Urteil zum Rundfunkbeitrag: „Rückenwind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Darüber habe ich mit der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab gesprochen, die die Medienpolitik der Länder koordiniert. Sie sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Urteil bestätigt, sagte sie bei @mediasres im Deutschlandfunk. Dennoch stünden jetzt die notwendigen Änderungen an, die die Verfassungsrichter einfordern. Wie genau diese aussehen, sagte Raab nicht.

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