Seit Tagen wird in Politik und Medien über Enteignung diskutiert. Soll der Staat Unternehmen Besitz wegnehmen und sie entsprechend entschädigen?
Ausgelöst hat die Debatte das Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“. Der Begriff „enteignen“ legt nahe, dass die Initiative Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz anwenden will, in dem davon die Rede ist:
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Enteignung = Verliererframe (Wegnehmen ist immer negativ)
Vergesellschaftung = Gewinnerframe
(Für die Gesellschaft etwas tun)Wird schwierig mit der Objektivität, as always. #Journalismus https://t.co/k3I48YAcRK
— Meike Richter (@immateriell) April 8, 2019
Das ist der Beweis: #Grüne sind im Kern doch eine linke Partei. #Enteignungen sind sozialistische Ideen u haben mit bürgerlicher Politik nichts zu tun. Wer das Eigentum nicht mehr respektiert, ändert unsere Gesellschaft von Grund auf und schafft nicht mehr Wohnung dadurch.
— Markus Söder (@Markus_Soeder) April 8, 2019
Dass die Initiative sich für den Begriff Enteignung entschieden hat, kann durchaus sinnvoll sein, weil es möglicherweise zu einer höheren Mobilisierung führt. Es stärkt aber zugleich diejenigen, die gegen die Initiative sind und dafür den Begriff mit dem negativeren Klang nutzen können.