Die AfD will ARD und ZDF jetzt nicht mehr so sehr abschaffen wie noch neulich

Vorige Woche habe ich aus dem geleakten Entwurf für ein Parteiprogramm der „Alternative für Deutschland“ zitiert, in dem es um das Verhältnis der Partei zu den Medien und zur Pressefreiheit im Allgemeinen ging. Damals hatte die Parteispitze die Richtigkeit des Papiers bestätigt, allerdings betont, dass es ein Entwurf sei.

Mittlerweile liegt der „Leitantrag der Bundesprogrammkommission und des Bundesvorstandes“ vor, das heißt: Was dort drin steht, ist wirklich das, was die Parteispitze als offizielles Programm will. Die Forderungen sind im Gegensatz zum Entwurf abgeschwächt, aber im Kern noch dieselben. So lautet die Überschrift des Kapitels zu Medien jetzt nicht mehr

Vielfältige Medien statt gelenkter Meinung

sondern

Wider die politische Korrektheit: Reform des öffentlichen Rundfunks ist überfällig

Im ersten Absatz fordert die AfD-Spitze wie schon im geleakten Entwurf eine „vielfältige Medienlandschaft“ und dass Meinung und Information „klar erkennbar voneinander getrennt sein“ sollen. Katharina Nocun findet schon diese Unterscheidung schwierig.

Wer definiert, was „Information“ und was „Meinung“ ist? Und was passiert, wenn man dagegen verstößt? Wenn es als Staat möglich ist der Presse vorzuschreiben, unbequeme Berichterstattung als bloße „Meinung“ im Kontrast zu staatlich abgesegneter „Information“ abzustempelt, ist das ein Eingriff in die Pressefreiheit.

Weiter heißt es bei der AfD:

Tatsachen sollen als solche benannt und nicht aus politischen Gründen verschleiert werden. Die AfD fordert: Schluss mit „Politischer Korrektheit“. Was wahr ist, kann nicht „unkorrekt“ sein.

Es bleibt weiter offen, was genau sie den Rundfunkanstalten vorwirft: Was wird angeblich nicht benannt, was aus politischen Gründen verschleiert und von wem? Aus vagen Äußerungen in dieser Hinsicht und wegen des zumindest früher von Parteichefin Frauke Petry gern benutzten Begriffs „Pinocchio-Presse“, der lediglich den Pegida-Schlachtruf „Lügenpresse“ verniedlicht, liegt eine Antwort nahe. Aber auch die gibt die Partei so nicht selbst. Das hat System.

Der öffentlich‐rechtliche Rundfunk muss seinen Informations‐ und Bildungsauftrag parteipolitisch neutral und staatsfern erfüllen. Daher sind Programme, Finanzierung, Organisation und die Kontrolle durch Rundfunk‐ und Fernsehräte grundlegend zu reformieren sowie Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Ein erster Schritt zur Reform kann es sein, die Staatsverträge zu kündigen, mit denen die Landesregierungen die Finanzen und die Kontrolle des Rundfunks regeln.

Wie genau so eine Reform aussehen soll, steht nicht im Leitantrag. Zudem ist lediglich von einem „ersten Schritt zur Reform“ die Rede. Wenn der darin besteht, die Staatsverträge zu kündigen, bedeutet das, dass den meisten Anstalten sofort die Existenz- und Arbeitsgrundlage genommen wird. Wie kann man darüber hinaus eine Reform fordern, ohne zu benennen, was im Argen liegt, was deswegen geändert werden soll und wie? Wie soll zudem ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktionieren, der nicht gesetzlich ermöglicht wird? Welche Entscheidungsprozesse sind nicht transparent, welche sollen es sein?

