Der Deutschlandfunk-Podcast „Der Tag“ wird ein Jahr alt. Direkt nach der Bundestagswahl 2017 ist er gestartet – und damals gab es viel zu besprechen. Kollegin Ann-Kathrin Büüsker hat schon am Sonntag in ihrem Blog besprochen, was sie an ihrem Podcast so toll findet, ich habe gestern ein paar Gedanken dazu ergänzt.
Heute hat sie nochmal im Medienmagazin @mediasres darüber gesprochen – und eine Sache erwähnt, die ich ganz wichtig finde. Es geht darum, dass sich Hörer manchmal beschweren, dass ihnen eine bestimmte Sichtweise von Journalisten aufgedrängt werden soll. „Meinungsjournalismus“ lautet der Vorwurf. Darauf hat Ann-Kathrin geantwortet:
Wir liefern Fakten, wir erklären Zusammenhänge, und auf dieser Basis kommen die Kolleginnen und Kollegen zu Einschätzungen. Diese Einschätzungen muss man ja nicht teilen. (…) Wir machen nur kenntlich, als die auftretenden Korrespondentinnen, wo wir stehen. Niemand ist frei von politischer Haltung, und indem ich klarmache, auf welchen Fakten ich zu meiner Einschätzung komme, mache ich ja transparent, wo ich stehe, und das hat für mich auch was mit Glaubwürdigkeit zu tun.
Es gehe nicht darum, dass sich die Hörer der Meinung anschließen sollen, die sie hören.
Wir wollen klarmachen, wie die Leute zu diesen Einschätzungen kommen, und damit die Gehirne der Menschen antippen. Die müssen nicht mit dem übereinstimmen, was da im Radio gesagt wird. Es geht darum, den Leuten Gehirnfutter zu liefern, das ist unser Job.
Wenn es in der CDU-Bundestagsfraktion am Dienstag um den Vorsitz geht, werden viele Journalisten wieder einen ihrer liebsten Begriffe auspacken: die Kampfkandidatur.
Denn schließlich hat Amtsinhaber Volker Kauder tatsächlich mal einen Gegenkandidaten – zum ersten Mal, seit er 2005 Fraktionsvorsitzender wurde: den Kollegen Ralph Brinkhaus aus Gütersloh. Schon als Brinkhaus seine Kandidatur ankündigte, lauteten die Schlagzeilen entsprechend, zum Beispiel bei tagesschau.de:
Und so weiter. „Kampfabstimmung“, „Kampfkandidatur“ – Journalisten lieben das Wort Kampf.
Das klingt dramatisch, unerhört, skandalös. Obwohl es so banal ist: Die Abgeordneten können tatsächlich mal ihr demokratisches Recht wahrnehmen und sich zwischen zwei Kandidaten entscheiden – zum ersten Mal seit 13 Jahren.
Klar, man kann natürlich von Kampfkandidatur schreiben, wenn man den Wettbewerb um einen Posten als demokratischen Kampf um ein Amt sieht. Dass der Begriff nicht wörtlich gemeint ist, ist auch klar. Das Problem ist nur, dass die Journalisten damit eine Dramatik hereinbringen und etwas Unerhörtes mitschwingen lassen: dass sich jemand erdreistet, den Amtsinhaber herauszufordern und ihm womöglich sein Amt wegnehmen könnte.
Was ist eine Kampfkandidatur, was eine Wahl?
Ich verstehe die Kollegen, die auf das Neue aus sind, auf Dramatik, auf Konflikt, auf Personen – so was funktioniert immer gut. Allerdings wird damit ein ganz normaler demokratischer Vorgang unnötig aufgeladen. Schließlich gibt es, legt man diese Logik zugrunde, ständig Kampfkandidaturen: Bei jeder Bundestagswahl treten in allen Wahlkreisen Kandidaten verschiedener Parteien gegeneinander an. All das müssten dann Kampfkandidaturen sein – weil eben nicht nur ein Kandidat gesetzt ist, der dann so oder so das Rennen machen wird.
