Seit dem Wochenende beharken sich Bild-Chefredakteur Julian Reichelt und ein paar Kollegen. Ist bei Reichelt nichts Neues und das allein nun keinen Blogpost wert. Interessant ist aber die Frage, um die es geht.
Im Kern lautet sie: Dürfen Journalisten Tweets mit umstrittenem oder sogar falschem Inhalt einfach so retweeten, ohne sie zu kommentieren?
Das ist natürlich keine juristische Frage, sondern eine ethische – oder sagen wir es etwas tiefer gehängt, eine Frage des journalistischen Handwerks. Die von Reichelt anders beantwortet wird als von seinen Gegnern in der Frage.
Es geht natürlich um Donald Trump und diesen Tweet:
Mindestens die Aussage
Crime in Germany is way up
ist ja ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik (mit all ihren Tücken) falsch, weil die Kriminalität auf dem niedrigsten Stand seit 25 Jahren ist. Also eine falsche Aussage – oder angesichts des Informationsstandes, die ein Präsident bei solche einer Aussage haben sollte: gelogen. Eine Aussage, die auch Reichelt retweetet hat – was ihm unter anderem die Kollegen vom Bildblog vorwerfen.
Tatsächlich ist das ja eine interessante Frage, die unser grundsätzliches Berufsverständnis betrifft: Leiten wir Botschaften von öffentlichen Akteuren einfach nur weiter oder ordnen wir sie ein?
In unserer täglichen Arbeit in unseren Medien sollte es selbstverständlich sein, dass wir kein reines „He said, she said“ betreiben und gegeneinanderstellen, sondern Aussagen einordnen und aufklären: Stimmt überhaupt, was Politiker A behauptet? Steht die Aussage von Politiker B im Widerspruch zu früheren Aussagen? Welche Position vertritt die Partei von Politiker C im Vergleich zu ihm? Ist die Position von Politiker D im Kreis derjenigen, die entscheiden, mehrheitsfähig? All das kann eine Einordnung sein, ohne dass man damit die ursprüngliche Aussage verfälscht. Aber nur weiterleiten – das ist die Aufgabe von PR-Agenturen und Pressesprechern.
Sollten diese Regeln aber nun auch für Journalisten auf Twitter gelten? Schließlich sind sie ja hier gerne „privat“ unterwegs, wie es in der Twitter-Bio oft heißt. Was natürlich eine Illusion ist, schließlich wird man als öffentliche Person auch in diesem Kontext so wahrgenommen. Und entsprechend twittern die meisten auch: in der Regel beruflich orientiert, mit Verweisen auf eigene Artikel und die von Kollegen, auf Recherche und in Diskussionen miteinander. Natürlich zahlt der Auftritt bei Twitter auch auf die eigene Marke ein.
Insofern ist die Frage nicht unberechtigt, ob man sich auch beim Twittern an journalistische Standards halten sollte. Ich halte es im Sinne der eigenen Glaubwürdigkeit für angebracht und bei manchen Inhalten, die man weiterleitet oder auf die man hinweist, auch notwendig. Mindestens zwangsläufig einseitige Äußerungen wie etwa von Politikern, Unternehmen und NGOs sollte man einordnen, vor allem, wenn sie umstrittenen Inhalts sind. Tweets von Donald Trump gehören unbedingt dazu.
Und der hier gemeinte Tweet mehr als andere, da Trump hier offensichtlich Lügen verbreitet. Wer so etwas unkommentiert retweetet, hilft dabei, diese Lüge weiterzuverbreiten. Wie schädlich sie für den demokratischen Diskurs und letztlich auch die Demokratie sind, ist an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert worden.
Nichts anderes besagt die Kritik an Julian Reichelt. Dass er sich von Kritik bereits zensiert fühlt, ist freilich sein Problem. Spannend ist die zugrundeliegende Frage schon.