In dem Absatz finden sich außerdem mehrere Fehler: Längst nicht jede Anstalt wird auf der Grundlage eines Staatsvertrages betrieben. Der ist nur in Mehrländeranstalten wie zum Beispiel beim NDR nötig, den Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen gemeinsam betreiben. In Nordrhein-Westfalen etwa kann allein der Landtag über Regeln für den WDR bestimmen. Der Landtag. Nicht die Landesregierungen. Und die regeln Finanzen und Kontrolle des Rundfunks nur indirekt. Wieviel Geld die Anstalten bekommen, das empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF. Wie hoch der Rundfunkbeitrag schließlich ist, entscheiden auf dieser Grundlage eben nicht die Landesregierungen, sondern – genau: die Landtage. Dass die Besetzung der Rundfunkräte nicht in allen Fällen verfassungsgemäß ist, ist ohnehin schon per Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Wer statt der benannten Gremien über Finanzierung und Kontrolle der Sender bestimmen soll, sagt die AfD nicht. Obwohl da durchaus Reformbedarf herrscht und neue Ideen willkommen sind.

Die Zahl der öffentlich‐rechtlichen Fernseh‐ und Rundfunkprogramme muss deutlich verringert werden, auch deswegen, um die Entwicklung einer leistungsfähigen privaten Medienlandschaft nicht durch unfaire Konkurrenz zu behindern.

Dass die AfD „für eine vielfältige Medienlandschaft“ eintritt, wie es im Leitantrag heißt, kollidierte im Entwurf noch mit der Forderung nach nur noch zwei Radio- und zwei Fernsehsendern. Der Leitantrag ist in dieser Hinsicht nicht mehr so konkret, sondern fordert nur noch eine deutliche Verringerung; ganz aufheben kann er die Widersprüchlichkeit jedoch nicht.

Einige Absurditäten fehlen zum Glück im Leitantrag: etwa die Forderung nach einer Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale GEZ (die es in dieser Form ja schon nicht mehr gibt) und die nach einer Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ab 2018; stattdessen sollte die „staatliche Informationsversorgung“ durch einen steuerfinanzierten Sender besorgt werden.

Frappierend finde ich trotz allem weiterhin, wie unpräzise der Leitantrag in der Medienpolitik ist und wie sehr er von Fehlern strotzt. Auch dass AfD-Chefin Frauke Petry in Interviews und öffentlichen Statements immer und immer wieder von einem steuerfinanzierten Rundfunk spricht (was er nicht ist), zeugt von Unkenntnis. Oder aber von Absicht.

Mir kommt das mittlerweile wie ein System vor. Denn einige der Forderungen der AfD ergeben nur dann Sinn, wenn die Realität etwas zurechtgebogen wird. Wer unterstellt, die Sender seien steuerfinanziert, insinuiert, dann würde auch der Staat über Inhalte bestimmen – also müsse gehandelt werden. Wer behauptet, die Landesregierungen (und nicht die Landtage) würden die Sender kontrollieren, unterstellt, eine Elite von Regierungspolitikern würde die Sender steuern – also müsse gehandelt werden.

Wer auf diese Weise Tatsachen verdreht, um Zustimmung für seine Forderungen zu bekommen, ist nicht weit von dem entfernt, was Frauke Petry selbst wohl eine Pinocchiopartei nennen müsste.

Update (30. März, 17.30 Uhr): Oliver Das Gupta hat sich für die Süddeutsche Zeitung das gesamte Parteiprogramm angesehen. Er schreibt unter anderem, die AfD geißele die Presse in ihrem Programm „immer wieder“, etwa dass sie Kampagnen für bestimmte Lebensentwürfe betreibe.

Frauke Petry und die Pressefreiheit: Warum Journalisten nicht völlig neutral sein dürfen

In der vergangenen Woche ist ein bizarrer Streit öffentlich geworden: der zwischen der AfD-Chefin Frauke Petry und dem ZDF-Morgenmagazin. Petry war am Montagmorgen nicht beim ZDF aufgetaucht, obwohl sie zugesagt hatte. Auch am Dienstag kam sie nicht. Wieso, hat Michael Coors gut beschrieben.

