Die AfD will ARD und ZDF jetzt nicht mehr so sehr abschaffen wie noch neulich

Vorige Woche habe ich aus dem geleakten Entwurf für ein Parteiprogramm der „Alternative für Deutschland“ zitiert, in dem es um das Verhältnis der Partei zu den Medien und zur Pressefreiheit im Allgemeinen ging. Damals hatte die Parteispitze die Richtigkeit des Papiers bestätigt, allerdings betont, dass es ein Entwurf sei.

Mittlerweile liegt der „Leitantrag der Bundesprogrammkommission und des Bundesvorstandes“ vor, das heißt: Was dort drin steht, ist wirklich das, was die Parteispitze als offizielles Programm will. Die Forderungen sind im Gegensatz zum Entwurf abgeschwächt, aber im Kern noch dieselben. So lautet die Überschrift des Kapitels zu Medien jetzt nicht mehr

Vielfältige Medien statt gelenkter Meinung

sondern

Wider die politische Korrektheit: Reform des öffentlichen Rundfunks ist überfällig

Im ersten Absatz fordert die AfD-Spitze wie schon im geleakten Entwurf eine „vielfältige Medienlandschaft“ und dass Meinung und Information „klar erkennbar voneinander getrennt sein“ sollen. Katharina Nocun findet schon diese Unterscheidung schwierig.

Wer definiert, was „Information“ und was „Meinung“ ist? Und was passiert, wenn man dagegen verstößt? Wenn es als Staat möglich ist der Presse vorzuschreiben, unbequeme Berichterstattung als bloße „Meinung“ im Kontrast zu staatlich abgesegneter „Information“ abzustempelt, ist das ein Eingriff in die Pressefreiheit.

Weiter heißt es bei der AfD:

Tatsachen sollen als solche benannt und nicht aus politischen Gründen verschleiert werden. Die AfD fordert: Schluss mit „Politischer Korrektheit“. Was wahr ist, kann nicht „unkorrekt“ sein.

Es bleibt weiter offen, was genau sie den Rundfunkanstalten vorwirft: Was wird angeblich nicht benannt, was aus politischen Gründen verschleiert und von wem? Aus vagen Äußerungen in dieser Hinsicht und wegen des zumindest früher von Parteichefin Frauke Petry gern benutzten Begriffs „Pinocchio-Presse“, der lediglich den Pegida-Schlachtruf „Lügenpresse“ verniedlicht, liegt eine Antwort nahe. Aber auch die gibt die Partei so nicht selbst. Das hat System.

Der öffentlich‐rechtliche Rundfunk muss seinen Informations‐ und Bildungsauftrag parteipolitisch neutral und staatsfern erfüllen. Daher sind Programme, Finanzierung, Organisation und die Kontrolle durch Rundfunk‐ und Fernsehräte grundlegend zu reformieren sowie Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Ein erster Schritt zur Reform kann es sein, die Staatsverträge zu kündigen, mit denen die Landesregierungen die Finanzen und die Kontrolle des Rundfunks regeln.

Wie genau so eine Reform aussehen soll, steht nicht im Leitantrag. Zudem ist lediglich von einem „ersten Schritt zur Reform“ die Rede. Wenn der darin besteht, die Staatsverträge zu kündigen, bedeutet das, dass den meisten Anstalten sofort die Existenz- und Arbeitsgrundlage genommen wird. Wie kann man darüber hinaus eine Reform fordern, ohne zu benennen, was im Argen liegt, was deswegen geändert werden soll und wie? Wie soll zudem ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktionieren, der nicht gesetzlich ermöglicht wird? Welche Entscheidungsprozesse sind nicht transparent, welche sollen es sein?

