Seit Donnerstag sind 16 Menschen wieder frei, die in Russland und Belarus inhaftiert waren, darunter auch der Journalist Evan Gershkovich vom „Wall Street Journal“ und die Journalistin Alsu Kurmasheva von „Radio Free Europe/Radio Liberty“. Auch Wladimir Kara-Mursa ist wieder früh, früher Journalist und heute Oppositionspolitiker.
Das rechtsextreme „Compact“-Magazin ist verboten und seine Inhalte dürfen nicht weiterverbreitet werden. Genau das ist aber jetzt passiert. Die offenbar für August geplante Ausgabe ist online abrufbar – heißt dort aber nicht „Compact“, sondern „Nancy“, benannt nach Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die „Compact“ vor knapp drei Wochen verboten hatte. Ob es erlaubt ist, ein Verbot so einfach zu umgehen, habe ich mit Kathrin Groh besprochen, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München. Das Interview mit ihr in @mediasres im Deutschlandfunk gibt es hier.
Seit gestern Abend verdichteten sich die Hinweise, dass ein Gefangenenaustausch mit Russland bevorsteht. Mittlerweile laufen immer mehr Informationen dazu ein. Um 15.55 Uhr habe ich im Deutschlandfunk zusammengefasst, was wir bis dahin wussten. Nachzuhören hier.
Die AfD möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der jetzigen Form abschaffen. Was das jetzt schon für die Arbeit dort bedeutet und welche Konsequenzen eine Abschaffung hätte, ist bei der Jahreskonferenz des Netzwerks Recherche in Hamburg diskutiert worden.
Schwimmerin Isabel Gose wurde bei Olympia auf ihre Rolle als Ex-Freundin des Gold-Gewinners Lukas Märtens reduziert, anstatt ihre deutsche Rekordleistung zu würdigen. Medienforscher Christoph Bertling ordnet diesen journalistischen Fauxpas ein. Ich habe mit ihm für @mediasres gesprochen.
Wenn Medien über sexuelle Gewalt gegen Kinder berichten, sprechen sie manchmal von „Kinderschändern“. Wie absurd ist das denn? Bringen die Täter etwa Schande über ihre Opfer? Ist es nicht vielmehr so, dass sie selbst die Schande sind? Eine klassische Täter-Opfer-Umkehr. Mehr dazu in meinem Sprachcheck „Sagen und Meinen“ im Deutschlandfunk.
Die Partei „Die Heimat“ (früher NPD) hetzt in einem animierten Clip gegen Migranten, die über das Mittelmeer flüchten. Die „Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung“ lässt in einem Schwarz-Weiß-Film den Sensenmann auftreten und behauptet, der „altersbedingte Tod“ sei technisch lösbar. All das lief in den vergangenen Wochen im Zuge des Europawahlkampfs auch auf öffentlich-rechtlichen Sendern.
Warum müssen die Sender den Parteien für so etwas kostenlose Sendeplätze bieten? Wo ist das geregelt? Können sie die Ausstrahlung bestimmter Inhalte verweigern? Und wie wird eigentlich festgelegt, welche Partei wie viele Sendeplätze bekommt? Das habe ich Holger Klein erzählt – für den Übermedien-Podcast „Holger ruft an“. Zu finden hier und auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
Die Rundfunkräte sollen das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender kontrollieren und über Beschwerden entscheiden. Doch nur äußerst selten rügen sie die Anstalten für Verstöße. Meine Recherchen fürs Deutschlandfunk-Medienmagazin @mediasres zeigen: Das hat System.
Bei den Rundfunkräten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind nach Recherchen des Deutschlandfunks im vergangenen Jahr insgesamt 708 förmliche Programmbeschwerden eingegangen.
Eine solche Beschwerde können Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einreichen, wenn sie Programmgrundsätze verletzt sehen. Eine Entscheidung darüber treffen die Rundfunkräte. Sie gaben im vergangenen Jahr fünf Beschwerden zu zwei Sendungen statt. Drei davon betrafen als menschenverachtend eingestufte Formulierungen eines SWR-Korrespondenten, zwei eine satirische Darstellung im ZDF Magazin Royale.
Weil nicht alle Rundfunkräte und Sender über Programmbeschwerden Auskunft geben, ist die Datenlage lückenhaft. Soweit feststellbar, gab es die meisten Beschwerden im Jahr 2023 zu einer Folge des ZDF-Podcasts „Lanz & Precht“, in dem die beiden Gesprächspartner antisemitische Stereotype verbreitet hatten. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten Angebote der Tagesschau-Redaktion und mehrere Ausgaben des ZDF-Magazin Royale.
93 Beschwerden lehnten die Rundfunkräte ab. Sie bekommen aber nur einen Teil aller Programmbeschwerden vorgelegt. Zunächst dürfen die Intendanten antworten und räumen dabei teils bereits Defizite ein. In wie vielen Fällen, ließ sich mangels Auskunft für die meisten Sender nicht ermitteln. Nur wenn die Beschwerdeführer teils mehrmals widersprechen, beraten auch die Rundfunkräte. Wird einer Programmbeschwerde stattgegeben, wird die Sendung korrigiert oder depubliziert. Doch auch abgelehnte Beschwerden führen oft zu kleineren Änderungen.
Die Ergebnisse meiner Recherche in voller Länge gibt es hier.
Wenn Medien einen Eindruck davon geben wollen, wie groß eine Fläche ist, geben sie oft eine Vergleichsgröße an. Am beliebtesten: das Saarland und Fußballfelder. Die Größe des Saarlands ist eindeutig, die eines Fußballfelds aber nicht. In @mediasres im Deutschlandfunk gebe ich Tipps, wie man Flächen besser veranschaulichen kann.