Ich will auf eine Aussage von Frauke Petry eingehen, die sie als Vorwurf formuliert und gemeint hat. In einem Statement dazu, warum sie nicht gekommen ist, heißt es:

Solange vor allem öffentlich-rechtliche Fernsehsender ihren Auftrag, so neutral wie möglich das pluralistische Meinungsbild darzustellen, dadurch missverstehen, indem sie offensichtlichen Politaktivisten wie Dunja Hayali ein derartig breites öffentliches Forum bieten, ist mein persönliches Interesse, in diesem Rahmen über die aufstrebende Alternative für Deutschland zu berichten, deutlich reduziert.

Die Sache mit der „Politaktivistin“ Dunja Hayali, die eigentlich nur Moderatorin des ZDF-Morgenmagazins ist, präzisiert Petry dann noch:

Liegt es daran, dass die Unterstützerin der Vereine ‚Gesicht zeigen‘ und ‚Respekt! Kein Platz für Rassismus‘ Schwierigkeiten damit hat, ihre journalistische Arbeit in einem aus Steuergeldern finanzierten Sender von ihrer politischen Einstellung zu trennen? (…) Sie erscheint daher zunehmend mehr als politische Aktivistin denn als professionell arbeitende Journalistin.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nicht aus Steuergeldern finanziert werden (Irrtum? Lüge?), irritiert mich die Haltung, die Petrys Aussage zugrunde liegt.

Ich interpretiere Petry so, dass das Eintreten gegen Rassismus nicht mit der Neutralitätspflicht eines Journalisten zu vereinbaren ist. Rassismus soll also als eine legitime Einstellung neben anderen angesehen werden. Führt man das fort, sind auch Haltungen wie Antisemitismus, Homophobie, Sexismus und Islamfeindlichkeit akzeptabel, kurz: alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Das Grundgesetz, auf dessen Grundlage die AfD Petry zufolge steht, verbietet aber genau dies in Artikel 3 Abs. 3:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn Journalisten wie Dunja Hayali, um die es Petry geht, sich also gegen Rassismus aussprechen, handeln sie im Sinne des Grundgesetzes. Und diesem Grundgesetz gegenüber sollen Journalisten neutral sein?

Das können und dürfen sie nicht. Denn das Grundgesetz und die Demokratie sind Voraussetzung für unabhängigen Journalismus. Im Grundgesetz wird die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert (Art. 5). Man sieht an vielen Diktaturen weltweit, wie selten die wirklich besteht (die Reporter ohne Grenzen haben ihre Einschätzung in einer Weltkarte dargestellt). Sich nicht für Werte des Grundgesetzes einzusetzen, hieße, auch diesen gegenüber neutral zu sein. Wie kann man aber einem Grundrecht gegenüber neutral sein, wenn es die eigene Arbeit garantiert?

Michael Coors formuliert es zugespitzt so:

Wenn Frau Petry ernsthaft das Engagement gegen Rassismus für eine Verletzung journalistischer Neutralität hält und lediglich für eine politische Einstellung neben anderen, zeigt sie, dass sie schlicht gewisse rechtliche und moralische Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung entweder nicht verstanden hat oder aber – noch schlimmer – diese aus politischer Überzeugung in Frage stellt.

Spinnen wir das mal fort: Wenn Journalisten auch demokratiefeindliche Meinungen gelten lassen sollen, sollen sie also seelenruhig dabei zusehen, wie eine Regierung ihre eigenen Rechte abschafft, so wie es die AfD in Baden-Württemberg laut Wahlprogramm teilweise vorhat und die AfD auf Bundesebene laut Entwurf (dessen Gültigkeit die AfD bestreitet, allerdings nicht den Entwurf an sich). Das kann nicht im Interesse der Demokratie sein.

Journalisten dürfen nicht nur für Grundwerte eintreten, sie müssen es sogar. Dass Dunja Hayali sich gegen Rassismus ausspricht, ist also nicht nur ihr Recht als Bürgerin, es ist sogar ihre Pflicht als Journalistin; wenn sie es nicht so öffentlich tut wie bei „Gesicht zeigen“ und „Respekt“, so müsste sie mindestens ihre professionelle Rolle so verstehen.

