Kläger gegen Rundfunkbeitrag verweist auf wirkungslose Programmbeschwerden

In dieser Woche ist ein Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, der den Rundfunkbeitrag nicht weiter zahlen wollte. Der Mann monierte, Rundfunk- und Verwaltungsrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) seien nicht staatsfern und transparent genug. Oder wie es das Gericht selbst formuliert:

Der Beschwerdeführer machte unter anderem geltend, die Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hätten in den Jahren 2014 und 2015 nicht den der Vielfaltsicherung dienenden Geboten der Staatsferne und Transparenz genügt, sodass hierdurch auch der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil gefehlt habe.

Das Gericht hat die Beschwerde allerdings nicht mal abgewiesen, sondern gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Ausschlaggebend waren formale Gründe, weil der Kläger zuvor nicht durch die Instanzen gegangen war. Er hätte sich also über die Verwaltungsgerichtsbarkeit hochklagen müssen, wenn er nicht in einer der Instanzen schon Recht bekommen hätte.

Laut Gericht legte der Kläger dar, warum die verfassungsrechtlichen Anforderung an Transparenz verfehlt worden seien:

Dies werde insbesondere an der Behandlung der Programmbeschwerden deutlich. Anzahl, Gegenstand und Behandlung dieser Beschwerden würden der Öffentlichkeit vorenthalten, obwohl es sich um einen „Marker“ für die Qualität und Ausgewogenheit der Berichterstattung handele. Die Sitzungen der für die Programmbeschwerden zuständigen Ausschüsse seien generell nicht öffentlich; es würden weder Tagesordnungen oder Anwesenheitslisten noch Sitzungsprotokolle veröffentlicht. Förmliche Programmbeschwerden würden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in nahezu allen Fällen negativ beschieden.

Basierend auf meinen Recherchen für 2023 und 2024 seit dem vergangenen Jahr ist das eine zutreffende Einschätzung. Hat dem Beschwerdeführer diesmal aber auch nichts genutzt.

Ob er jetzt den Instanzenweg gehen will, ist nicht bekannt.