„Sprechverbot“ und „Sprachpolizei“ – vom schwierigen Umgang mit Kritik

Manchmal wundere ich mich darüber, wie schlecht manche Menschen Kritik entgegennehmen oder vielmehr aushalten können. Oft gerade bei Journalisten.

In diesem Fall ist es Anne Will, die sich mit einem „Arbeits-, Denk- und Sprechverbot“ belegt sieht, weil der Deutsche Kulturrat vorgeschlagen hatte, Talkshows für ein Jahr auszusetzen. Egal, wie man die Forderung findet: Von einem Verbot war doch nie die Rede.

Der Geschäftsführer des Kulturrats, Olaf Zimmermann, hatte die führenden Talkshows im Juni mit diesen Worten kritisiert:

Mehr als 100 Talkshows im Ersten und im ZDF haben uns seit 2015 über die Themen Flüchtlinge und Islam informiert und dabei geholfen, die AfD bundestagsfähig zu machen. (…) Die Spaltung der Gesellschaft hat seit 2015 deutlich zugenommen. (…) Ich finde die Talkshows im Ersten und im ZDF sollten sich eine einjährige Auszeit nehmen und ihre Konzeptionen überarbeiten.

Will reagierte darauf im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur von heute (zu finden u.a. hier) so:

Ganz ehrlich, ich kannte den Deutschen Kulturrat gar nicht. Und wenn es darum gegangen ist, sich bekannter zu machen, dann hat das vielleicht geklappt. Ansonsten habe ich den Vorschlag nicht ganz ernst nehmen können. Wenn der Kulturrat für das eintritt, was sein Name suggeriert, dann kann er nicht mehreren Redaktionen Arbeits-, Denk- und Sprechverbot erteilen.

Mal davon abgesehen, dass der Kulturrat ja gar nicht in der Lage ist, etwas zu verbieten, ist schon interessant, dass solche Kritik gleich als Verbotsforderung wahrgenommen wird.

Das zeigt sich immer wieder. So wird etwa nach Kritik an sprachlichen Formulierungen gerne von Sprachpolizei gesprochen, so wie zuletzt Bundesinnenminister Horst Seehofer über die Kritik von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Damit machen es sich die Kritisierten sehr leicht. In diesem Fall schrieb die Süddeutsche Zeitung zurecht, damit wolle Seehofer die Debatte abwürgen.

So scheint es mir auch bei Anne Will zu sein. Indem man Kritik als Verbotsforderung oder „Polizei“ diffamiert, muss man sich nicht weiter damit beschäftigen. Und wenn man die Kritik dann auch noch so falsch zitiert, dass sie nichts mehr mit der eigentlichen Forderung zu tun hat, kann man sie erst recht abtun.

„Sie haben eine differenzierte Meinung“ – wäre bloß die Frage nicht so undifferenziert

Hier mal wieder ein Beispiel dafür, dass viele Umfragen im Netz nicht sonderlich zielführend sind. t-online.de fragt – eingebunden in einen Beitrag über die Leistungen der öffentlich-rechtlichen Sender – danach, ob der Rundfunkbeitrag erhöht werden sollte.

(Screenshot: https://www.t-online.de/digital/id_84136290/hoerspiele-orchester-co-das-steckt-alles-in-17-50-euro-rundfunkbeitrag.html)

Darauf könnte man zwei einfache Antwortmöglichkeiten geben: Ja und Nein. Das wäre sauber gewesen. Stattdessen wird diesen Antwortmöglichkeiten aber jeweils noch eine Begründung beigefügt, die vielen das Antworten unmöglich machen dürfte. Denn ich könnte durchaus Ja oder Nein sagen wollen, aber jeweils mit einer anderen Begründung.