Aber auch das wäre nicht so schlimm, wenn nicht gleichzeitig ein wesentlich weniger demokratischer Akt als „Wahl“ verbrämt würde – nämlich dann, wenn es nur einen Kandidaten gibt. Wenn Volker Kauder als einziger Kandidat für das Amt des Fraktionsvorsitzenden antritt, soll das eine Wahl sein? Wenn die Abgeordneten nur ihn wählen oder sich stattdessen enthalten oder ungültig wählen oder gar nicht teilnehmen können – das soll eine Wahl sein?
Dass sich Parteien und Fraktionen auf solche Verfahren festlegen, um den Eindruck von Zerstrittenheit zu vermeiden, ist mir natürlich bewusst. Gerade CDU und CSU lieben normalerweise die Geschlossenheit (von Alleingängen Seehofers in den letzten Jahren mal abgesehen), während SPD-Chefin Andrea Nahles eine Gegenkandidatin hatte und besonders bei den Grünen hart um Vorsitz und Spitzenkandidatur gerungen wurde.
Es bleiben genug Aufreger
Journalisten haben natürlich keinen Einfluss auf so etwas – oder etwa doch? Vermeiden Parteien solche echten Wahlen nicht vielleicht auch deswegen, weil sich Journalisten dann mit solchen Begriffen darauf stürzen? Dafür spricht, dass offenbar intern viel versucht wurde, um Ralph Brinkhaus von einer Gegenkandidatur abzubringen. Wohl um genau den Eindruck zu vermeiden, dass sich eine Fraktion aus 246 Abgeordneten mal nicht einig sein könnte.
Etwas Abrüstung täte so oder so gut. Demokratie ist der Streit mit Argumenten um Mehrheiten. Zu allem gibt es Alternativen, zu Themen genauso wie zur Besetzung von Posten. Also lasst uns doch lieber gelassener herangehen. Es bleiben genug Aufregerthemen.
Die Überschrift lehnt sich an einen Text von Volker Pispers an.
Bei @mediasres im Deutschlandfunk sprechen wir auch immer wieder über Sprache. Manchmal fallen einem dann ganz besondere Formulierungen auf – nicht nur bei einem Fernseh- oder Radiosender, sondern: überall. Ich hab da mal was zusammengestellt.
Etwas Gutes hat die Diskussion über die Zeitumstellung in der EU ja. Sie lenkt den Blick darauf, wie unsinnig manch eine Umfrage sein kann, die für politische Entscheidungen herangezogen wird.
„Millionen haben geantwortet und sind der Auffassung, dass es so sein sollte, dass die Sommerzeit in Zukunft für alle Zeit gilt. So wird das auch kommen“, sagt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. „Die Menschen wollen das, wir machen das.“
Aber wollen „die Menschen“ das wirklich? Die Mehrheit von denen, die abgestimmt haben, offenbar schon – aber sind das auch „die Menschen“?
Juncker beruft sich auf die Online-Umfrage, die die EU zu dem Thema durchgeführt hat. Es sollte ursprünglich mal lediglich eine unverbindliche Befragung werden, die ein Stimmungsbild abfragen und die EU-Kommission lediglich darin unterstützen sollte, einen Vorschlag zu dem Thema vorzulegen. Die 80 Prozent gegen die Zeitumstellung scheinen Juncker aber so eindeutig zu sein, dass er all das außer acht lässt, was diese Umfrage als völlig ungeeignet macht, um wirklich aussagekräftig zu sein.
Wie aussagekräftig ist die Umfrage?
In der EU leben 512 Millionen Menschen. Rund 400 Millionen sind wahlberechtigt. An der Abstimmung beteiligt haben sich 4,6 Millionen Menschen, also rund 1,1 Prozent aller EU-Bürger. Schon das ist nicht viel.
Von den 4,6 Millionen stimmen kamen alleine 3 Millionen aus Deutschland, also rund 65 Prozent. Bei den wahlberechtigten EU-Bürgern machen die Deutschen allerdings nur 15 Prozent aus, sind also in der Umfrage krass überrepräsentiert.
Hätte die Umfrage repräsentativ sein sollen, hätte man darauf achten müssen, dass die befragte Gruppe insgesamt repräsentativ ist. Das hieße, dass alle Altersgruppen in genau der Stärke in der befragten Gruppe vertreten sein müssten wie in der Gesamtbevölkerung der EU. Gleiches gilt für die Verteilung von Männern und Frauen und bei einer EU-weiten Umfrage definitiv auch für die Verteilung der Nationalitäten.