Wenn Journalisten nicht für die Werte des Grundgesetzes eintreten, schaffen sie erst sich selbst und auf Dauer auch die Demokratie in dieser Form ab.

Vertuschung – der perfide Vorwurf, der immer funktioniert

Dass sich viele Menschen von Politik, Polizei und Medien getäuscht und bevormundet fühlen, hat sich vor allem nach den Übergriffen in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof gezeigt. Weil die Berichterstattung schleppend anlief, stand schnell der Vorwurf im Raum, die Vorfälle hätten vertuscht werden sollen. Die Polizei hat zumindest die mögliche Herkunft der Täter einige Zeit lang nicht angegeben.

Auch im Fall eines 13-jährigen Mädchens in Berlin, das laut ersten Gerüchten von mehreren Männern vergewaltigt worden sein soll, wurden die Vorwürfe der Vertuschung erhoben. Auch befeuert vom russischen Staatsfernsehen. Die Polizei sprach zwar lange von möglichen Straftaten, sah aber keine Hinweise für die behaupteten Taten und hielt sich ansonsten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bedeckt.

+++ Information zum Vermisstenfall einer 13-Jährigen +++In den letzten Tagen ist uns aufgefallen, dass das Interesse…

Posted by Polizei Berlin on Montag, 18. Januar 2016

Mittlerweile hat die Polizei nach eigenen Angaben ermittelt, dass das Mädchen nicht einmal freiwillig Sex gehabt hat. Die Vorwürfe, die nach dem russischen Staatsfernsehen auch der russische Außenminister Sergej Lawrow geäußert hat, stimmen offenbar nicht. Lawrow hatte seinen Ausführungen hinzugefügt, Informationen seien verschwiegen worden.

Abgesehen von der Ermittlungslage ist der Vorwurf perfide. Denn Menschen, die ihn erheben, glauben in der Regel einerseits, dass alle Fakten ermittelbar und recherchierbar sind. Andererseits erwarten sie auch, dass diese Fakten unmittelbar veröffentlicht werden können – ohne Rücksicht etwa auf das Opfer, dessen Interessen sie zu vertreten behaupten, das sie aber scheinbar nur instrumentalisieren wollen.

Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen von der Universität Tübingen kommentierte diese Phänomen des „Sofortismus“ im Interview mit dem Tagesspiegel anlässlich der Ereignisse von Köln so:

Ich glaube, dass die beschämenden, furchtbaren Attacken auf Frauen in Köln und in anderen Städten den blitzschnellen Deutungszwang unserer Tage identifizierbar gemacht haben, den kommentierenden Sofortismus. Damit meine ich – im Angesicht oft unsicherer, aber sofort verfügbarer Informationen – die Ad-hoc-Interpretation mit maximalem Wahrheitsfuror.

„Sofortismus“ heißt: Die Menschen suchen sich scheinbare Informationen, um Erklärungen zu bekommen; Fakten sind das aber nicht. In genau diese Lücke stoßen Populisten, die sich vor allem in sozialen Netzwerken zu Wort melden und von Unterdrückung von Informationen sprechen. Mit maximalem Erfolg, denn:

Der Vorwurf einer Vertuschung ist nicht zu widerlegen.

Er ist perfekt für seine Urheber. Und er funktioniert fast immer. Meiner Meinung nach oft nach folgendem Muster:

1. Die Ankläger behaupten, es gebe Fakten, die der Öffentlichkeit absichtlich verschwiegen werden.

Angenommen wird, dass diese (im Zweifel: alle) Fakten bekannt sind und bewusst zurückgehalten werden. Dass Polizei, Politikern und Journalisten nicht alle Fakten vorliegen könnten, wird grundsätzlich verworfen: Was existiert, ist auch bekannt.

