Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Eine der häufigsten Klagen, die Anhänger von Pegida und AfD, aber auch andere, vor sich hertragen, lautet: Man darf nicht sagen, was man will. Und dann sagen sie anschließend meistens, was sie wollen. Was ich richtig finde, denn ich bin für Meinungsfreiheit. Allerdings finde ich nicht, dass sie eingeschränkt ist.
Wer das behauptet, übersieht, wie lange wir bereits über die angeblichen Tabuthemen wie Ausländerkriminalität, Parallelgesellschaften, Islamismus und angebliche Redeverbote sprechen (um nur Thilo Sarrazin als Beispiel zu nennen, der viel Platz und Sendezeit für seine angeblichen Tabuthemen bekam).
Ich finde allerdings, dass der Klage über mangelnde Meinungsfreiheit mehrere Missverständnisse zugrundeliegen.
Missverständnis Nr. 1:
Die Meinungsfreiheit gilt uneingeschränkt
Nein, das tut sie nicht. Wer den ersten Absatz des Artikels 5 des Grundgesetzes heranzieht, um sich zu rechtfertigen, muss auch den zweiten berücksichtigen.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Bestimmte Äußerungen sind zum Schutz jedes einzelnen verboten, nicht zum Schutz des Staates. So darf niemand beleidigt werden (§ 185 Strafgesetzbuch) oder das Andenken eines Verstorbenen „verunglimpft“ werden (§ 189 StGB), wie es juristisch etwas gestelzt heißt.
Missverständnis Nr. 2:
Meinungsfreiheit gilt auch für Lügen
Seien wir froh, dass sie dafür nicht gilt. Wer Lügen über andere Verbreitung, kann wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§§ 187 und 188 StGB) bestraft werden. Das Verbreiten von Lügen ist keine Meinungsäußerung – zurecht.
Missverständnis Nr. 3:
Ich bin für die Folgen meiner Meinungsäußerung nicht verantwortlich
Wenn ich dazu aufrufe, Politiker, Richter, Priester und Journalisten mit Mistgabeln außer Landes zu jagen, und jemand tut das tatsächlich, kann ich mich schön zurücklehnen. Ich habe das ja nicht getan.
Wenn allerdings immer wieder zu Gewalt gegen bestimmte Menschen aufgerufen wird, fühlt sich tatsächlich irgendwann irgendjemand dazu berufen. Das zeigen nicht nur die deutsche Geschichte, sondern aktuell auch die zahlreichen Anschläge auf Flüchtlingsheime und Angriffe auf Journalisten. Die Täter fühlen sich durch Aufrufe in ihrem Handeln legitimiert; diejenigen, die dazu aufgerufen haben, sprechen von Einzelfällen. Es ist eine perfide Arbeitsteilung ohne jedes Schuldbewusstsein.
Für solche Fälle gibt es § 130 StGB, der Volksverhetzung unter Strafe stellt. Dort wird bestraft, wer „den öffentlichen Frieden“ stört, indem er
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet
Wer durch diese Regeln zum Schutz Einzelner oder von Gruppen eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit beklagt, dem ist nicht zu helfen. (Ob dagegen die im Gesetz weiter aufgeführten Sonderregeln für Nazis sinnvoll sind, behandelt Heinrich Schmitz bei „The European“.)
Missverständnis Nr. 4:
Meinungsfreiheit gilt nur für mich
Ich habe oft den Eindruck, dass es Menschen, die mangelnde Meinungsfreiheit beklagen, eigentlich um etwas anderes geht: Sie möchten ihre Meinung unwidersprochen sagen dürfen. Sie möchten ihre Meinung sagen dürfen, wollen sich Reaktionen aber nicht anhören, zum Beispiel, weil sie sich „in die rechte Ecke gestellt fühlen“.