In dem Absatz finden sich außerdem mehrere Fehler: Längst nicht jede Anstalt wird auf der Grundlage eines Staatsvertrages betrieben. Der ist nur in Mehrländeranstalten wie zum Beispiel beim NDR nötig, den Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen gemeinsam betreiben. In Nordrhein-Westfalen etwa kann allein der Landtag über Regeln für den WDR bestimmen. Der Landtag. Nicht die Landesregierungen. Und die regeln Finanzen und Kontrolle des Rundfunks nur indirekt. Wieviel Geld die Anstalten bekommen, das empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF. Wie hoch der Rundfunkbeitrag schließlich ist, entscheiden auf dieser Grundlage eben nicht die Landesregierungen, sondern – genau: die Landtage. Dass die Besetzung der Rundfunkräte nicht in allen Fällen verfassungsgemäß ist, ist ohnehin schon per Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Wer statt der benannten Gremien über Finanzierung und Kontrolle der Sender bestimmen soll, sagt die AfD nicht. Obwohl da durchaus Reformbedarf herrscht und neue Ideen willkommen sind.

Die Zahl der öffentlich‐rechtlichen Fernseh‐ und Rundfunkprogramme muss deutlich verringert werden, auch deswegen, um die Entwicklung einer leistungsfähigen privaten Medienlandschaft nicht durch unfaire Konkurrenz zu behindern.

Dass die AfD „für eine vielfältige Medienlandschaft“ eintritt, wie es im Leitantrag heißt, kollidierte im Entwurf noch mit der Forderung nach nur noch zwei Radio- und zwei Fernsehsendern. Der Leitantrag ist in dieser Hinsicht nicht mehr so konkret, sondern fordert nur noch eine deutliche Verringerung; ganz aufheben kann er die Widersprüchlichkeit jedoch nicht.

Einige Absurditäten fehlen zum Glück im Leitantrag: etwa die Forderung nach einer Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale GEZ (die es in dieser Form ja schon nicht mehr gibt) und die nach einer Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ab 2018; stattdessen sollte die „staatliche Informationsversorgung“ durch einen steuerfinanzierten Sender besorgt werden.

Frappierend finde ich trotz allem weiterhin, wie unpräzise der Leitantrag in der Medienpolitik ist und wie sehr er von Fehlern strotzt. Auch dass AfD-Chefin Frauke Petry in Interviews und öffentlichen Statements immer und immer wieder von einem steuerfinanzierten Rundfunk spricht (was er nicht ist), zeugt von Unkenntnis. Oder aber von Absicht.

Mir kommt das mittlerweile wie ein System vor. Denn einige der Forderungen der AfD ergeben nur dann Sinn, wenn die Realität etwas zurechtgebogen wird. Wer unterstellt, die Sender seien steuerfinanziert, insinuiert, dann würde auch der Staat über Inhalte bestimmen – also müsse gehandelt werden. Wer behauptet, die Landesregierungen (und nicht die Landtage) würden die Sender kontrollieren, unterstellt, eine Elite von Regierungspolitikern würde die Sender steuern – also müsse gehandelt werden.

Wer auf diese Weise Tatsachen verdreht, um Zustimmung für seine Forderungen zu bekommen, ist nicht weit von dem entfernt, was Frauke Petry selbst wohl eine Pinocchiopartei nennen müsste.

Update (30. März, 17.30 Uhr): Oliver Das Gupta hat sich für die Süddeutsche Zeitung das gesamte Parteiprogramm angesehen. Er schreibt unter anderem, die AfD geißele die Presse in ihrem Programm „immer wieder“, etwa dass sie Kampagnen für bestimmte Lebensentwürfe betreibe.

Frauke Petry und die Pressefreiheit: Warum Journalisten nicht völlig neutral sein dürfen

In der vergangenen Woche ist ein bizarrer Streit öffentlich geworden: der zwischen der AfD-Chefin Frauke Petry und dem ZDF-Morgenmagazin. Petry war am Montagmorgen nicht beim ZDF aufgetaucht, obwohl sie zugesagt hatte. Auch am Dienstag kam sie nicht. Wieso, hat Michael Coors gut beschrieben.

