Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Darüber habe ich mit der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab gesprochen, die die Medienpolitik der Länder koordiniert. Sie sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Urteil bestätigt, sagte sie bei @mediasres im Deutschlandfunk. Dennoch stünden jetzt die notwendigen Änderungen an, die die Verfassungsrichter einfordern. Wie genau diese aussehen, sagte Raab nicht.
Kategorie: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die Bundesregierung als Fernsehsender
Was darf die Bundesregierung im Netz?
Das Neo Magazin Royale hat sich im März mal angesehen, was die Bundesregierung so alles im Netz macht. Nämlich Rundfunk, wie Jan Böhmermann sagt.
Der Vorwurf: Die Bundesregierung macht ein eigenes Rundfunkangebot – also eine Art Staatsfunk. Während Böhmermann das Thema satirisch aufbereitete, führte es doch zu einer ernsthaften Diskussion bei der Media Convention Berlin Anfang Mai.
Dabei stellte der Medienrechtler Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig in einer Keynote zu Beginn vor, was der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeit erlaubt ist und was nicht.
In der anschließenden Diskussion beklagte Nicola Balkenhol, Multimedia-Chefin des Deutschlandradios, dass die Bundesregierung machen dürfe, was den Sendern des Deutschlandradios verboten sei, nämlich zum Beispiel Facebook-Live-Videos. Ein Ansinnen, das Johannes Dimroth vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung anerkannte, zuständig seien aber die Bundesländer. Dimroth verteidigte die Öffentlichkeitsarbeit seines Amtes nicht nur als erlaubt, sondern als gesetzlich erforderlich.
Eine interessante Diskussion über Öffentlichkeitsarbeit und Journalismus.
Offenlegung: Ich arbeite als freier Mitarbeiter für das Deutschlandradio.
Eine Umfrage, die nichts aussagt, aber Stimmung macht
Wenn Sie abstimmen müssten, ob sie lieber einen Apfel oder eine Banane haben wollen, wie würden Sie sich entscheiden?
Stellen Sie sich vor, ich sage Ihnen, dass die Banane relativ viel Zucker enthält und leicht zu Verstopfung führen kann, während der Apfel wenige Kalorien hat und sehr gesund ist: Wie würden Sie sich jetzt entscheiden?
Die Fragestellung bei einer Umfrage ist enorm entscheidend für das Ergebnis. Die Kognitionsforscherin Elisabeth Wehling beschreibt es so:
Umfragen nutzen oft die falschen Wörter. Wörter nämlich, die im Gehirn des Antwortenden ideologisch selektive Deutungsmuster aufrufen. Wörter, die damit seine Positionierung zu einem Thema entscheidend mit vorgeben. Befragt man Bürger zur Migrationsbewegung, so sprechen sie sich eher dafür aus – spricht man sie aber auf die Migrationswelle an, sind sie stärker dagegen. Und zwar bei identischer Faktenlage!
Wichtig ist aber auch der Kontext der Umfrage: Welche Informationen gebe ich, bevor ich meine Frage stelle? Gerd Bosbach, Professor für Empirische Wirtschafts- und Sozialforschung an der Hochschule Koblenz, sagte mir für ein Interview:
Wenn ich eine Stimmung abfrage und versetze Sie über die Fragen vorher in eine nette Atmosphäre – ich frag Sie über Urlaub – dann sind Sie in einer guten Stimmung. Wenn Sie dann eine Stimmungsfrage bekommen zum Beispiel zu einer Regierung bekommen, dann werden Sie sich wahrscheinlich anders verhalten, als wenn ich sie vorher in schlechte Stimmung – wieviel Steuern zahlen Sie, wie ist das in der letzten Zeit gewachsen, wieviel Geld fehlt Ihnen? In dem Augenblick sind Sie nachher sauer, und wenn Sie sauer sind, werden Sie auf eine Stimmungsfrage ganz anders reagieren.
Ich habe hier schon öfter gezeigt, wie suggestiv die Fragestellung bei Umfragen sein kann. Neulich geriet mir aber eine besonders voreingenommene Fragestellung ins Postfach.