Nur mal als Beispiel: Hinter Nein könnten sich mindestens diese drei Deutungen verstecken:

  1. Nein, er ist jetzt schon zu hoch.
  2. Nein, er sollte gesenkt werden.
  3. Nein, er ist angemessen.

Stattdessen hat sich die Redaktion nur für eine Option entschieden, die ich aber gar nicht teilen muss. Auch für Ja gäbe es sicher mehr Auswahlmöglichkeiten.

Nun ist die Umfrage eingebunden in einen Artikel über die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, plattes Bashing vermute ich dahinter nicht – und eine Beeinflussung in Richtung Nein kann man dem Artikel auch nicht entnehmen. Die Umfrage zeigt aber mal wieder exemplarisch, welche begrenzte Aussagekraft diese spezielle Form hat – und dass es den Machern nicht (immer) um seriöse Ergebnisse geht.

Lustig ist, dass man nach dem Abstimmen das automatische Lob bekommt, man habe eine differenzierte Meinung. Wo doch die Frage so undifferenziert ist.

Eine Zukunft für die Öffentlich-Rechtlichen

„Die Medien sind in der Krise“, sagt der Mediensoziologe Volker Grassmuck. Auf der Republica 2018 Anfang Mai in Berlin stellte er sein Projekt vor, öffentlich-rechtliche Medien, die Europeana und Wikipedia zu einem großen Medien- und Wissensprojekt zu verschmelzen.

Er bezieht sich in seinem Vortrag auch auf die Idee einer „Super-Mediathek“, über die der DLF im März berichtet hat. Reaktionen dazu hat Zapp gesammelt.

Offenes Gespräch unter Freunden

Lorenz Lorenz-Meyer, Professur für Online-Journalismus an der Hochschule Darmstadt, ist ein Freund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er unterstützt die Idee grundsätzlich, hat aber auch Kritik daran, wie sie im Moment ausgestaltet wird. Mittelfristig will er eine Debattenplattform zur Zukunft des Systems einrichten. Bei der Republica in Berlin stellte er diese Idee vor und erläuterte auch, welchen Herausforderungen und Gegnern der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Moment gegenübersteht – und was er dagegen tun kann. Deshalb auch der Titel seines Vortrags: „Offenes Gespräch unter Freunden“.

Wer sich schon länger mit den Anfeindungen des öffentlich-rechtlichen Systems beschäftigt, für den findet sich da vielleicht nicht viel Neues. Für alle anderen ist es eine gute Einführung zum Thema.

Demnächst soll dann übrigens auf dieser Webseite Debattenbeiträge zum Thema veröffentlicht werden. Bis heute hat sich da allerdings noch nichts getan.

Der unverzerrte, wirklichkeitsnahe Journalismus des „Medien-Kommissars“

Es ist schon erstaunlich, mit welchen Argumente manche Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks arbeiten. Es gäbe so viel Kritikwürdiges nicht nur bei den Sendern selbst, sondern auch an der Art und Weise, wie die Politik mit ihnen umgeht. Immer wieder aber weichen die Kritiker auf Nebengleise auf, raunen verschwörerisch und verzerren die Wirklichkeit.

Hans-Peter Siebenhaar, der sogenannten „Medien-Kommissar“ beim Handelsblatt, schreibt etwa in seiner Kolumne am Montag über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag von voriger Woche:

Ohnehin hat die Entscheidung unter Ferdinand Kirchhof, seit 2010 Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, einen fahlen Beigeschmack. Ferdinand Kirchhof ist nämlich der sieben Jahre jüngere Bruder von Paul Kirchhof, dem prominenten Kronzeugen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Paul Kirchhof schrieb im April 2010 im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios ein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Dabei kam Paul Kirchhof zu der Auffassung, es sei rechtens, auch bei denen zu kassieren, die gar kein öffentlich-rechtliches Programm konsumieren.

Mehr als Andeutungen hat Siebenhaar aber auch nicht parat, wenn er Ferdinand Kirchhof in Sippenhaft für seinen Bruder nimmt – also einen Hinweis, dass Ferdinand sich bei seiner Entscheidung von Paul hat beeinflussen lassen und damit Recht gebeugt. Stattdessen raunt Siebenhaar nur.

