Entlarven oder ignorieren – was müssen die Öffentlich-Rechtlichen gegen Fake News tun?

Haben die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland eine besondere Aufgabe, etwas gegen Desinformation und Propaganda im Netz zu tun? Eine Frage, die man kontrovers diskutieren kann. Schließlich sind Medien in erster Linie dazu da, zu berichten, was passiert ist, und nicht, was nicht passiert ist. Ich finde diese Frage pauschal schwierig zu beantworten. Man könnte vermutlich seine ganzen Ressourcen darauf verwenden, um angebliche Nachrichten richtigzustellen.

Aber macht man damit nicht auch auf Meldungen aufmerksam, die besser gar nicht erst verbreitet würden? Patrick Gensing nennt es kontraproduktiv, jede dieser Meldungen in der 20-Uhr-Tagesschau vorzustellen.

Über das Thema haben auf der Republica diskutiert:

  • Ina Ruck, ARD-Korrespondentin in Russland, ehemals in den USA
  • Jan Schulte-Kellinghaus, rbb-Programmdirektor
  • Stefan Niggemeier, Übermedien
  • Patrick Gensing, Leiter Faktenfinder tagesschau.de
  • Anna-Mareike Krause, Head of Social Media, rbb

Moderation: Teresa Sickert

 

Die Bundesregierung als Fernsehsender

Was darf die Bundesregierung im Netz?

Das Neo Magazin Royale hat sich im März mal angesehen, was die Bundesregierung so alles im Netz macht. Nämlich Rundfunk, wie Jan Böhmermann sagt.

Der Vorwurf: Die Bundesregierung macht ein eigenes Rundfunkangebot – also eine Art Staatsfunk. Während Böhmermann das Thema satirisch aufbereitete, führte es doch zu einer ernsthaften Diskussion bei der Media Convention Berlin Anfang Mai.

Dabei stellte der Medienrechtler Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig in einer Keynote zu Beginn vor, was der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeit erlaubt ist und was nicht.

In der anschließenden Diskussion beklagte Nicola Balkenhol, Multimedia-Chefin des Deutschlandradios, dass die Bundesregierung machen dürfe, was den Sendern des Deutschlandradios verboten sei, nämlich zum Beispiel Facebook-Live-Videos. Ein Ansinnen, das Johannes Dimroth vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung anerkannte, zuständig seien aber die Bundesländer. Dimroth verteidigte die Öffentlichkeitsarbeit seines Amtes nicht nur als erlaubt, sondern als gesetzlich erforderlich.

Eine interessante Diskussion über Öffentlichkeitsarbeit und Journalismus.

 

Offenlegung: Ich arbeite als freier Mitarbeiter für das Deutschlandradio.