Darf ich den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn ich das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio für einseitig und unausgewogen halte? Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Beitragszahler grundsätzlich vor Gerichten dafür klagen dürfen. Die Hürden dafür hat es aber sehr hoch gelegt. Die Entscheidung habe ich im Deutschlandfunk kommentiert.