2. Die Ankläger glauben, diese Fakten zu kennen.

Sie stellen keine Fragen, sondern fordern eine Bestätigung dessen, was sie annehmen. Im Fall der Übergriffe in Köln wurde gefordert, die nach Zeugenangaben nordafrikanische oder arabische Herkunft der Täter zu nennen. Ein Fakt bleibt das bis zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung der Täter nicht. Gleiches gilt für den Aufenthaltsstatus der Täter.

3. Die Ankläger akzeptieren nur die Bestätigung der eigenen Annahmen.

Wenn sich Gerüchte durch polizeiliche Ermittlungen oder journalistische Recherchen als falsch herausstellen, fühlen sich die Ankläger erst recht darin bestätigt, dass etwas vertuscht wird.

4. Es gibt nie genug Wahrheiten.

Selbst wenn die eigenen Annahmen bestätigt wurden, reicht das oft nicht. Denn es kann ja immer noch Informationen geben, die vertuscht werden. Weil man nicht beweisen kann, dass es etwas nicht gibt, bleiben die Vorwürfe bestehen.

5. Der Fokus des Vorwurfs verschiebt sich.

Selbst wenn alle Fakten offenliegen und als wahr anerkannt werden, lässt sich im Zweifel immer noch das Tempo der Aufklärung kritisieren. Dann heißt es, es sei nicht schnell genug berichtet oder ermittelt worden. Das zeigt sich auch im Fall des 13-jährigen Mädchens aus Berlin. Russlands Außenminister verlangte, früh über die Ermittlungen informiert zu werden. Offen bleibt, wann. Jeden Zeitpunkt, an dem Lawrow tatsächlich hätte informiert werden können, kann er im Nachhinein als „zu spät“ bezeichnen und noch frühere Information fordern.

Der Vorwurf der Vertuschung ist somit ein perfides Mittel, um sich im politischen Meinungskampf unangreifbar zu machen und um nicht aus der Offensive in die Defensive zu geraten.

Aber steckt dahinter nicht eher der Wunsch, in unsicheren Zeiten sofortige Gewissheit zu erlangen, wie es Pörksen im Interview mit dem Berliner Tagesspiegel beschrieb?

Hier offenbart sich ein Dilemma, dem man gar nicht entkommen kann: Ungewissheit und Unsicherheit sind in der digitalen Gesellschaft der informationstechnisch produzierte Dauerzustand – und gleichzeitig eben doch kognitiv unaushaltbar. Das macht die Haltegriffe eingeschliffener Denkweisen so attraktiv.

Und die Denkweisen werden meiner Wahrnehmung nach oft von eigenen Vorurteilen und Gerüchten genährt. Weil wir auf der Suche nach Erklärungsmustern gar nicht anders können als auf das zurückzugreifen, was wir unmittelbar verfügbar haben. Ich nehme mich da nicht aus.

Fraglich ist, wie Journalisten damit umgehen sollten. Verweigert man sich einer weitergehenden Aufklärung, weil der Fall nach journalistischen Maßstäben aufgeklärt ist, bleibt der Vertuschungsvorwurf bestehen. Genausowenig kann man aber jeder neuen Anklage nachgehen, auch wenn Journalisten möglicherweise in Zeiten wie diesen vermehrt Gerüchten hinterherrecherchieren müssen, nur um sie zu widerlegen.

Was bleibt uns außer der Gegenrede?

Wer von Vertuschung spricht, den sollte man fragen: Was soll vorgeblich vertuscht werden? Woher weißt du, was vertuscht wird, wenn es doch nicht bekannt sein kann? Welche Informationen fehlen dir? Gibt es belastbare Belege für deine Version? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum änderst du deine Meinung nicht?

Wenn an dem Fall wirklich nichts dran ist, überzeugen wir den Ankläger im besten Fall davon. Dazu muss er aber eine Fähigkeit zeigen, die es im Netz immer seltener zu geben scheint: die Fähigkeit, seine Meinung zu ändern.

