Die Partei „Die Heimat“ (früher NPD) hetzt in einem animierten Clip gegen Migranten, die über das Mittelmeer flüchten. Die „Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung“ lässt in einem Schwarz-Weiß-Film den Sensenmann auftreten und behauptet, der „altersbedingte Tod“ sei technisch lösbar. All das lief in den vergangenen Wochen im Zuge des Europawahlkampfs auch auf öffentlich-rechtlichen Sendern.
Warum müssen die Sender den Parteien für so etwas kostenlose Sendeplätze bieten? Wo ist das geregelt? Können sie die Ausstrahlung bestimmter Inhalte verweigern? Und wie wird eigentlich festgelegt, welche Partei wie viele Sendeplätze bekommt? Das habe ich Holger Klein erzählt – für den Übermedien-Podcast „Holger ruft an“. Zu finden hier und auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
Die Rundfunkräte sollen das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender kontrollieren und über Beschwerden entscheiden. Doch nur äußerst selten rügen sie die Anstalten für Verstöße. Meine Recherchen fürs Deutschlandfunk-Medienmagazin @mediasres zeigen: Das hat System.
Bei den Rundfunkräten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind nach Recherchen des Deutschlandfunks im vergangenen Jahr insgesamt 708 förmliche Programmbeschwerden eingegangen.
Eine solche Beschwerde können Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einreichen, wenn sie Programmgrundsätze verletzt sehen. Eine Entscheidung darüber treffen die Rundfunkräte. Sie gaben im vergangenen Jahr fünf Beschwerden zu zwei Sendungen statt. Drei davon betrafen als menschenverachtend eingestufte Formulierungen eines SWR-Korrespondenten, zwei eine satirische Darstellung im ZDF Magazin Royale.
Weil nicht alle Rundfunkräte und Sender über Programmbeschwerden Auskunft geben, ist die Datenlage lückenhaft. Soweit feststellbar, gab es die meisten Beschwerden im Jahr 2023 zu einer Folge des ZDF-Podcasts „Lanz & Precht“, in dem die beiden Gesprächspartner antisemitische Stereotype verbreitet hatten. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten Angebote der Tagesschau-Redaktion und mehrere Ausgaben des ZDF-Magazin Royale.
93 Beschwerden lehnten die Rundfunkräte ab. Sie bekommen aber nur einen Teil aller Programmbeschwerden vorgelegt. Zunächst dürfen die Intendanten antworten und räumen dabei teils bereits Defizite ein. In wie vielen Fällen, ließ sich mangels Auskunft für die meisten Sender nicht ermitteln. Nur wenn die Beschwerdeführer teils mehrmals widersprechen, beraten auch die Rundfunkräte. Wird einer Programmbeschwerde stattgegeben, wird die Sendung korrigiert oder depubliziert. Doch auch abgelehnte Beschwerden führen oft zu kleineren Änderungen.
Die Ergebnisse meiner Recherche in voller Länge gibt es hier.
Als am Montagabend die Listen der Kandidatinnen für die Intendantinnenstelle beim rbb herauskam, ging man davon aus, dass die amtierende Interimsintendantin Katrin Vernau nicht wieder gewählt werden wollte. Zumal sie sich auch nicht beworben hatte.
Am Dienstag aber bekräftigte sie ohne Bewerbung und ohne Platz auf der Liste, dass der rbb-Rundfunkrat sie ja dennoch nominieren und wählen könne. Man gewann den Eindruck, sie wolle gefragt werden. Darüber habe ich am Dienstag für @mediasres im Deutschlandfunk berichtet – live von der Republica in Berlin, auf der Vernau zu Gast war.
Vor allem ARD und ZDF haben in den letzten Wochen neue Dokumentationen zur Lage der Menschenrechte in Katar gezeigt. Schon seit der WM-Vergabe 2010 recherchieren die Sender investigativ. Sie sollten in den nächsten Jahren dran bleiben, wenn die Scheinwerfer sich anderen Schauplätzen zuwenden, habe ich für das WDR5-Meinungsmagazin „Politikum“ kommentiert.
WDR-Intendant Tom Buhrow hat eine Reform der öffentlich-rechtlichen Sender ins Gespräch gebracht. Warum diese Anläufe oft scheitern und was dieses Mal anders ist, habe ich versucht, im Dlf-Podcast „Der Tag“ zu erklären.
