Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang: Der SWR macht Fehler in einem Beitrag, der Bürgermeister der Stadt, um die es geht, beschwert sich über Fehler. Der SWR korrigiert einige davon, bei ein paar Formulierungen lehnt er ab. Daraufhin legt der Bürgermeister eine Programmbeschwerde beim SWR-Rundfunkrat ein – und weil dieser sie ablehnt, will der Bürgermeister zusammen mit der Stadt klagen.
So passiert in Baden-Württemberg. Noch ist die Klage nicht eingereicht, aber es ist offenbar juristisches Neuland, was da betreten wird – mit der Frage: Können Gerichte eine Programmbeschwerde anerkennen, nachdem es Sender und Rundfunkrat nicht getan haben?
Darüber habe ich in @mediasres im Deutschlandfunk berichtet.