Ich will auf eine Aussage von Frauke Petry eingehen, die sie als Vorwurf formuliert und gemeint hat. In einem Statement dazu, warum sie nicht gekommen ist, heißt es:

Solange vor allem öffentlich-rechtliche Fernsehsender ihren Auftrag, so neutral wie möglich das pluralistische Meinungsbild darzustellen, dadurch missverstehen, indem sie offensichtlichen Politaktivisten wie Dunja Hayali ein derartig breites öffentliches Forum bieten, ist mein persönliches Interesse, in diesem Rahmen über die aufstrebende Alternative für Deutschland zu berichten, deutlich reduziert.

Die Sache mit der „Politaktivistin“ Dunja Hayali, die eigentlich nur Moderatorin des ZDF-Morgenmagazins ist, präzisiert Petry dann noch:

Liegt es daran, dass die Unterstützerin der Vereine ‚Gesicht zeigen‘ und ‚Respekt! Kein Platz für Rassismus‘ Schwierigkeiten damit hat, ihre journalistische Arbeit in einem aus Steuergeldern finanzierten Sender von ihrer politischen Einstellung zu trennen? (…) Sie erscheint daher zunehmend mehr als politische Aktivistin denn als professionell arbeitende Journalistin.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nicht aus Steuergeldern finanziert werden (Irrtum? Lüge?), irritiert mich die Haltung, die Petrys Aussage zugrunde liegt.

Ich interpretiere Petry so, dass das Eintreten gegen Rassismus nicht mit der Neutralitätspflicht eines Journalisten zu vereinbaren ist. Rassismus soll also als eine legitime Einstellung neben anderen angesehen werden. Führt man das fort, sind auch Haltungen wie Antisemitismus, Homophobie, Sexismus und Islamfeindlichkeit akzeptabel, kurz: alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Das Grundgesetz, auf dessen Grundlage die AfD Petry zufolge steht, verbietet aber genau dies in Artikel 3 Abs. 3:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn Journalisten wie Dunja Hayali, um die es Petry geht, sich also gegen Rassismus aussprechen, handeln sie im Sinne des Grundgesetzes. Und diesem Grundgesetz gegenüber sollen Journalisten neutral sein?

Das können und dürfen sie nicht. Denn das Grundgesetz und die Demokratie sind Voraussetzung für unabhängigen Journalismus. Im Grundgesetz wird die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert (Art. 5). Man sieht an vielen Diktaturen weltweit, wie selten die wirklich besteht (die Reporter ohne Grenzen haben ihre Einschätzung in einer Weltkarte dargestellt). Sich nicht für Werte des Grundgesetzes einzusetzen, hieße, auch diesen gegenüber neutral zu sein. Wie kann man aber einem Grundrecht gegenüber neutral sein, wenn es die eigene Arbeit garantiert?

Michael Coors formuliert es zugespitzt so:

Wenn Frau Petry ernsthaft das Engagement gegen Rassismus für eine Verletzung journalistischer Neutralität hält und lediglich für eine politische Einstellung neben anderen, zeigt sie, dass sie schlicht gewisse rechtliche und moralische Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung entweder nicht verstanden hat oder aber – noch schlimmer – diese aus politischer Überzeugung in Frage stellt.

Spinnen wir das mal fort: Wenn Journalisten auch demokratiefeindliche Meinungen gelten lassen sollen, sollen sie also seelenruhig dabei zusehen, wie eine Regierung ihre eigenen Rechte abschafft, so wie es die AfD in Baden-Württemberg laut Wahlprogramm teilweise vorhat und die AfD auf Bundesebene laut Entwurf (dessen Gültigkeit die AfD bestreitet, allerdings nicht den Entwurf an sich). Das kann nicht im Interesse der Demokratie sein.

Journalisten dürfen nicht nur für Grundwerte eintreten, sie müssen es sogar. Dass Dunja Hayali sich gegen Rassismus ausspricht, ist also nicht nur ihr Recht als Bürgerin, es ist sogar ihre Pflicht als Journalistin; wenn sie es nicht so öffentlich tut wie bei „Gesicht zeigen“ und „Respekt“, so müsste sie mindestens ihre professionelle Rolle so verstehen.

Wenn Journalisten nicht für die Werte des Grundgesetzes eintreten, schaffen sie erst sich selbst und auf Dauer auch die Demokratie in dieser Form ab.