Repräsentativität wurde hier aber von Anfang an gar nicht angestrebt und die Umfrage deshalb auch nicht so konzipiert. Wer sich beteiligt hat, hat das freiwillig getan. Und dabei tritt ein Effekt auf, den der Statistiker Gerd Bosbach von der Hochschule Koblenz so beschreibt:
Antworten tun die, die ein starkes Interesse an dem Thema haben. Erfolg ist, dass man quasi nur Aussagen einer ganz, ganz speziellen Gruppe – das sind meistens die starken Befürworter für irgendwas oder die starken Gegner davon – von denen hat man dann Aussagen, und die lassen sich leider überhaupt nicht übertragen auf die Gesamtheit der Menschen.
Da verwundert es nicht, dass die Gegner der Zeitumstellung im Ergebnis so stark vertreten sind. Wer unter der Umstellung gesundheitlich leidet, hat eine hohe Motivation, abzustimmen. Wer das nicht tut, sondern lediglich die langen Sommerabende genießt, verspürt diesen Druck weniger. Und wem es egal ist, der beteiligt sich noch weniger.
Hat Pech gehabt, wer nicht mit abgestimmt hat?
Nun könnte man sagen, dass man darauf ja keine Rücksicht nehmen muss, denn wer dazu keine Meinung hat, den wird weder die Beibehaltung der Zeitumstellung noch ihre Abschaffung wirklich interessieren.
Das ist ein Argument, das man für allgemeine Wahlen gelten lassen kann. Wer nicht teilnimmt, muss tatsächlich mit dem Wahlergebnis zurechtkommen und auch mit den politischen Entscheidungen, die später getroffen werden. Der Unterschied liegt aber zum einen darin, dass eine Wahl so eine Art Meinungsumfrage in Vollerhebung ist (konkret: alle Wahlberechtigen werden danach befragt, welche Partei ihrer Meinung nach ins Parlament einziehen sollte) und keine freiwillige Abstimmung. Und zum anderen werden alle Wahlberechtigten über die Wahl informiert. Selbst wer sich nicht in Medien informiert und im Stadtbild keine Wahlwerbung wahrnimmt, bekommt Wahltermin und -ort per Post mitgeteilt.
Von der Online-Umfrage werden dagegen vor allem diejenigen erfahren haben, die sich ohnehin mit dem Thema beschäftigen oder die zufällig auf die weiteren Meldungen in der Politikberichterstattung stoßen. Und selbst wenn sie davon wussten und ein Interesse am Thema haben, müssen sie sich nicht beteiligt haben: Die EU-Kommission hat die Umfrage von Anfang an als unverbindliches Stimmungsbild bezeichnet, von dem man keine unmittelbare politische Bindungskraft erwarten musste.
Im Endeffekt ist das Ergebnis enorm verzerrt. Das dürfte auch Juncker wissen. Warum er es dennoch so stark gelten lässt, mögen andere beurteilen.
Wie wichtig nehmen Politiker Umfragen?
Die Umfrage wirft aber ein interessantes Schlaglicht darauf, welchen enormen Stellenwerten solche Abstimmungen in der öffentlichen Wahrnehmung inzwischen einnehmen – und auch in der täglichen Politik.
Politiker, die gute Werte für sie als verlässliches Stimmungsbild sehen und schlechte Werte als verzerrtes Bild abtun, das ihrer persönlichen Wahrnehmung widerspricht. Politiker, die vor einer Landtagswahl enorme Zustimmung für den politischen Gegner sehen und daraufhin ihren Wahlkampf radikalisieren. Politiker, die mit dem Rückenwind von Umfragen versuchen, politische Entscheidungen durchzusetzen, „die die Menschen so wollen“ – ganz gleich, wie verlässlich die Ergebnisse sind.
Natürlich steht es der EU-Kommission frei, einen Vorschlag vorzulegen, wie mit der Zeitumstellung verfahren werden soll, über den dann auch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten abstimmen. Sich aber auf eine dermaßen schräge Umfrage zu berufen, ist als politisches Argument lächerlich – und auch eine Form von Populismus.
