NDR-Rundfunkrat gibt sich mehr Macht bei Beschwerden

Wer sich über das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender beschweren will, dem wird es nicht leicht gemacht. Das lässt sich schon daran ablesen, dass die Rundfunkräte 2023 (die letzten erhobenen Zahlen) nur fünf Beschwerden stattgegeben haben. Meine ganze Recherche dazu findet sich hier.

Dass sie auch nur 98 der insgesamt 708 eingegangenen Beschwerden überhaupt behandelt haben, liegt an den jeweiligen Regeln, wie die Sender und Rundfunkräte mit Programmbeschwerden umzugehen haben. Denn sie müssen sie immer zuerst der Intendantin bzw. dem Intendanten vorlegen. Räumt dieser die Kritik ab und meldet sich der Beschwerdeführer nicht mehr zurück, kann i.d.R. auch der Rundfunkrat selbst keine Kritik mehr üben.

Beim Norddeutschen Rundfunk soll das in Zukunft anders laufen. Dazu hat der Rundfunkrat seine Geschäftsordnung überarbeitet. Der Vorsitzende Nico Fickinger sagte laut Pressemitteilung:

„Das Gremium kann künftig seine Kritik an einem Angebot auch unabhängig von einer Programmbeschwerde und den darin beanstandeten Punkten deutlich machen und dazu entsprechende Erwartungen, Hinweise und Empfehlungen an den Intendanten oder die Intendantin formulieren. Das erweitert den Handlungsspielraum des Rundfunkrats spürbar, weil er jetzt auch unterhalb der Aufgreifschwelle einer Staatsvertragsverletzung Kritik äußern kann.“

Tatsächlich war es der NDR-Rundfunkrat, bei dem es im vorigen Jahr einen der seltenen Fälle gab, in denen einer Beschwerde stattgegeben wurde. Allerdings wird die Änderungen auf diese Zahl vermutlich keine Auswirkungen haben, denn es geht ja nicht darum, den Nutzern mehr Rechte zu geben. Allerdings wurden dem Rat durch die Regeln bisher auch oft eigene Instrumente aus der Hand genommen, Kritik zu üben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld

*

Ich stimme zu