Meinungsfreiheit: Warum man nicht sagen darf, was man sagen will

Text mit geschwärzten Stellen. Die ungeschwärzten Wörter ergeben den Satz "Warum man nicht sagen darf, was man sagen will."
So kann Zensur aussehen.

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Eine der häufigsten Klagen, die Anhänger von Pegida und AfD, aber auch andere, vor sich hertragen, lautet: Man darf nicht sagen, was man will. Und dann sagen sie anschließend meistens, was sie wollen. Was ich richtig finde, denn ich bin für Meinungsfreiheit. Allerdings finde ich nicht, dass sie eingeschränkt ist.

Wer das behauptet, übersieht, wie lange wir bereits über die angeblichen Tabuthemen wie Ausländerkriminalität, Parallelgesellschaften, Islamismus und angebliche Redeverbote sprechen (um nur Thilo Sarrazin als Beispiel zu nennen, der viel Platz und Sendezeit für seine angeblichen Tabuthemen bekam).

Ich finde allerdings, dass der Klage über mangelnde Meinungsfreiheit mehrere Missverständnisse zugrundeliegen.

Missverständnis Nr. 1:
Die Meinungsfreiheit gilt uneingeschränkt

Nein, das tut sie nicht. Wer den ersten Absatz des Artikels 5 des Grundgesetzes heranzieht, um sich zu rechtfertigen, muss auch den zweiten berücksichtigen.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Bestimmte Äußerungen sind zum Schutz jedes einzelnen verboten, nicht zum Schutz des Staates. So darf niemand beleidigt werden (§ 185 Strafgesetzbuch) oder das Andenken eines Verstorbenen „verunglimpft“ werden (§ 189 StGB), wie es juristisch etwas gestelzt heißt.

Missverständnis Nr. 2:
Meinungsfreiheit gilt auch für Lügen

Seien wir froh, dass sie dafür nicht gilt. Wer Lügen über andere Verbreitung, kann wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§§ 187 und 188 StGB) bestraft werden. Das Verbreiten von Lügen ist keine Meinungsäußerung – zurecht.

Missverständnis Nr. 3:
Ich bin für die Folgen meiner Meinungsäußerung nicht verantwortlich

Wenn ich dazu aufrufe, Politiker, Richter, Priester und Journalisten mit Mistgabeln außer Landes zu jagen, und jemand tut das tatsächlich, kann ich mich schön zurücklehnen. Ich habe das ja nicht getan.

Wenn allerdings immer wieder zu Gewalt gegen bestimmte Menschen aufgerufen wird, fühlt sich tatsächlich irgendwann irgendjemand dazu berufen. Das zeigen nicht nur die deutsche Geschichte, sondern aktuell auch die zahlreichen Anschläge auf Flüchtlingsheime und Angriffe auf Journalisten. Die Täter fühlen sich durch Aufrufe in ihrem Handeln legitimiert; diejenigen, die dazu aufgerufen haben, sprechen von Einzelfällen. Es ist eine perfide Arbeitsteilung ohne jedes Schuldbewusstsein.

Für solche Fälle gibt es § 130 StGB, der Volksverhetzung unter Strafe stellt. Dort wird bestraft, wer „den öffentlichen Frieden“ stört, indem er

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet

Wer durch diese Regeln zum Schutz Einzelner oder von Gruppen eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit beklagt, dem ist nicht zu helfen. (Ob dagegen die im Gesetz weiter aufgeführten Sonderregeln für Nazis sinnvoll sind, behandelt Heinrich Schmitz bei „The European“.)

Missverständnis Nr. 4:
Meinungsfreiheit gilt nur für mich

Ich habe oft den Eindruck, dass es Menschen, die mangelnde Meinungsfreiheit beklagen, eigentlich um etwas anderes geht: Sie möchten ihre Meinung unwidersprochen sagen dürfen. Sie möchten ihre Meinung sagen dürfen, wollen sich Reaktionen aber nicht anhören, zum Beispiel, weil sie sich „in die rechte Ecke gestellt fühlen“.