Über Politik informieren sich junge Menschen heute längst nicht mehr ausschließlich über klassische Medien wie die Tageszeitung oder die Tagesschau, sondern vor allem bei YouTube. Wie kritisch jungen Menschen solche Videos aufnehmen, untersucht jetzt ein Forschungsprojekt der Universität Köln. Mein Beitrag für @mediasres im Deutschlandfunk.
Obwohl er als FDP-Politiker für den bayerischen Landtag kandidiert, schreibt Ex-Chefredakteur Helmut Markwort im Magazin „Focus“ weiter über politische Themen. Er kritisiert CDU, CSU und SPD, schreibt über Kindergeld und Koalitionskrise. Das ist durchaus interessant, weil man solche politischen Äußerungen ja nicht nur ihm als Journalisten zurechnen muss, sondern auch dem Politiker im Wahlkampf.
So eine Doppelrolle „kann auch ein Eigentor werden“, warnt Christian Schicha, Professor für Medienethik an der Universität Nürnberg-Erlangen. Natürlich dürfe Markwort Wahlwerbung machen, sagte er im Deutschlandfunk: „Allerdings ist es aus meiner Sicht wichtig zu trennen zwischen der angestrebten politischen Funktion und dem journalistischen Bereich.“ Während der Wahlkampfphase solle er lieber auf seine Kolumne verzichten, so Schicha.
Der Plan von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist offenbar aufgegangen. Fast alle Medien haben berichtet, er habe sich für seine umstrittene Äußerung vom Mittwoch entschuldigt. Und das, ohne dass er sich wirklich entschuldigt hat.
Nach zwei Tagen hat NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zumindest eingesehen, dass seine Justizschelte nicht sonderlich klug war. In der Rheinischen Post hatte Reul am Donnerstag das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Fall Sami A. kritisiert:
Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen. (…) Wenn die Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen, ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen.
Reul forderte also indirekt, dass sich Gerichte nicht nach den Gesetzen richten sollten, die Politiker wie er selbst zuvor selbst gemacht hatten, sondern sich nach einer Art Meinung der Masse richten sollten. Dass Reul für diese fragwürdige Haltung stark kritisiert wurde, sollte ihn nicht verwundern.
Am Freitag veröffentlichte er eine Erklärung, in der er sich scheinbar von seinen früheren Worten distanzierte. Wenn man sich die Erklärung im Wortlaut (zu finden u.a. hier) durchliest, merkt man aber, dass er das nur begrenzt tut.
„Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut.“ – so lautet der erste Satz meiner Aussage. Das bedeutet für mich natürlich, dass Richter ihre Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen müssen und sich die Verwaltung an diese Gerichtsentscheidungen hält. Diese Grundsätze des Rechtsstaatsprinzips sind für mich selbstverständlich. Mir ist inzwischen klar geworden, dass meine Erklärung in dieser Hinsicht missverstanden werden konnte. Das bedauere ich.
Mir ging es bei meiner Äußerung darum, auf die öffentliche Wirkung des Beschlusses des Gerichtes zur Rückholung eines ausreisepflichtigen Gefährders und seine möglichen Folgen für die gesellschaftspolitische Debatte hinzuweisen. Ich habe die große Sorge, dass die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen staatlicher Institutionen immer weniger verstehen. Alle staatlichen Gewalten sollten daher mehr Aufmerksamkeit darauf verwenden, ihr Handeln zu erklären.
An keiner Stelle entschuldigt sich Reul ausdrücklich für seine Äußerung oder nimmt sie zurück. Er bedauert nicht seine Worte, sondern deren Wirkung, wenn er sagt:
Mir ist inzwischen klar geworden, dass meine Erklärung in dieser Hinsicht missverstanden werden konnte.
Seine grundsätzliche Kritik an den Richtern gießt er nur in andere Worte.
Die Journalisten vieler Medien gehen aber einen Schritt weiter und machen daraus eine Entschuldigung, die Reul aber nie abgegeben hat. Teils basierten die Meldungen sicher auch auf einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa, die Reuls Erklärung ebenfalls als Entschuldigung gedeutet hat und schrieb:
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hat sich für seine Gerichtsschelte im Fall Sami A. entschuldigt. Ihm sei inzwischen klar geworden, dass seine heftig umstrittene Äußerung über Gerichtsentscheidungen, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Rechtsempfinden der Bürger stünden, «missverstanden werden konnte», erklärte Reul am Freitag in einer Mitteilung. «Das bedaure ich.»
