horst Seehofer von „massenhaftem Asylmissbrauch“ spricht, ohne Beweise vorzulegen, geben wir das weiter, ohne die Stichhaltigkeit zu prüfen. Und auch wenn der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Medien vorwirft, ein „Schweigekartell“ zu bilden, wird das ohne konkrete Belege seinerseits berichtet.

Nichts anderes ist im Berliner Fall passiert, nur dass der Urheber des Gerüchts weniger prominent ist. Journalisten haben berichtet, gestern Abend kam dann nach polizeilichen Ermittlungen heraus, dass an den Vorwürfen nichts dran ist.

Eines lässt sich unter anderem daran jedoch ablesen: In Zukunft wird es verstärkt Aufgabe von Journalisten sein, Gerüchten nachzugehen. Diese in die Welt zu setzen ist über soziale Medien sehr leicht geworden; sie finden schnelle Verbreitung, besonders, wenn sie plausibel erscheinen (wie im Lageso-Fall) oder Vorurteile bedienen (wie in vielen Fällen, in denen es um Vorwürfe gegen Flüchtlinge geht).

Journalisten kommen zunehmend schwieriger an solchen Vorwürfen vorbei, zumal schnell die Rede von Vertuschung ist. Einige Lokalmedien haben bereits damit begonnen, in regelmäßig erscheinenden Rubriken konkrete Gerüchte zu recherchieren. Auch die Tagesschau als überregionales Medium hat Gerüchte aufgegriffen. In einigen Fällen stimmten sie, in mehr Fällen stimmten nur einige Details, in vielen weiteren gab es keinerlei Belege für die behaupteten Fakten.

Verantwortung dafür tragen nicht nur diejenigen, die die Gerüchte in die Welt setzen, sondern auch die, die sie ungeprüft weiterverbreiten. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentierte das so:

Manche Fehler macht man, weil man etwas nicht weiß. Und andere, weil man etwas nicht wissen will. Von Letzterem ist hier die Rede, weil die Polizei in Deutschland derzeit viel zusätzliche Arbeit damit hat.

 Und eben zunehmend auch Journalisten. Das NDR-Medienmagazin „Zapp“ zitiert den Kommunikationswissenschaftler Matthias Kohring von der Universität Mannheim:

„Für diese Menschen bietet der klassische Journalismus keine einfachen Rezepte an. Die Welt ist halt komplex, es gibt keine einzig mögliche Deutung, man muss auch Widersprüche aushalten, es gibt nicht schwarz oder weiß, es gibt grau, und ich glaube, dass sehr viele Menschen damit nicht zurechtkommen.“

Erreicht man also diejenigen gar nicht, die Gerüchte in die Welt setzen, sie weiterverbreiten oder sie zumindest lesen? Zapp-Autor Bastian Berbner findet: Teilweise wohl schon.

Da das Publikum aber nicht nur aus Gerüchteverbreitern besteht, ist es journalistisch natürlich trotzdem sinnvoll, unwahre Behauptungen anhand von Fakten zu widerlegen, auch wenn man den harten Kern so nicht erreicht.

Vor allem für überregionale Medien bleibt die Frage, wann sie solche Gerüchte aufgreifen. Hier greifen neben den klassischen journalistischen Kriterien wie der Frage nach der Relevanz auch solche, die auf die Logik der sozialen Netzwerke eingehen: Wie stark sind die Gerüchte verbreitet und wo, welche überregionale Bedeutung haben sie, wie massiv sind die Vorwürfe oder wie absurd – vielleicht zu absurd, um ihnen nachzugehen. Wahrscheinlich werden es Einzelfallabwägungen sein – wie immer im Journalismus.

 

Nachtrag, 14.35 Uhr: Dennis Horn hat sich bei WDR Digitalistan damit beschäftigt, wie solchen Fakes im Netz wirksam begegnet werden kann. Er schlägt unter anderem eine Art Anti-Fake-Behörde vor.