Sie pochen auf das Recht, zum Beispiel sagen zu dürfen, dass alle Ausländer Verbrecher seien. Wenn ihr Gegenüber daraufhin sein Recht auf freie Meinungsäußerung nutzt und ihnen Rassismus vorwirft, weisen sie das als unzulässig zurück. Zur Meinungsfreiheit gehört aber, auch die Meinungen anderer zu tolerieren. Man muss sie nicht teilen, aber man darf anderen nicht das Recht absprechen, das man selbst nutzen möchte.

Beweise für diese weit verbreitete Haltung sind leicht zu finden. Kaum sagt irgendein Journalist in einer Zeitung, einem Fernseh- oder Radiosender seine Meinung (in der paradoxerweise zunehmend weniger akzeptierten Darstellungsform des Kommentars), schlägt ihm geballter Hass entgegen, wie er es überhaupt wagen könne, diese Meinung zu äußern. Leicht nachzulesen in den Kommentarspalten.

Geradezu mustergültig erlebte das die NDR-Redakteurin Anja Reschke, als sie am 5. August in den „Tagesthemen“ ihren Kommentar zur Hetze gegen Flüchtlinge sprach. Es lohnt sich, den Wortlaut noch einmal zitieren:

Wenn ich jetzt hier öffentlich sage: Ich finde, Deutschland soll auch Wirtschaftsflüchtlinge aufnehmen. Was glauben Sie, was dann passiert? Es ist nur eine Meinung; die darf man äußern. Schön wäre also, wenn darüber sachlich diskutiert würde. Aber so würde es nicht laufen. Ich bekäme eine Flut von Hasskommentaren.

Und sie kam. Dabei hatten viele Kommentatoren Reschkes Appell nicht einmal verstanden. Sascha Lobo fasste das bei Spiegel online so zusammen:

Die Aussage von Reschke richtete sich gegen Hetze und Gewalt, sie wurde in den negativen Kommentaren aber als Appell betrachtet, alle Flüchtlinge aufzunehmen.

Reschke wurde das Recht abgesprochen, ihre Meinung zu sagen.

Missverständnis Nr. 5:
Die freie Meinungsäußerung ist Selbstzweck

Die Freiheit, eine Meinung äußern zu dürfen, ist kein Zwang. Niemand muss seine Meinung öffentlich äußern, es muss sogar niemand eine haben. Wer jedoch damit in die Öffentlichkeit geht, sollte bereit sein, mit seiner Meinung umzugehen: Sie zu verteidigen oder sie zu ändern – und zwar mit Argumenten.

Doch oft vermisse ich schon die Bereitschaft, überhaupt nur über die Meinung zu diskutieren. Hin und wieder packt es mich und ich antworte auf zweifelhafte Tweets. Tatsächlich gelingt selten auch mal eine sachliche Diskussion, sofern die per Twitter in der Kürze des Formats möglich ist. Meistens aber fehlt den Nutzern die kognitive Fähigkeit, sich über ein Thema auseinanderzusetzen. Selten wird ein sachliches Argument genannt, oft mit modernen Whataboutisms abgelenkt, wird mit Gefühlen, Klischees und Vorurteilen argumentiert, die sich niemand durch Fakten widerlegen lassen möchte.

Neuestes Beispiel: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung soll in diesem Artikel die Nationalität des Täters zuerst genannt und später wieder gelöscht haben. Schwierig nachzuprüfen. Ich kann aus dem Artikel auf Grundlage des jetzigen Ermittlungsstandes nicht erkennen, wieso sie für die Tat eine Rolle gespielt haben sollte. Dabei teile ich die Haltung von Stefan Niggemeier:

Wer (…) darauf besteht, bei jeder Tat einen möglichen Migrationshintergrund des Täters zu nennen, will nicht die Wahrheit wissen und verbreiten. Er will die komplexe Realität auf eine einfache „Wahrheit“ reduzieren.

