Das rechtsextreme Compact-Magazin darf erst mal wieder erscheinen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Eilverfahren entschieden und damit das Verbot des Bundesinnenministeriums teilweise aufgehoben. Das Ministerium hatte das damit begründet, dass sich der Verein hinter Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Über die Entscheidung und die Hintergründe habe ich bei „Fazit“ in Deutschlandfunk Kultur berichtet.