An der Grenze zum Gesetzesbruch: Was dürfen Journalisten?

Der Journalist und Aktivist Arne Semsrott vom Portal „FragDenStaat“ hat eine Straftat begangen. Ganz bewusst. Er hat wörtlich aus Gerichtsunterlagen zitiert. Semsrott findet, dass so etwas keine Straftat sein darf, weil damit wichtige Informationen über relevante Verfahren nicht veröffentlicht werden können. Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn beantragt und das Landgericht die Verhandlung für Oktober festgesetzt.

Ähnlich geht es dem Journalisten Bastian Obermayer. Er hat über Bankgeheimnisse aus der Schweiz berichtet, die dort stärker geschützt sind als die Pressefreiheit. Deswegen traut er sich nicht, in die Schweiz zu reisen.

Über die Fälle ist am vergangenen Wochenende bei der Jahrestagung des Netzwerks Recherche in Hamburg diskutiert worden. Eine Empfehlung zum Anschauen.

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