Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat elf der zwölf förmlichen Programmbeschwerden zurückgewiesen, die ihn im ersten Halbjahr 2024 erreicht haben. Das steht im ersten Halbjahresbericht der Intendantin (PDF) , den der Sender Mitte November veröffentlicht hat.
Vier der Beschwerden richteten sich demnach gegen die rbb24-Sendung „Abendschau“. In einem Fall sei moniert worden, dass für einen Beitrag über eine Demonstration ein Kind zur AfD befragt worden sei, die Berichterstattung sei unsachlich und nicht unabhängig gewesen. Laut rbb wurde das Kind aber nicht zur AfD, sondern zu seinen Gefühlen zu den Plänen zur Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund befragt worden – mit Zustimmung der Eltern. In einem weiteren Beitrag ging es um die betrügerische Masche durch sogenannte „falsche Väter“ in der Abendschau sowie im rbb-Politmagazin „Kontraste“. Auch hier sah der rbb keinen Grund für die Programmbeschwerde und wies sie ab.
Kritisiert wurde laut dem Bericht auch eine Moderation in der Spätausgabe der Sendung „rbb24 aktuell“ vom März. Dort habe der Moderator gesagt, dass der Frauentag in Berlin ein gesetzlicher Feiertag sei, „in Brandenburg noch nicht“. Diese Formulierung sei eine parteipolitische Stellungnahme und eine indirekte Unterstützung der Position der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag. Über deren Forderung war in der Spätausgabe aber nicht berichtet worden, so dass der Begriff „noch“ nach einer eigenen Stellungnahme geklungen habe. Im Bericht heißt es:
„Der rbb räumte ein, dass es an dieser Stelle besser gewesen wäre, die Position der Grünen erneut zu erwähnen oder das Wort ‚noch‘ zu streichen. Dennoch stellt dies keine Verletzung der journalistischen Grundsätze dar, da die Berichterstattung insgesamt ausgewogen und neutral war.“
In einem Fall erkannte die Intendantin zwar einen Fehler, weil im rbb-Videotext fälschlich von der „Landtagsverwaltung“ die Rede war, obwohl es um die „Landkreisverwaltung“ ging. Sie wies die Beschwerde aber dennoch zurück – unter Berufung darauf, dass Medien Meldungen von Nachrichtenagenturen ungeprüft übernehmen dürften.
Teilweise anerkannt wurde dagegen eine Beschwerde über eine Falschaussage eines Reporters. Er hatte gesagt, dass die Technische Universität in einem bestimmten Fall bis 17 Uhr kein öffentliches Statement abgegeben habe, dabei sei dieses um 16.58 Uhr gekommen. Der rbb sprach von einer missverständlichen Äußerung.
Wenig Transparenz über Programmbeschwerden
Im Detail nachzuprüfen sind die Vorwürfe von Nutzerinnen und Nutzern gegenüber dem Sender nicht, denn dieser veröffentlicht sie nicht im Wortlaut, sondern paraphrasiert sie nur. Ob sich die Beschwerdeführer also korrekt wiedergegeben fühlen, können wir nicht wissen. Allerdings steht ihnen die Möglichkeit offen, gegen einen Bescheid der Intendantin Beschwerde einzulegen, so dass sich der Rundfunkrat mit der Beschwerde befassen muss.
Der rbb hatte den Bericht wochenlang zurückgehalten, obwohl er dem neuen Staatsvertrag zufolge zur Veröffentlichung verpflichtet ist. Der nennt zwar keine genaue Frist, allerdings soll der Bericht veröffentlicht werden, nachdem er dem Rundfunkrat zugeleitet und dort von der Intendantin vorgestellt worden ist. Ulrike Demmer hatte den Bericht bereits am 10. Oktober vorgestellt, wenn auch nur in groben Zügen, die Veröffentlichung ließ aber auf sich warten, während es zwischenzeitlich eine weitere Sitzung des Rundfunkrats gegeben hatte.
Dass solch ein Bericht veröffentlicht wird, ist ein Fortschritt. Denn viele öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland verschweigen, über welche Sendungen sich Nutzer bei ihnen beschwert haben. Nicht alle sind per Gesetz oder Staatsvertrag zur Transparenz verpflichtet – wie auch erst seit Anfang des Jahres der rbb.
Nur wenige Beschwerden landen im Rundfunkrat
Auch die Rundfunkräte der meisten Sender sind nicht transparenter. Sie sind der offizielle Adressat für offizielle Programmbeschwerden, die sie aber zunächst in allen Fällen an die Intendanz weiterleiten müssen. Erst wenn die Beschwerdeführer mit deren Antwort nicht zufrieden sind, entscheiden auch die Rundfunkräte inhaltlich über die Beschwerden. Das System führt dazu, dass im Jahr 2023 von den insgesamt 708 gezählten Programmbeschwerden nur 98 von den Mitgliedern der Rundfunkräte geprüft wurden; lediglich fünf wurde stattgegeben, die sich auf zwei Sendungen bezogen. Im rbb-Rundfunkrat wurde im vorigen Jahr nur eine einzige Beschwerde behandelt, die abgewiesen wurde.
Meine vollständige Recherche dazu ist hier zu finden.