Der Fall Böhmermann: Mit dem Zweiten sieht man besser

Wer sich Jan Böhmermanns sogenanntes Schmähgedicht gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan in seinem gesamten Kontext angesehen hat, dürfte bemerkt haben, dass es Böhmermann nicht wirklich darum ging, Erdogan zu beleidigen. Jedenfalls nicht so, wie er es offensichtlich durch das Gedicht getan hat.

Die Satire ist mehr als das Gedicht. Das Gedicht lässt sich nicht so einfach aus ihr herauslösen und separat behandeln, es ist Teil eines größeren Kunstwerks. Böhmermann und sein Sidekick Ralf Kabelka weisen in einem Dialog ausdrücklich darauf hin, dass es ihnen darum geht, die Grenzen von Satire auszuloten.

Böhmermann: „Also, das Gedicht. Das, was jetzt kommt, das darf man nicht machen?“
Kabelka: „Darf man NICHT machen.“

Das Landgericht Hamburg hat in einer bemerkenswerten Entscheidung Teile des Gedichts verboten, andere jedoch erlaubt, und schreibt dazu:

Diese Grenze sei nach Auffassung der Kammer durch bestimmte Passagen des Gedichts überschritten worden, die schmähend und ehrverletzend seien. Zwar gelte für die Einkleidung eines satirischen Beitrages ein großzügiger Maßstab, dieser berechtige aber nicht zur völligen Missachtung der Rechte des Antragstellers.

Auch das Gericht beschränkte sich in seiner Entscheidung offensichtlich auf das Gedicht. Absurderweise verbot es bestimmte Passagen daraus nicht, was sich in einem lustigen Anhang nachlesen lässt.

(Screenshot: http://justiz.hamburg.de/contentblob/6103298/6b1b7ae264e23809630af9d7716ef2fd/data/schmaehgedicht-jan-boehmermann-pdfanhang.pdf)
(Screenshot: Justiz Hamburg)

Als zweites befasste sich jetzt die Staatsanwaltschaft Mainz mit dem Fall. Sie hat die strafrechtlichen Ermittlungen im Hinblick auf Paragraph 170 Abs. 2 Strafprozessordnung geführt – und sieht den Fall völlig anders. Vor allem sieht sie den gesamten Kontext und nicht nur das Gedicht. Davon zeugt ihr bemerkenswert klares Statement.

Entstehungsgeschichte, aktuelle zeitgeschichtliche Einbindung und die konkrete über das bloße Vortragen des so genannten „Schmähgedichts“ hinausgehende Gestaltung des Beitrages ziehen in Anwendung dieser verfassungsrechtlichen Prinzipien die Verwirklichung des objektiven Straftatbestandes in Zweifel.

Der Anwalt Udo Vetter kommentiert aus juristischer Perspektive:

Sehr deutlich ordnet die Staatsanwaltschaft das Schmähgedicht auch als Kunst ein, weil es eben den wesentlichen Stilelementen der Kunstgattung Satire genügt: Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung.

Zum einen kann Erdogan gegen die Entscheidung noch Beschwerde einlegen. Zum anderen läuft noch seine Privatklage gegen Böhmermann, die am 2. November in Hamburg verhandelt werden soll. Ganz aus dem Schneider ist dieser also noch nicht. Immerhin sollte in Hamburg die Chance bestehen, dass das Gericht sich nicht auf das Gedicht beschränkt, sondern sich den ganzen Kontext anschaut. Denn mit dem Zweiten sieht man besser.

Auch wenn die Satire im Moment noch nicht vollständig beim ZDF abrufbar ist – der Deutschlandfunk hat das Gedicht in voller Länge dokumentiert.

Man kann nicht über Jan Böhmermann schreiben, ohne über Jan Böhmermann zu schreiben

Und aus diesem Dilemma kommt man auch nicht heraus, wenn man eigentlich sagen will, dass Jan Böhmermann jetzt genug Öffentlichkeit hatte. In dem Dilemma steckt aber offenbar Tagesspiegel-Redakteur Joachim Huber (@HuberJoachim), der (ausdrücklich) gegen Böhmermann polemisiert, weil der ihm wieder zu stark in die Öffentlichkeit drängt:

Mein Gott, Böhmermann, hast du es nicht eine Nummer kleiner? Halt doch mal die Klappe, schau doch mal über dich hinaus, schau doch mal in die Türkei.

Auch Huber bezieht sich auf das wahrscheinlich bekannteste Zitat aus Böhmermanns Interview in der ZEIT (kostenpflichtig), wenn er schreibt:

Seitdem sieht sich der Mimose als deutscher Ai Weiwei, als Opfer eines bös-doofen Despoten und einer kuschelnden Kanzlerin.

