rbb-Intendantin legt Bericht über Beschwerden vor

In der vergangenen Woche hat die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Ulrike Demmer, dem Rundfunkrat erstmals ihren Bericht über Beschwerden vorgelegt. Mit Inkrafttreten des neuen rbb-Staatsvertrags im Januar ist sie verpflichtet, halbjährlich Bericht zu erstatten über beschiedene Programmbeschwerden und sonstige Kritik und Eingaben an den Sender. Nach Vorstellung im Rundfunkrat soll der Bericht auch veröffentlicht werden.

Nun wurde er vorige Woche vorgestellt, veröffentlicht aber noch nicht. Nach Angaben der rbb-Pressestelle und der Geschäftsstelle des rbb-Rundfunkrats soll das in dieser Woche passieren. Deswegen konnten wir im Medienmagazin von Radio Eins, wo ich am Samstag über Programmbeschwerden berichtet habe, noch nicht über Details sprechen. Ich hoffe, im Bericht steht ein wenig mehr als die paar Worte, die Ulrike Demmer im Rundfunkrat verloren hat.

Jahresbilanz: 708 Beschwerden über ARD, ZDF und Deutschlandradio

Die Rundfunkräte sollen das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender kontrollieren und über Beschwerden entscheiden. Doch nur äußerst selten rügen sie die Anstalten für Verstöße. Meine Recherchen fürs Deutschlandfunk-Medienmagazin @mediasres zeigen: Das hat System.

Bei den Rundfunkräten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind nach Recherchen des Deutschlandfunks im vergangenen Jahr insgesamt 708 förmliche Programmbeschwerden eingegangen.

Eine solche Beschwerde können Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einreichen, wenn sie Programmgrundsätze verletzt sehen. Eine Entscheidung darüber treffen die Rundfunkräte. Sie gaben im vergangenen Jahr fünf Beschwerden zu zwei Sendungen statt. Drei davon betrafen als menschenverachtend eingestufte Formulierungen eines SWR-Korrespondenten, zwei eine satirische Darstellung im ZDF Magazin Royale.

Weil nicht alle Rundfunkräte und Sender über Programmbeschwerden Auskunft geben, ist die Datenlage lückenhaft. Soweit feststellbar, gab es die meisten Beschwerden im Jahr 2023 zu einer Folge des ZDF-Podcasts „Lanz & Precht“, in dem die beiden Gesprächspartner antisemitische Stereotype verbreitet hatten. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten Angebote der Tagesschau-Redaktion und mehrere Ausgaben des ZDF-Magazin Royale.

93 Beschwerden lehnten die Rundfunkräte ab. Sie bekommen aber nur einen Teil aller Programmbeschwerden vorgelegt. Zunächst dürfen die Intendanten antworten und räumen dabei teils bereits Defizite ein. In wie vielen Fällen, ließ sich mangels Auskunft für die meisten Sender nicht ermitteln. Nur wenn die Beschwerdeführer teils mehrmals widersprechen, beraten auch die Rundfunkräte. Wird einer Programmbeschwerde stattgegeben, wird die Sendung korrigiert oder depubliziert. Doch auch abgelehnte Beschwerden führen oft zu kleineren Änderungen.

Die Ergebnisse meiner Recherche in voller Länge gibt es hier.