Presserat sieht in Verwendung von Civey-Umfragen keinen Verstoß gegen den Pressekodex

Gestern habe ich für den Deutschlandfunk über die Beschwerde (mittelbar) gegen Civey vor dem Presserat berichtet. Es ging um die Frage, ob Focus online nach den Regeln des Pressekodex eine Civey-Umfrage als repräsentativ bezeichnen durfte. Jetzt hat der Beschwerdeausschuss entschieden (PDF): Civey-Umfragen dürfen von Redaktionen verwendet werden. Die Begründung dafür ist bemerkenswert:

Aus Sicht des Presserats gab es für die Redaktion keinen Anlass, an der Seriosität ihres Kooperationspartners Civey zu zweifeln. So lagen beispielsweise weder Wettbewerbsklagen noch Maßnahmen der Selbstkontrolle der Markt- und Sozialforschung vor. Vor diesem Hintergrund durfte die Redaktion der Aussagekraft der Ergebnisse vertrauen. Eine eigene wissenschaftliche Prüfung der Umfragemethodik von Civey ist der Redaktion hier nicht abzuverlangen.
Tatsächlich sind Forsa, Infas und die Forschungsgruppe Wahlen, die die Beschwerde angestrengt hatten, nicht beim zuständigen Rat der Deutschen Meinungs- und Sozialforschung gegen die Umfrage vorgegangen, sondern haben sich mit dem Presserat einen Nebenkriegsschauplatz gewählt. Auf diesem Schauplatz haben sie jetzt eine Niederlage erlitten. Mit anderen Worten: Hätten sie sich erst an den Rat der Meinungs- und Sozialforschung gewandt und wären dort erfolgreich gewesen, hätte der Presserat wohl auch ihrer Beschwerde stattgegeben.

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