Sie pochen auf das Recht, zum Beispiel sagen zu dürfen, dass alle Ausländer Verbrecher seien. Wenn ihr Gegenüber daraufhin sein Recht auf freie Meinungsäußerung nutzt und ihnen Rassismus vorwirft, weisen sie das als unzulässig zurück. Zur Meinungsfreiheit gehört aber, auch die Meinungen anderer zu tolerieren. Man muss sie nicht teilen, aber man darf anderen nicht das Recht absprechen, das man selbst nutzen möchte.
Beweise für diese weit verbreitete Haltung sind leicht zu finden. Kaum sagt irgendein Journalist in einer Zeitung, einem Fernseh- oder Radiosender seine Meinung (in der paradoxerweise zunehmend weniger akzeptierten Darstellungsform des Kommentars), schlägt ihm geballter Hass entgegen, wie er es überhaupt wagen könne, diese Meinung zu äußern. Leicht nachzulesen in den Kommentarspalten.
Geradezu mustergültig erlebte das die NDR-Redakteurin Anja Reschke, als sie am 5. August in den „Tagesthemen“ ihren Kommentar zur Hetze gegen Flüchtlinge sprach. Es lohnt sich, den Wortlaut noch einmal zitieren:
Wenn ich jetzt hier öffentlich sage: Ich finde, Deutschland soll auch Wirtschaftsflüchtlinge aufnehmen. Was glauben Sie, was dann passiert? Es ist nur eine Meinung; die darf man äußern. Schön wäre also, wenn darüber sachlich diskutiert würde. Aber so würde es nicht laufen. Ich bekäme eine Flut von Hasskommentaren.
Und sie kam. Dabei hatten viele Kommentatoren Reschkes Appell nicht einmal verstanden. Sascha Lobo fasste das bei Spiegel online so zusammen:
Die Aussage von Reschke richtete sich gegen Hetze und Gewalt, sie wurde in den negativen Kommentaren aber als Appell betrachtet, alle Flüchtlinge aufzunehmen.
Reschke wurde das Recht abgesprochen, ihre Meinung zu sagen.
Missverständnis Nr. 5:
Die freie Meinungsäußerung ist Selbstzweck
Die Freiheit, eine Meinung äußern zu dürfen, ist kein Zwang. Niemand muss seine Meinung öffentlich äußern, es muss sogar niemand eine haben. Wer jedoch damit in die Öffentlichkeit geht, sollte bereit sein, mit seiner Meinung umzugehen: Sie zu verteidigen oder sie zu ändern – und zwar mit Argumenten.
Doch oft vermisse ich schon die Bereitschaft, überhaupt nur über die Meinung zu diskutieren. Hin und wieder packt es mich und ich antworte auf zweifelhafte Tweets. Tatsächlich gelingt selten auch mal eine sachliche Diskussion, sofern die per Twitter in der Kürze des Formats möglich ist. Meistens aber fehlt den Nutzern die kognitive Fähigkeit, sich über ein Thema auseinanderzusetzen. Selten wird ein sachliches Argument genannt, oft mit modernen Whataboutisms abgelenkt, wird mit Gefühlen, Klischees und Vorurteilen argumentiert, die sich niemand durch Fakten widerlegen lassen möchte.
Neuestes Beispiel: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung soll in diesem Artikel die Nationalität des Täters zuerst genannt und später wieder gelöscht haben. Schwierig nachzuprüfen. Ich kann aus dem Artikel auf Grundlage des jetzigen Ermittlungsstandes nicht erkennen, wieso sie für die Tat eine Rolle gespielt haben sollte. Dabei teile ich die Haltung von Stefan Niggemeier:
Wer (…) darauf besteht, bei jeder Tat einen möglichen Migrationshintergrund des Täters zu nennen, will nicht die Wahrheit wissen und verbreiten. Er will die komplexe Realität auf eine einfache „Wahrheit“ reduzieren.
