Zeitungen liefern Texte, Radiosender gesprochenes Wort und Fernsehsender bewegte Bilder. So war es in der Zeit vor dem Internet. Dort aber bieten heute alle Medienanbieter alle Gattungen an – zum Beispiel Zeitungen auch Podcasts und Sender auch Texte.
Dass auch Öffentlich-Rechtliche das machen, stört die Verlage schon lange, weil sie darin eine illegitime Konkurrenz sehen. Sie sprechen von „Presseähnlichkeit“. Denn im Netz sind Texte der Öffentlich-Rechtlichen nur einen Klick von Texten der Verlage entfernt. Während die einen durch den Rundfunkbeitrag schon finanziert und frei im Netz sind, müssen die anderen verkauft werden.
Drei Beschwerden stehen gerade im Raum. Die der „Magdeburger Volksstimme“ gegen den MDR und die des „Weser-Kuriers“ gegen Radio Bremen werden am 14. Oktober von einer Schlichtungsstelle behandelt. Zu einer Klage von 16 Medienhäusern im SÜdwesten gegen die SWR-App „Newszone“ fällt am 17. Oktober am Landgericht Stuttgart ein Urteil.
Was hinter Begriffen wie Presseähnlichkeit, Drei-Stufen-Test und Schlichtungsstelle steckt, habe ich für @mediasres im Deutschlandfunk erklärt. Meine Kollegin Anh Tran hat mit dem Chefredakteur der „Magdeburger Volksstimme“, Alois Kösters, über seine Beschwerde gesprochen.