Die Berliner Tageszeitung hatte über einen ehemaligen Mitarbeiter von AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland berichtet.
Der Mann war in seiner Jugend von 1999 bis 2004 Mitglied der später verbotenen rechtsradikalen HDJ (Heimattreue Deutsche Jugend) und hatte dort eine Funktion übernommen, die für die Koordinierung der technischen Dienste in den von der HDJ ausgerichteten Jugendlagern zuständig war.
So schreibt es taz-Anwalt Jony Eisenberg im taz-Hausblog. Nach dem Bericht klagte der Mann gegen alle Medien, die namentlich über ihn berichtet hatten. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf angekündigt, eine Klage abzuweisen. Über den Fall habe ich (schon am vergangenen Mittwoch) für @mediasres im Deutschlandfunk mit Jony Eisenberg gesprochen (Audio).