Am Dienstag habe ich über die Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien berichtet, die eine Folge der Amazon-Prime-Video-Serie „Pastewka“ verboten hat. Diese muss wegen Schleichwerbung gelöscht werden.
Unmittelbar nach der Entscheidung wollte Amazon sich nicht dazu äußern, inzwischen hat die Firma reagiert und schreibt:
Amazon Prime Video wird Einspruch gegen die Verfügung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien einlegen. Ungeachtet dessen wird die beanstandete Episode in Kürze und für den Zeitraum, bis in der Sache entschieden wurde, gegen eine neue Version ausgetauscht. Prime-Mitglieder werden weiterhin alle Folgen von Pastewka ohne Unterbrechung bei Prime Video sehen können.
Das ist tatsächlich ein gangbarer Weg, den Beobachter erwartet haben. In Deutschland muss jede Veröffentlichung neu geprüft werden. Wenn Amazon also die Episode umschneidet, muss diese auf die Vorwürfe hin neu untersucht werden. Denn eine Vorzensur gibt es nicht.
Es bedeutet aber auch: Theoretisch kann Amazon Prime Video bis zu einer endgültigen inhaltlichen Entscheidung über die Beschwerde immer wieder neu geschnittene Fassungen einstellen, sobald es eine neue Anordnung der Medienaufseher gibt. Die haben allerdings für die erste bereits elf Monate gebraucht, insofern ist nicht damit zu rechnen, dass Amazon allzu oft umschneiden muss.