Sie rückte von dieser Interpretation auch auf Nachfrage nicht ab.
Lieber Herr Fries, für uns ist das in dem Kontext eine Entschuldigung: Er bedauert seine missverständliche Erklärung. (rom)
Immerhin machen es einige Medien durchaus besser, indem sie das Spiel offenlegen, das Reul spielt: Sie legen seine Erklärung nicht so weit aus, sondern ordnen sie stattdessen ein. Exemplarisch will ich aus dem Online-Artikel des WDR zitieren (ich arbeite für den Sender). Dort heißt es schon in der Überschrift:
Im Text steht dann:
In seiner Erklärung vom Freitag nahm Reul seine Kritik am höchsten NRW-Gericht nicht zurück, sondern formulierte sie nur anders…
Manchmal wundere ich mich darüber, wie schlecht manche Menschen Kritik entgegennehmen oder vielmehr aushalten können. Oft gerade bei Journalisten.
In diesem Fall ist es Anne Will, die sich mit einem „Arbeits-, Denk- und Sprechverbot“ belegt sieht, weil der Deutsche Kulturrat vorgeschlagen hatte, Talkshows für ein Jahr auszusetzen. Egal, wie man die Forderung findet: Von einem Verbot war doch nie die Rede.
Der Geschäftsführer des Kulturrats, Olaf Zimmermann, hatte die führenden Talkshows im Juni mit diesen Worten kritisiert:
Mehr als 100 Talkshows im Ersten und im ZDF haben uns seit 2015 über die Themen Flüchtlinge und Islam informiert und dabei geholfen, die AfD bundestagsfähig zu machen. (…) Die Spaltung der Gesellschaft hat seit 2015 deutlich zugenommen. (…) Ich finde die Talkshows im Ersten und im ZDF sollten sich eine einjährige Auszeit nehmen und ihre Konzeptionen überarbeiten.
Will reagierte darauf im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur von heute (zu finden u.a. hier) so:
Ganz ehrlich, ich kannte den Deutschen Kulturrat gar nicht. Und wenn es darum gegangen ist, sich bekannter zu machen, dann hat das vielleicht geklappt. Ansonsten habe ich den Vorschlag nicht ganz ernst nehmen können. Wenn der Kulturrat für das eintritt, was sein Name suggeriert, dann kann er nicht mehreren Redaktionen Arbeits-, Denk- und Sprechverbot erteilen.
Mal davon abgesehen, dass der Kulturrat ja gar nicht in der Lage ist, etwas zu verbieten, ist schon interessant, dass solche Kritik gleich als Verbotsforderung wahrgenommen wird.
So scheint es mir auch bei Anne Will zu sein. Indem man Kritik als Verbotsforderung oder „Polizei“ diffamiert, muss man sich nicht weiter damit beschäftigen. Und wenn man die Kritik dann auch noch so falsch zitiert, dass sie nichts mehr mit der eigentlichen Forderung zu tun hat, kann man sie erst recht abtun.
Hier mal wieder ein Beispiel dafür, dass viele Umfragen im Netz nicht sonderlich zielführend sind. t-online.de fragt – eingebunden in einen Beitrag über die Leistungen der öffentlich-rechtlichen Sender – danach, ob der Rundfunkbeitrag erhöht werden sollte.
Darauf könnte man zwei einfache Antwortmöglichkeiten geben: Ja und Nein. Das wäre sauber gewesen. Stattdessen wird diesen Antwortmöglichkeiten aber jeweils noch eine Begründung beigefügt, die vielen das Antworten unmöglich machen dürfte. Denn ich könnte durchaus Ja oder Nein sagen wollen, aber jeweils mit einer anderen Begründung.
Nur mal als Beispiel: Hinter Nein könnten sich mindestens diese drei Deutungen verstecken:
Nein, er ist jetzt schon zu hoch.
Nein, er sollte gesenkt werden.
Nein, er ist angemessen.