Das Umfrageunternehmen Civey fragte, wieviel die Leute bereit wären, für öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bezahlen, und leitet das mit diesen Vorbemerkungen ein:
Also zusammengefasst: „unabhängig von der Nutzung“, „Kritik“, „Klagen“, „Verfassungsbeschwerden“, „unrechtmäßig“, „verstößt gegen Gleichheitssatz“. Ausschließlich Argumente gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und jetzt sagen Sie mal bitte, wie viel Sie monatlich zahlen würden?
Zum Stand der Veröffentlichung dieses Blogbeitrags sagten 40,4 Prozent, sie würden „nichts“ bezahlen wollen, 13,7 % zwischen 1 und 5 Euro, 18,7 % zwischen 6 und 10 Euro.
Überrascht Sie das Ergebnis?
Mit der Kritik konfrontiert, verweist Civey auf Hintergrundinformationen, wie sie statistische Unsicherheiten vermeiden:
Das heißt: die Stimmen, die wir über unseren Newsletter generieren, werden für die Frage, die wir im Newsletter versenden, kaum berücksichtigt, damit wir eine suggestive Beeinflussung durch den Kontext vermeiden. Wichtig sind die Stimmen auf „empfohlene Umfragen“.
Wenn Sie die Umfrageergebnisse verfolgen, werden Sie daher sehen, dass der statistische Fehler noch sehr hoch bleibt, solange vor allem Direkt-Votes auf der Umfrage sind. Daher sind manche unserer Umfragen, selbst mit mehreren tausend Abstimmungen, noch nicht repräsentativ.
Das heißt: Nutzer werden per Newsletter dazu aufgerufen, an einer Umfrage teilzunehmen, deren Stimmen werden dann aber kaum berücksichtigt? Das erscheint mir nicht sonderlich plausibel. Civey schreibt dazu (nachzulesen im obigen Twitter-Thread):
Mit dem Newsletter präsentieren wir unserem Panel in der Regel ein tagesaktuelles Thema, zu dem wir eine neue Umfrage erstellt haben. Auch beim Newsletter gilt allerdings: für das System wichtig sind vor allem die Stimmen, die die Nutzer auf weitere Umfragen tätigen. (1/2)
So wird die Frage, die wir im Newsletter ausspielen, auch auf den anderen der rund 25.000 Webseiten ausgespielt, die unsere Umfragen täglich einbinden. Durch diese Votes wird sie dann schließlich repräsentativ. (2/2)
Der Newsletter lässt meist leider (auch aufgrund der gebotenen Kürze) keine umfassende Betrachtung eines Themas zu. Wir bemühen uns aber in der Regel um eine nicht allzu einseitige Formulierung und werden uns dies auch in Zukunft zu Herzen nehmen. Danke für das Feedback!
Und selbst wenn der Großteil der Stimmen in einem kontextfreien Umfeld erhoben wurde, kommen mir die als repräsentativ ausgewiesenen Ergebnisse nicht sonderlich plausibel vor. Etwa wegen der Fragestellung:
Wie viel würden Sie monatlich pro Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, wenn Sie selbst entscheiden könnten?
Bedeutet die Antwort „Nichts“, dass die Antwortenden gerne einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätten, dafür aber nichts bezahlen wollen? Das wäre nicht realisierbar. Oder bedeutet das, dass die Antwortenden überhaupt keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk möchten, wenn sie dafür bezahlen müssten? Das widerspricht wiederum andere Umfragen, nach denen es eine Mehrheit für den Erhalt des Systems gibt. Oder würden sie für weniger Geld auch weniger Programm akzeptieren?
Ein verwertbares Ergebnis bringt diese Umfrage also nicht. Das hätte man sich aufgrund der Fragestellung, der Kontextualisierung und der Antwortoptionen aber vorher denken können. So bleibt die Frage offen, welchen Zweck die Umfrage überhaupt noch hat. Mir fallen nur zwei mögliche Antworten ein: Entweder wurde sie gedankenlos erstellt, oder man wollte damit Stimmung machen.
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Freie bei den Öffentlich-Rechtlichen: Versteckte Opfer des Spardrucks
ARD, ZDF und das Deutschlandradio müssen neue Sparvorschläge machen. Die Ministerpräsidenten wollen den Rundfunkbeitrag möglichst nicht oder nur gering anheben. Sollte der Spardruck steigen, könnten vor allem die freien Mitarbeiter der Sender darunter leiden. Darüber berichte ich heute bei @mediasres im Deutschlandfunk.
