Es ist schon erstaunlich, mit welchen Argumente manche Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks arbeiten. Es gäbe so viel Kritikwürdiges nicht nur bei den Sendern selbst, sondern auch an der Art und Weise, wie die Politik mit ihnen umgeht. Immer wieder aber weichen die Kritiker auf Nebengleise auf, raunen verschwörerisch und verzerren die Wirklichkeit.
Hans-Peter Siebenhaar, der sogenannten „Medien-Kommissar“ beim Handelsblatt, schreibt etwa in seiner Kolumne am Montag über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag von voriger Woche:
Ohnehin hat die Entscheidung unter Ferdinand Kirchhof, seit 2010 Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, einen fahlen Beigeschmack. Ferdinand Kirchhof ist nämlich der sieben Jahre jüngere Bruder von Paul Kirchhof, dem prominenten Kronzeugen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Paul Kirchhof schrieb im April 2010 im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios ein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Dabei kam Paul Kirchhof zu der Auffassung, es sei rechtens, auch bei denen zu kassieren, die gar kein öffentlich-rechtliches Programm konsumieren.
Mehr als Andeutungen hat Siebenhaar aber auch nicht parat, wenn er Ferdinand Kirchhof in Sippenhaft für seinen Bruder nimmt – also einen Hinweis, dass Ferdinand sich bei seiner Entscheidung von Paul hat beeinflussen lassen und damit Recht gebeugt. Stattdessen raunt Siebenhaar nur.
An einer anderen Stelle schreibt er:
Beispielsweise berichtete das Bayern-5-Medienmagazin des Bayerischen Rundfunks am Sonntag über den Karlsruher Richterspruch in Form eines Interviews mit dem Medienjournalisten Daniel Bouhs. Die Macher der Sendung suggerieren einen scheinbar unabhängigen Fachmann. Tatsächlich steht der Interviewgast aber bei ARD und Deutschlandfunk in Lohn und Brot. Nach eigener Aussage verdient er sein Geld vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird dem Hörer des Bayerischen Rundfunks freilich verschwiegen.
Das ist schon perfide. Wie man bei B5 nachhören kann (was die wenigsten Siebenhaar-Leser tun werden), wird Daniel als Medienjournalist vorgestellt – und es wird keineswegs suggeriert, er sei ein scheinbar unabhäniger Fachmann. Daniel berichtet über Urteil und Reaktionen. Das journalistische Radioformat nennt man Kollegengespräch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Siebenhaar als „Der Medien-Kommissar“ das nicht weiß.
Nicht der Bayerische Rundfunk suggeriert seinen Hörern, Daniel sei ein Interviewpartner, sondern Siebenhaar seinen Lesern. Das ist schon perfide. Aber irgendwie auch lustig, wenn man Siebenhaars letzten Absatz liest:
Unverzerrter, wirklichkeitsnaher Journalismus, wie ihn Karlsruhe von den Rundfunkanstalten eindringlich einfordert, sieht anders aus.
Vom Handelsblatt fordert Karlsruhe diesen Journalismus nicht.
Ach ja, eins noch: Hans-Peter Siebenhaar arbeitet übrigens für die Zeitung, für die er schreibt. Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird dem Leser des Handelsblatts freilich verschwiegen.
Offenlegung (speziell für Herrn Siebenhaar): Ich arbeite als Medienjournalist für Sender von ARD und Deutschlandradio und auch öfter mal mit Daniel Bouhs zusammen.