Und er will offenbar auch jedes individuelle Motiv des Täters verleugnen. Einigen Twitterern, mit denen ich daraufhin schrieb, war die Erwähnung der Nationalität aber extrem wichtig, ohne dass sie begründen konnten, warum. Regelmäßig das Ende der Argumente, leider auch das Ende der Auseinandersetzung.

Missverständnis Nr. 6:
Eine Zensur findet statt

Stellen Sie sich folgendes vor: Sie laden mich zu sich nach Hause ein. Plötzlich beginne ich, hasserfüllt über Frauen zu reden. Oder über Schwule. Oder über Lehrer. Ich werde laut, brülle rum. Vermutlich würden Sie mich rauswerfen. Darf ich mich jetzt über Zensur beklagen? Ich habe zwar das Recht auf meine Meinung, Sie aber auch das Recht, mich dafür rauszuwerfen; Sie müssen meine Meinung in Ihrem Haus nicht dulden.

Nichts anderes tun Medien, die Hasskommentare auf ihren Webseiten und ihren Social-Media-Präsenzen löschen. Sie üben ihr Hausrecht aus. Mit Zensur, die schon per Definition durch den Staat und bereits vor Veröffentlichung erfolgt, hat das nichts zu tun, schreibt auch der Jurist Heinrich Schmitz bei „The European“:

Genauso wenig hat es mit Zensur zu tun, wenn man z.B. einen beleidigenden Kommentar in einem sozialen Netzwerk von seiner eigenen Seite löscht. Das ist ja nicht der Staat, der da eingreift, sondern der Seiteninhaber. Niemand hat das Recht, andere zu beleidigen oder ihnen seine Sicht der Dinge aufzuzwingen. Und von niemandem kann verlangt werden, dass er sich von anderen beleidigen lässt.

Jeder hat einen Anspruch darauf, seine Meinung zu sagen – aber niemand den Anspruch, dass sie gehört wird.

Es gehört zur Pressefreiheit jedes Blattes, selbst zu entscheiden, wen es schreiben lässt und wen nicht. Gäbe es hier Eingriffe, dann wäre das übel. Wer die Pressefreiheit so verstehen will, dass jede Zeitung oder Zeitschrift verpflichtet wäre, seine eigene Meinung zu veröffentlichen, der hat schlicht ein Rad ab.

Demokratie ist ein Wettstreit der Meinungen. Wer mit seiner Meinung alleine bleibt, hat selten Anspruch darauf, weiter gehört zu werden.

Man wird ja wohl noch sagen dürfen…

…dass Zensur in Deutschland eine Tatsache ist. Auch das darf man (Art. 5 GG). Recht bekommt man damit aber nicht. Wer in einem Land wie Deutschland lebt, in dem man ungestraft sagen darf, dass es Zensur gibt, tritt den besten Beweis dafür an, dass dem nicht so ist. Man kann die Einschränkungen, die es gibt, kritisieren, auch wenn ich dazu wenig Anlass sehe. Aber ernsthaft behaupten, man dürfe nicht sagen, was man wolle, ist Unsinn. Zumal man in keiner Diktatur die Gelegenheit bekommt, so etwas ohne Konsequenzen zu behaupten. Heinrich Schmitz spricht von einer

Beleidigung all der Menschen auf der Welt, die wirklich unter staatlicher Zensur leiden. Die für die Meinungsfreiheit eingesperrt, gefoltert und getötet werden. Einzelne Politiker, die versuchen, unmittelbar auf die Medien einzuwirken, werden bei uns schnell geoutet und blamieren sich damit bis auf die Knochen. Dieses Herbeijammern der falschen Behauptung „Zensur“ zu einer Tatsache ist ein widerlicher Zynismus mit einem allzu durchsichtigen Werbekonzept.

Aber natürlich ist auch das in einem Land, das die Meinungsfreiheit schützt, erlaubt und wird nicht zensiert. Nachbeten muss man das trotzdem nicht.