Und er will offenbar auch jedes individuelle Motiv des Täters verleugnen. Einigen Twitterern, mit denen ich daraufhin schrieb, war die Erwähnung der Nationalität aber extrem wichtig, ohne dass sie begründen konnten, warum. Regelmäßig das Ende der Argumente, leider auch das Ende der Auseinandersetzung.
Missverständnis Nr. 6:
Eine Zensur findet statt
Stellen Sie sich folgendes vor: Sie laden mich zu sich nach Hause ein. Plötzlich beginne ich, hasserfüllt über Frauen zu reden. Oder über Schwule. Oder über Lehrer. Ich werde laut, brülle rum. Vermutlich würden Sie mich rauswerfen. Darf ich mich jetzt über Zensur beklagen? Ich habe zwar das Recht auf meine Meinung, Sie aber auch das Recht, mich dafür rauszuwerfen; Sie müssen meine Meinung in Ihrem Haus nicht dulden.
Nichts anderes tun Medien, die Hasskommentare auf ihren Webseiten und ihren Social-Media-Präsenzen löschen. Sie üben ihr Hausrecht aus. Mit Zensur, die schon per Definition durch den Staat und bereits vor Veröffentlichung erfolgt, hat das nichts zu tun, schreibt auch der Jurist Heinrich Schmitz bei „The European“:
Genauso wenig hat es mit Zensur zu tun, wenn man z.B. einen beleidigenden Kommentar in einem sozialen Netzwerk von seiner eigenen Seite löscht. Das ist ja nicht der Staat, der da eingreift, sondern der Seiteninhaber. Niemand hat das Recht, andere zu beleidigen oder ihnen seine Sicht der Dinge aufzuzwingen. Und von niemandem kann verlangt werden, dass er sich von anderen beleidigen lässt.
Jeder hat einen Anspruch darauf, seine Meinung zu sagen – aber niemand den Anspruch, dass sie gehört wird.
Es gehört zur Pressefreiheit jedes Blattes, selbst zu entscheiden, wen es schreiben lässt und wen nicht. Gäbe es hier Eingriffe, dann wäre das übel. Wer die Pressefreiheit so verstehen will, dass jede Zeitung oder Zeitschrift verpflichtet wäre, seine eigene Meinung zu veröffentlichen, der hat schlicht ein Rad ab.
Demokratie ist ein Wettstreit der Meinungen. Wer mit seiner Meinung alleine bleibt, hat selten Anspruch darauf, weiter gehört zu werden.
Man wird ja wohl noch sagen dürfen…
…dass Zensur in Deutschland eine Tatsache ist. Auch das darf man (Art. 5 GG). Recht bekommt man damit aber nicht. Wer in einem Land wie Deutschland lebt, in dem man ungestraft sagen darf, dass es Zensur gibt, tritt den besten Beweis dafür an, dass dem nicht so ist. Man kann die Einschränkungen, die es gibt, kritisieren, auch wenn ich dazu wenig Anlass sehe. Aber ernsthaft behaupten, man dürfe nicht sagen, was man wolle, ist Unsinn. Zumal man in keiner Diktatur die Gelegenheit bekommt, so etwas ohne Konsequenzen zu behaupten. Heinrich Schmitz spricht von einer
Beleidigung all der Menschen auf der Welt, die wirklich unter staatlicher Zensur leiden. Die für die Meinungsfreiheit eingesperrt, gefoltert und getötet werden. Einzelne Politiker, die versuchen, unmittelbar auf die Medien einzuwirken, werden bei uns schnell geoutet und blamieren sich damit bis auf die Knochen. Dieses Herbeijammern der falschen Behauptung „Zensur“ zu einer Tatsache ist ein widerlicher Zynismus mit einem allzu durchsichtigen Werbekonzept.
Aber natürlich ist auch das in einem Land, das die Meinungsfreiheit schützt, erlaubt und wird nicht zensiert. Nachbeten muss man das trotzdem nicht.