FAZ versteckt eigene „Staatsfunk“-Wortwahl hinter der AfD
Die Comedyredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat wieder zugeschlagen.
Im Artikel über eine Umfrage zu ARD und ZDF tut sie so, als würden nur Spitzenpolitik der AfD von „Staatsfunk“ sprechen, dabei machen das Autoren der FAZ in ihren Artikeln selbst so (zum Beispiel hier). Der ungenannte Autor dieses Artikels hätte hinzufügen sollen, dass es nicht nur die Spitzenpolitiker sind, sondern auch die FAZ, die diesen Begriff benutzt.
Es fällt wirklich schwer, die FAZ in ihrer Berichterstattung zu Medienthemen noch ernstzunehmen.
Neues aus der FAZ
Bei der FAZ haben offenbar immer noch nicht alle Redakteure verstanden, was Staatsfernsehen und öffentlich-rechtliches Fernsehen unterscheidet.
Aufschlussreich ist auch die Diskussion im Threat darunter (aufzurufen per Klick auf den Tweet).
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Wie die FAZ Äpfel mit Birnen vergleicht
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat tatsächlich ein bisschen auf die Kritik reagiert, ideologische Kampfbegriffe wie „Staatsfunk“ und „Zwangsgebühr“ im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr zu benutzen. Ich jedenfalls lese sie in letzter Zeit kaum noch. Ich weiß nicht, ob ein Lob für eine solche Selbstverständlichkeit schon angemessen ist.
Allerdings sind die Artikel durchaus weiter tendenziös, wie sich nicht nur gestern mal wieder gezeigt hat. Auch schon am Mittwoch erweckte Medienredakteur Michael Hanfeld nämlich den Eindruck, der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm fordere unverschämt viel Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine berechtigte Kritik, allerdings nicht mit falschen Zahlen. Hanfeld schrieb unter Bezugnahme auf eine Verschlankung der Struktur von ARD und ZDF:
Das dürfte auch nötig sein, wollen die Ministerpräsidenten erreichen, dass es nicht 2021 zu einer massiven Beitragserhöhung kommt. Käme diese nicht, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm unlängst, würden dem Sendeverbund „kurzfristig drei Milliarden Euro“ fehlen, die man im Programm einsparen müsse. Diese Rechnung ist angesichts von Beitragseinnahmen von rund acht Milliarden Euro pro Jahr und Gesamteinnahmen von etwa neun Milliarden Euro pro anno erstaunlich (der Privatsenderverband VPRT hat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für das Jahr 2016 sogar Gesamteinnahmen von 9,7 Milliarden Euro errechnet).
Die drei Milliarden, von denen Wilhelm sprach, beziehen sich auf eine vierjährige Gebührenperiode, Hanfeld stellt dem allerdings die Einnahmen aus einem Jahr gegenüber. Drei Milliarden im Vergleich zu acht bzw. neun Milliarden wirken natürlich viel mächtiger als 750 Millionen Euro pro Jahr gegenüber den acht bzw. neun Milliarden. Das ist mindestens tendenziös. Was angesichts anderer Beiträge zum Thema nicht verwundert.
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In der FAZ hanfeldet es wieder
Neues aus der „“-Redaktion
Streit zwischen Zeitungen und ÖR vors Schiedsgericht?
Seit Anfang des Jahres arbeitet das Medienschiedsgericht in Leipzig. Es soll Streitigkeiten in der Medienbranche schlichten – ganz ohne langwierigen und teuren Prozess. Doch zum Einsatz kam es noch nicht. Dabei gebe es durchaus Verfahren, die dafür in Frage kämen. So wäre etwa der Streit um die Tagesschau-App ein gutes Beispiel dafür, welchen Konflikten sich das Schiedsgericht annehmen könnte, sagte dessen neuer Präsident Christian Berger im Deutschlandfunk. Man könne Lösungen mithilfe von Instrumenten finden, die das staatliche Gericht in der Form nicht habe. Ich habe mit Christian Berger für @mediasres gesprochen.
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