Vor mehr als zwei Wochen hatte das Landgericht Hamburg Unterlagen einer Journalistin der Wochenzeitung „Die Zeit“ beschlagnahmen lassen – ein ungewöhnlicher Vorgang, weil es ein starker Eingriff in die Pressefreiheit ist. „Die Zeit“ legte eine Beschwerde ein, jetzt hat das Landgericht die Entscheidung teilweise korrigiert. Ich habe im Deutschlandfunk erklärt, worum es geht.
Da das Landgericht grundsätzlich an der Beschlagnahmung festhält, weil es nämlich nur einen Teil des Durchsuchungsbeschlusses für rechtswidrig erklärt hat, könnte man die Überschrift auch anders formulieren, etwa so:
Landgericht Hamburg hält grundsätzlich an Beschlagnahmung bei ZEIT fest
Je nachdem, was man betonen will, ginge also auch das.
Die interessante Einschätzung von LTO-Journalist Jakob Hoffmann kann man übrigens hier nachlesen.