An einer anderen Stelle schreibt er:

Beispielsweise berichtete das Bayern-5-Medienmagazin des Bayerischen Rundfunks am Sonntag über den Karlsruher Richterspruch in Form eines Interviews mit dem Medienjournalisten Daniel Bouhs. Die Macher der Sendung suggerieren einen scheinbar unabhängigen Fachmann. Tatsächlich steht der Interviewgast aber bei ARD und Deutschlandfunk in Lohn und Brot. Nach eigener Aussage verdient er sein Geld vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird dem Hörer des Bayerischen Rundfunks freilich verschwiegen.

Das ist schon perfide. Wie man bei B5 nachhören kann (was die wenigsten Siebenhaar-Leser tun werden), wird Daniel als Medienjournalist vorgestellt – und es wird keineswegs suggeriert, er sei ein scheinbar unabhäniger Fachmann. Daniel berichtet über Urteil und Reaktionen. Das journalistische Radioformat nennt man Kollegengespräch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Siebenhaar als „Der Medien-Kommissar“ das nicht weiß.

Nicht der Bayerische Rundfunk suggeriert seinen Hörern, Daniel sei ein Interviewpartner, sondern Siebenhaar seinen Lesern. Das ist schon perfide. Aber irgendwie auch lustig, wenn man Siebenhaars letzten Absatz liest:

Unverzerrter, wirklichkeitsnaher Journalismus, wie ihn Karlsruhe von den Rundfunkanstalten eindringlich einfordert, sieht anders aus.

Vom Handelsblatt fordert Karlsruhe diesen Journalismus nicht.

Ach ja, eins noch: Hans-Peter Siebenhaar arbeitet übrigens für die Zeitung, für die er schreibt. Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird dem Leser des Handelsblatts freilich verschwiegen.

 

Offenlegung (speziell für Herrn Siebenhaar): Ich arbeite als Medienjournalist für Sender von ARD und Deutschlandradio und auch öfter mal mit Daniel Bouhs zusammen.

Urteil zum Rundfunkbeitrag: „Rückenwind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Darüber habe ich mit der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab gesprochen, die die Medienpolitik der Länder koordiniert. Sie sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Urteil bestätigt, sagte sie bei @mediasres im Deutschlandfunk. Dennoch stünden jetzt die notwendigen Änderungen an, die die Verfassungsrichter einfordern. Wie genau diese aussehen, sagte Raab nicht.

Die Bundesregierung als Fernsehsender

Was darf die Bundesregierung im Netz?

Das Neo Magazin Royale hat sich im März mal angesehen, was die Bundesregierung so alles im Netz macht. Nämlich Rundfunk, wie Jan Böhmermann sagt.

Der Vorwurf: Die Bundesregierung macht ein eigenes Rundfunkangebot – also eine Art Staatsfunk. Während Böhmermann das Thema satirisch aufbereitete, führte es doch zu einer ernsthaften Diskussion bei der Media Convention Berlin Anfang Mai.

Dabei stellte der Medienrechtler Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig in einer Keynote zu Beginn vor, was der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeit erlaubt ist und was nicht.

In der anschließenden Diskussion beklagte Nicola Balkenhol, Multimedia-Chefin des Deutschlandradios, dass die Bundesregierung machen dürfe, was den Sendern des Deutschlandradios verboten sei, nämlich zum Beispiel Facebook-Live-Videos. Ein Ansinnen, das Johannes Dimroth vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung anerkannte, zuständig seien aber die Bundesländer. Dimroth verteidigte die Öffentlichkeitsarbeit seines Amtes nicht nur als erlaubt, sondern als gesetzlich erforderlich.

Eine interessante Diskussion über Öffentlichkeitsarbeit und Journalismus.

 

Offenlegung: Ich arbeite als freier Mitarbeiter für das Deutschlandradio.

