Manchmal hat man den Eindruck, eine Eilmeldung zu wichtigen, absehbaren Ereignissen müsse fast noch vor deren Stattfinden versendet werden. Kein Wunder, dass es dann zu Fehlern wie diesem kommt:
Was war das denn jetzt? #npdverbot #eilmeldungen pic.twitter.com/8aqrNUhzID
— Danny Hollek (@dannytastisch) January 17, 2017
Das war wohl nix: @SPIEGELONLINE: https://t.co/br6zwIAYNA@zeitonline: https://t.co/t2eB0UIb2b #NPDVerbotsverfahren #Eilmeldungen pic.twitter.com/Z8fZr2OZtI
— Martin Krauß (@martin_krauss) January 17, 2017
Dazu trägt vermutlich auch eine gewisse Hektik in Reaktionen bei. Wer nur einen kleinen Satz von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung verpasst hat, kann ihn sogleich völlig missverstehen.
Zu falschen #Eilmeldungen zum #NPD-Verbot: #BVerfG hatte zunächst den Antrag verlesen, das wurde von einigen wohl als Urteil missverstanden
— Patrick Gensing (@PatrickGensing) January 17, 2017
Der Spiegel hat sich für den Irrtum entschuldigt:
Aufgrund eines Missverständnisses in der Redaktion haben wir irrtümlich gemeldet, die NPD sei verboten worden. Der Fehler tut uns leid.
— SPIEGEL ONLINE +EIL+ (@SPIEGEL_EIL) January 17, 2017
Mit einem anderen Aspekt zum Thema Eilmeldung, ihrer Entwertung durch zu viele davon, habe ich mich neulich schon beschäftigt.