Stattdessen hat sich die Redaktion nur für eine Option entschieden, die ich aber gar nicht teilen muss. Auch für Ja gäbe es sicher mehr Auswahlmöglichkeiten.
Nun ist die Umfrage eingebunden in einen Artikel über die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, plattes Bashing vermute ich dahinter nicht – und eine Beeinflussung in Richtung Nein kann man dem Artikel auch nicht entnehmen. Die Umfrage zeigt aber mal wieder exemplarisch, welche begrenzte Aussagekraft diese spezielle Form hat – und dass es den Machern nicht (immer) um seriöse Ergebnisse geht.
Lustig ist, dass man nach dem Abstimmen das automatische Lob bekommt, man habe eine differenzierte Meinung. Wo doch die Frage so undifferenziert ist.
Es ist schon erstaunlich, mit welchen Argumente manche Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks arbeiten. Es gäbe so viel Kritikwürdiges nicht nur bei den Sendern selbst, sondern auch an der Art und Weise, wie die Politik mit ihnen umgeht. Immer wieder aber weichen die Kritiker auf Nebengleise auf, raunen verschwörerisch und verzerren die Wirklichkeit.
Hans-Peter Siebenhaar, der sogenannten „Medien-Kommissar“ beim Handelsblatt, schreibt etwa in seiner Kolumne am Montag über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag von voriger Woche:
Ohnehin hat die Entscheidung unter Ferdinand Kirchhof, seit 2010 Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, einen fahlen Beigeschmack. Ferdinand Kirchhof ist nämlich der sieben Jahre jüngere Bruder von Paul Kirchhof, dem prominenten Kronzeugen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Paul Kirchhof schrieb im April 2010 im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios ein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Dabei kam Paul Kirchhof zu der Auffassung, es sei rechtens, auch bei denen zu kassieren, die gar kein öffentlich-rechtliches Programm konsumieren.
Mehr als Andeutungen hat Siebenhaar aber auch nicht parat, wenn er Ferdinand Kirchhof in Sippenhaft für seinen Bruder nimmt – also einen Hinweis, dass Ferdinand sich bei seiner Entscheidung von Paul hat beeinflussen lassen und damit Recht gebeugt. Stattdessen raunt Siebenhaar nur.
An einer anderen Stelle schreibt er:
Beispielsweise berichtete das Bayern-5-Medienmagazin des Bayerischen Rundfunks am Sonntag über den Karlsruher Richterspruch in Form eines Interviews mit dem Medienjournalisten Daniel Bouhs. Die Macher der Sendung suggerieren einen scheinbar unabhängigen Fachmann. Tatsächlich steht der Interviewgast aber bei ARD und Deutschlandfunk in Lohn und Brot. Nach eigener Aussage verdient er sein Geld vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird dem Hörer des Bayerischen Rundfunks freilich verschwiegen.
Das ist schon perfide. Wie man bei B5 nachhören kann (was die wenigsten Siebenhaar-Leser tun werden), wird Daniel als Medienjournalist vorgestellt – und es wird keineswegs suggeriert, er sei ein scheinbar unabhäniger Fachmann. Daniel berichtet über Urteil und Reaktionen. Das journalistische Radioformat nennt man Kollegengespräch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Siebenhaar als „Der Medien-Kommissar“ das nicht weiß.
Nicht der Bayerische Rundfunk suggeriert seinen Hörern, Daniel sei ein Interviewpartner, sondern Siebenhaar seinen Lesern. Das ist schon perfide. Aber irgendwie auch lustig, wenn man Siebenhaars letzten Absatz liest:
Unverzerrter, wirklichkeitsnaher Journalismus, wie ihn Karlsruhe von den Rundfunkanstalten eindringlich einfordert, sieht anders aus.
Vom Handelsblatt fordert Karlsruhe diesen Journalismus nicht.
Ach ja, eins noch: Hans-Peter Siebenhaar arbeitet übrigens für die Zeitung, für die er schreibt. Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird dem Leser des Handelsblatts freilich verschwiegen.
Offenlegung (speziell für Herrn Siebenhaar): Ich arbeite als Medienjournalist für Sender von ARD und Deutschlandradio und auch öfter mal mit Daniel Bouhs zusammen.