Eine Umfrage, die nichts aussagt, aber Stimmung macht

Wenn Sie abstimmen müssten, ob sie lieber einen Apfel oder eine Banane haben wollen, wie würden Sie sich entscheiden?

Stellen Sie sich vor, ich sage Ihnen, dass die Banane relativ viel Zucker enthält und leicht zu Verstopfung führen kann, während der Apfel wenige Kalorien hat und sehr gesund ist: Wie würden Sie sich jetzt entscheiden?

Die Fragestellung bei einer Umfrage ist enorm entscheidend für das Ergebnis. Die Kognitionsforscherin Elisabeth Wehling beschreibt es so:

Umfragen nutzen oft die falschen Wörter. Wörter nämlich, die im Gehirn des Antwortenden ideologisch selektive Deutungsmuster aufrufen. Wörter, die damit seine Positionierung zu einem Thema entscheidend mit vorgeben. Befragt man Bürger zur Migrationsbewegung, so sprechen sie sich eher dafür aus – spricht man sie aber auf die Migrationswelle an, sind sie stärker dagegen. Und zwar bei identischer Faktenlage!

Wichtig ist aber auch der Kontext der Umfrage: Welche Informationen gebe ich, bevor ich meine Frage stelle? Gerd Bosbach, Professor für Empirische Wirtschafts- und Sozialforschung an der Hochschule Koblenz, sagte mir für ein Interview:

Wenn ich eine Stimmung abfrage und versetze Sie über die Fragen vorher in eine nette Atmosphäre – ich frag Sie über Urlaub – dann sind Sie in einer guten Stimmung. Wenn Sie dann eine Stimmungsfrage bekommen zum Beispiel zu einer Regierung bekommen, dann werden Sie sich wahrscheinlich anders verhalten, als wenn ich sie vorher in schlechte Stimmung – wieviel Steuern zahlen Sie, wie ist das in der letzten Zeit gewachsen, wieviel Geld fehlt Ihnen? In dem Augenblick sind Sie nachher sauer, und wenn Sie sauer sind, werden Sie auf eine Stimmungsfrage ganz anders reagieren.

Ich habe hier schon öfter gezeigt, wie suggestiv die Fragestellung bei Umfragen sein kann. Neulich geriet mir aber eine besonders voreingenommene Fragestellung ins Postfach.

Das Umfrageunternehmen Civey fragte, wieviel die Leute bereit wären, für öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bezahlen, und leitet das mit diesen Vorbemerkungen ein:

Also zusammengefasst: „unabhängig von der Nutzung“, „Kritik“, „Klagen“, „Verfassungsbeschwerden“, „unrechtmäßig“, „verstößt gegen Gleichheitssatz“. Ausschließlich Argumente gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und jetzt sagen Sie mal bitte, wie viel Sie monatlich zahlen würden?

Zum Stand der Veröffentlichung dieses Blogbeitrags sagten 40,4 Prozent, sie würden „nichts“ bezahlen wollen, 13,7 % zwischen 1 und 5 Euro, 18,7 % zwischen 6 und 10 Euro.

Überrascht Sie das Ergebnis?

Mit der Kritik konfrontiert, verweist Civey auf Hintergrundinformationen, wie sie statistische Unsicherheiten vermeiden:

Das heißt: die Stimmen, die wir über unseren Newsletter generieren, werden für die Frage, die wir im Newsletter versenden, kaum berücksichtigt, damit wir eine suggestive Beeinflussung durch den Kontext vermeiden. Wichtig sind die Stimmen auf „empfohlene Umfragen“.

Wenn Sie die Umfrageergebnisse verfolgen, werden Sie daher sehen, dass der statistische Fehler noch sehr hoch bleibt, solange vor allem Direkt-Votes auf der Umfrage sind. Daher sind manche unserer Umfragen, selbst mit mehreren tausend Abstimmungen, noch nicht repräsentativ.