Seit Juni beschäftigen uns Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Erst beim rbb in Berlin, wo gegen die mittlerweile entlassene Intendantin Patricia Schlesinger ermittelt wird. Dann auch beim NDR in Schleswig-Holstein und in Hamburg. Einige Aspekte dieser Fälle sind bereits untersucht worden, die Ergebnisse und die Berichterstattung dazu werfen aber Fragen auf. Welche, habe ich in den „Informationen am Morgen“ im Deutschlandfunk erzählt.
Die Ministerpräsident:innen haben den Medienstaatsvertrag unterschrieben, der den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu regelt. Was drin steht, wie die Aufsicht neu geregelt wird und ob der RBB-Skandal eine Rolle gespielt hat, habe ich im WDR5-Medienmagazin „Töne, Texte, Bilder“ berichtet.
Zeitungen liefern Texte, Radiosender gesprochenes Wort und Fernsehsender bewegte Bilder. So war es in der Zeit vor dem Internet. Dort aber bieten heute alle Medienanbieter alle Gattungen an – zum Beispiel Zeitungen auch Podcasts und Sender auch Texte.
Dass auch Öffentlich-Rechtliche das machen, stört die Verlage schon lange, weil sie darin eine illegitime Konkurrenz sehen. Sie sprechen von „Presseähnlichkeit“. Denn im Netz sind Texte der Öffentlich-Rechtlichen nur einen Klick von Texten der Verlage entfernt. Während die einen durch den Rundfunkbeitrag schon finanziert und frei im Netz sind, müssen die anderen verkauft werden.
Der Streit um Presseähnlichkeit ist nicht neu. Jetzt soll erstmals die Schlichtungsstelle 2 Fälle verhandeln. Die Magdeburger @Volksstimme stehe im Wettbewerb mit dem @MDR_SAN, sagte uns @Alois_Koesters. Der MDR weist den Vorwurf zurück. https://t.co/r2CHB3nF2c
Drei Beschwerden stehen gerade im Raum. Die der „Magdeburger Volksstimme“ gegen den MDR und die des „Weser-Kuriers“ gegen Radio Bremen werden am 14. Oktober von einer Schlichtungsstelle behandelt. Zu einer Klage von 16 Medienhäusern im SÜdwesten gegen die SWR-App „Newszone“ fällt am 17. Oktober am Landgericht Stuttgart ein Urteil.
Wer gestern ferngesehen hat, kam nicht daran vorbei: an den Trauerfeierlichkeiten zum Tod von Queen Elizabeth II. in Großbritannien. Stundenlang live übertragen haben: RTL, Sat.1, n-tv, Welt – und die öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste, ZDF und Phoenix.
Dass gleich drei Öffentlich-Rechtliche größtenteils dieselben Bilder gezeigt haben, sorgte für Kritik – unter anderem von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der deswegen „erhebliches Einsparpotenzial“ bei den Sendern sieht, die ja ohnehin gerade in der Kritik stehen.
Beim #OERR sehe ich erhebliches Einsparpotenzial. Gerade durch Kooperationen könnte er schlanker werden und sich auf seinen Kernauftrag konzentrieren. Vor allem aber würde ein Deckel beim #Rundfunkbeitrag Menschen in einer Zeit rapide steigender Preise entlasten. CL https://t.co/8pPI3VDGS4
Für @mediasres im Deutschlandfunk habe ich versucht, herauszufinden, wie teuer die parallele Übertragung war – und wie teuer das reguläre Programm gewesen wäre. Spoiler: So richtig viel lassen sie nicht raus.
Welches Programm sollen ARD, ZDF und das Deutschlandradio machen? Das ist eine Frage, die in groben Zügen von der Politik beantwortet wird, festgelegt im Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Über den den neuen Medienstaatsvertrag diskutieren gerade hinter den Kulissen Medienpolitiker der Bundesländer, die dafür zuständig sind.
Eine Diskussion, die deutlich ruhiger abläuft als die über den Rundfunkbeitrag, über den wir in den vergangenen zwei Jahren diskutiert haben. Darüber habe ich heute in den „Informationen am Morgen“ im Deutschlandfunk berichtet.