Wann etwas mutmaßlich ist und wann nicht

Wenn Informationen unsicher sind, nutzen Medien gerne den Begriff „mutmaßlich“. Oft im Zusammenhang mit möglichen Tätern oder Tatverdächtigen – meist bis zur ihrer Verurteilung.

Sie dürfen aber Ausnahmen machen, etwa wenn eine Tat in aller Öffentlichkeit geschehen ist oder der Täter geständig ist. Der Pressekodex billigt das ausdrücklich (Richtinie 13.1):

Die Presse darf eine Person als Täterin oder Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für die Leserschaft unerheblich sind.

Wann Medien den Begriff „mutmaßlich“ nutzen sollten und wann nicht, habe ich im Deutschlandfunk kommentiert.