Das heißt: Nutzer werden per Newsletter dazu aufgerufen, an einer Umfrage teilzunehmen, deren Stimmen werden dann aber kaum berücksichtigt? Das erscheint mir nicht sonderlich plausibel. Civey schreibt dazu (nachzulesen im obigen Twitter-Thread):

Mit dem Newsletter präsentieren wir unserem Panel in der Regel ein tagesaktuelles Thema, zu dem wir eine neue Umfrage erstellt haben. Auch beim Newsletter gilt allerdings: für das System wichtig sind vor allem die Stimmen, die die Nutzer auf weitere Umfragen tätigen. (1/2)

So wird die Frage, die wir im Newsletter ausspielen, auch auf den anderen der rund 25.000 Webseiten ausgespielt, die unsere Umfragen täglich einbinden. Durch diese Votes wird sie dann schließlich repräsentativ. (2/2)

Der Newsletter lässt meist leider (auch aufgrund der gebotenen Kürze) keine umfassende Betrachtung eines Themas zu. Wir bemühen uns aber in der Regel um eine nicht allzu einseitige Formulierung und werden uns dies auch in Zukunft zu Herzen nehmen. Danke für das Feedback!

Und selbst wenn der Großteil der Stimmen in einem kontextfreien Umfeld erhoben wurde, kommen mir die als repräsentativ ausgewiesenen Ergebnisse nicht sonderlich plausibel vor. Etwa wegen der Fragestellung:

Wie viel würden Sie monatlich pro Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, wenn Sie selbst entscheiden könnten?

Bedeutet die Antwort „Nichts“, dass die Antwortenden gerne einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätten, dafür aber nichts bezahlen wollen? Das wäre nicht realisierbar. Oder bedeutet das, dass die Antwortenden überhaupt keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk möchten, wenn sie dafür bezahlen müssten? Das widerspricht wiederum andere Umfragen, nach denen es eine Mehrheit für den Erhalt des Systems gibt. Oder würden sie für weniger Geld auch weniger Programm akzeptieren?

Ein verwertbares Ergebnis bringt diese Umfrage also nicht. Das hätte man sich aufgrund der Fragestellung, der Kontextualisierung und der Antwortoptionen aber vorher denken können. So bleibt die Frage offen, welchen Zweck die Umfrage überhaupt noch hat. Mir fallen nur zwei mögliche Antworten ein: Entweder wurde sie gedankenlos erstellt, oder man wollte damit Stimmung machen.

 

Anmerkung: In Vorbereitung auf die Datenschutzgrundverordnung habe ich Widgets, die sich ursprünglich im Text befanden, entfernt und sie durch Links ersetzt.

Freie bei den Öffentlich-Rechtlichen: Versteckte Opfer des Spardrucks

ARD, ZDF und das Deutschlandradio müssen neue Sparvorschläge machen. Die Ministerpräsidenten wollen den Rundfunkbeitrag möglichst nicht oder nur gering anheben. Sollte der Spardruck steigen, könnten vor allem die freien Mitarbeiter der Sender darunter leiden. Darüber berichte ich heute bei @mediasres im Deutschlandfunk.

FAZ versteckt eigene „Staatsfunk“-Wortwahl hinter der AfD

Die Comedyredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat wieder zugeschlagen.

bildschirmfoto-2018-03-03-um-18-36-29Im Artikel über eine Umfrage zu ARD und ZDF tut sie so, als würden nur Spitzenpolitik der AfD von „Staatsfunk“ sprechen, dabei machen das Autoren der FAZ in ihren Artikeln selbst so (zum Beispiel hier). Der ungenannte Autor dieses Artikels hätte hinzufügen sollen, dass es nicht nur die Spitzenpolitiker sind, sondern auch die FAZ, die diesen Begriff benutzt.

Es fällt wirklich schwer, die FAZ in ihrer Berichterstattung zu Medienthemen noch ernstzunehmen.