Damit zeigt Huber genauso wie Stern-Reporter Hans-Ulrich Jörges in seiner Videokolumne, dass er wenig Humor hat. Am Ende seiner Kolumne immerhin lässt Jörges zumindest anklingen, dass er erkannt hat, dass auch das Interview satirische Züge hat. Wer etwas mehr Humor und es einigermaßen aufmerksam gelesen hat, hätte das schon früher erkannt und auf den Kommentar verzichtet.

Denn worüber regen sich beide auf? Dass ein Satiriker weiter sein Handwerk betreibt? Wird nach Anschlägen wie in Paris oder nach Polizeieinsätzen gegen Redaktionen nicht immer gefordert, jetzt müsse man erst recht weitermachen? Weiter in Bars und Konzerte gehen, weiter seine Arbeit als Journalist machen, um sich eben nicht einschüchtern zu lassen?

Genau das tut Jan Böhmermann. Er tritt wieder als Satiriker auf. Von diesem Job und seiner inneren Haltung ist er nicht zu trennen. Ihm das vorzuwerfen, finde ich unredlich und inkonsequent.

Wem Böhmermann auf die Nerven geht wie Huber und Jörges, der kann ihn ganz leicht ignorieren. Zum Beispiel, indem er kein Video aufnimmt und keinen Text darüber schreibt. Und indem er eben nicht ausdrücklich Böhmermanns „Medien-Kanäle“ anklickt wie Huber, um sich dann darüber zu beschweren, dass da Böhmermann ist. Man geht ja auch nicht in den Puff und beklagt sich dann, dass da nackte Frauen sind. (Jürgen Becker)

Der Fall Böhmermann: Wir diskutieren über das Falsche

Als die kritische Ausgabe des „NEO Magazin Royale“ ausgestrahlt wurde, war ich gerade in den USA angekommen. Die Diskussionen über sein sogenanntes Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan habe ich seitdem nicht in allen Details verfolgt – und vor allem nicht in allen Wendungen, Rechtfertigungsversuchen, Kommentierungen und juristischen Details.

Eins scheint mir aber offensichtlich: dass unklar ist, worüber wir eigentlich reden. Das beginnt schon mit dem Begriff: Schmähgedicht. Tatsächlich kann man sich über das Gedicht beklagen. Es ist obszön, beleidigend, verleumderisch, verlogen, vielleicht auch rassistisch und homophob.

Allerdings steht das Gedicht nicht für sich selbst. Die Satire ist nämlich mehr als das Gedicht. Das Gedicht lässt sich nicht so einfach aus ihr herauslösen und separat behandeln, es ist Teil eines größeren Kunstwerks. Der Deutschlandfunk hat die gesamte Satire aus der Sendung transkribiert – hier nachzulesen. Darin weisen Jan Böhmermann und sein Sidekick Ralf Kabelka in einem Dialog ausdrücklich darauf hin, dass es ihnen darum geht, die Grenzen von Satire auszuloten. Verdichtet in diesen Sätzen:

Böhmermann: „Also, das Gedicht. Das, was jetzt kommt, das darf man nicht machen?“
Kabelka: „Darf man NICHT machen.“

Mit dieser Einordnung sagen beide ausdrücklich, dass sie die Grenzen dessen überschreiten werden, was Satire (ihrer Ansicht nach) erlaubt. Paradoxerweise verlassen sie die Ebene der Satire jedoch nicht – im Gegenteil: Sie wollen mit ihren eigenen Mitteln deren Grenzen aufzeigen.

Angesichts dieses Kontextes ist es schwer vorstellbar, dass Jan Böhmermann tatsächlich all das meint, was er damit sagt. Gerade die bewusste Überzeichnung lässt das als unwahrscheinlich bezeichnen. Es ist dabei allerdings durchaus diskussionswürdig, ob er mit der Satire insgesamt gegen Gesetze verstoßen hat. Das Schmähgedicht allein kann jedoch nicht Gegenstand dieser Auseinandersetzung sein.

Würde man so vorgehen, so könnte jedes Kunstwerk mit verschiedenen Ebenen jederzeit auseinandergepflückt werden. Allerdings würde es dann nicht mehr funktionieren. So ist es beispielsweise unmöglich, in Michael Endes Roman „Die unendliche Geschichte“ allein jenen Handlungsstrang zu erzählen, den die Hauptfigur Bastian in einem Buch liest – das geht spätestens dann nicht mehr, wenn diese Ebene mit der Rahmenhandlung zu verschmilzen beginnt. Wer David Mitchells sechs ineinander verschachtelte Geschichten in „Cloud Atlas“ separat erzählt, nimmt dem Buch den Clou, durch die feinen Verknüpfungen zwischen den Geschichten diese zu einer weiteren zusammenzusetzen.

Wichtig ist es also, den gesamten Auftritt von Jan Böhmermann zu betrachten und nicht nur das Gedicht. Damit ist weder etwas über deren Qualität noch über eine mögliche Strafbarkeit gesagt. Aber es sollten eben nicht nur Richter in einem möglichen Prozess den gesamten Kontext berücksichtigen, sondern auch alle, die gerade darüber reden.