Warum das Gute-Kita-Gesetz teilweise ein Billigere-Kita-Gesetz ist

Das „Gute-Kita-Gesetz“ ist ein gutes Beispiel dafür, wie Politiker, in diesem Fall Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, gute PR für sich selbst machen. Es ist schon an verschiedenen Stellen diskutiert worden, warum Journalisten den Begriff nicht übernehmen sollten – weder direkt noch in einer distanzierten Form wie etwa in Anführungszeichen oder als „sogenanntes Gute-Kita-Gesetz“. Wie wir aus der Forschung wissen, sind Anführungszeichen oder ein „sogenanntes“ nicht stark genug, um den positiven Frame von der guten Kita zu überstrahlen.

„Aber es geht doch darum, die Kitas gut zu machen“ – so das Argument derjenigen, die finden, dass man den Begriff durchaus verwenden kann, und die ihn selbst verwenden. Schließlich schreiben wir auch sonst in Meldungen, dass Giffey mit dem Gesetz die Betreuung in Kitas verbessern will. Welchen Unterschied gibt es noch zwischen „Gute-Kita-Gesetz“ und „will Kitas verbessern“?

Das liegt vor allem daran, was man unter eine Verbesserung von Kitas versteht. Denn laut Familienministerium ist eine Kita auch dann gut, „wenn der Eintritt frei ist“, wie es auf seiner Webseite schreibt. Das allein aber macht noch nicht die Kita an sich gut. Es kann sie sogar verschlechtern. Denn wenn die Millionengelder dazu verwendet werden, die Gebühren zu senken, verbessert das in den Kitas genau gar nichts. Und tatsächlich haben die ersten Bundesländer bereits beschlossen, die Gebühren zu senken.

Das macht nicht das Gesetz an sich obsolet oder schlecht. Aber es bewirkt eben auch nicht das, was man sich unter einem Gute-Kita-Gesetz vorstellt. Schon deswegen sollten Journalisten den Begriff nicht benutzen – und wenn sie es tun, dann nicht unkritisch, etwa indem sie ihn hinterfragen, einordnen und erklären.

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