Presserat: bild.de als Werkzeug des Attentäters von Halle

Der Deutsche Presserat hat bild.de dafür gerügt, dass sie Ausschnitte aus dem Video des Attentäters von Halle übernommen hat. Die Redaktion habe damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf.

Der Presserat schreibt weiter:

In dem Video unter dem Titel „35 Minuten Vernichtungswahn“ ordnete ein Reporter die gezeigten Sequenzen zwar ausführlich ein. Jedoch übernahm die Redaktion die Dramaturgie des Täters, indem sie seine Vorgehensweise chronologisch vom Laden der Waffen bis hin zu den Sekunden vor und nach den Mordtaten zeigte. Bei beiden Szenen konnten die Zuschauer aus der Perspektive des Täters quasi live dabei sein. Diese Darstellung geht über das öffentliche Interesse hinaus und bedient überwiegend Sensationsinteressen.

Richtlinie 11.2 des Pressekodex besagt:

Bei der Berichterstattung über Gewalttaten, auch angedrohte, wägt die Presse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die Interessen der Opfer und Betroffenen sorgsam ab. Sie berichtet über diese Vorgänge unabhängig und authentisch, lässt sich aber dabei nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen. Sie unternimmt keine eigenmächtigen Vermittlungsversuche zwischen Verbrechern und Polizei.

Interviews mit Tätern während des Tatgeschehens darf es nicht geben.

Ich hatte hier schon mal kritisiert, dass Medien sich zu Mittätern von Attentätern machen, wenn sie ihre Tat in unangemessener Weise weiterverbreiten. In dem Zusammenhang will ich auch noch mal auf einen Artikel von Bastian Berbner von 2017 hinweisen, in dem er schreibt:

Terrorismus ist Kommunikation. Attentäter wollen eine Botschaft senden. Nicht so sehr an ihre unmittelbaren Opfer, die drei Nonnen oder Guy Coponet und seine Frau, nicht so sehr an die Menschen vom Breitscheidplatz und die Konzertbesucher im Bataclan. Ihre Botschaft gilt vielmehr: allen anderen.

Deswegen liegt es besonders an Journalisten, aber auch an allen Nutzern von sozialen Netzwerken, ob sie sich daran beteiligen wollen, eine Botschaft von Angst in die Welt zu tragen, die der eigentlichen Bedrohung nicht gerecht wird.

Presserat: bild.de hat sich zum Werkzeug des Christchurch-Täters gemacht

Der Deutsche Presserat hat bild.de dafür gerügt, dass es Sequenzen aus dem Video des Christchurch-Attentäters veröffentlicht hat. Dieser hatte im März die Tötung von mehr als 50 Menschen live bei Facebook übertragen. bild.de hatte Video-Ausschnitte gewählt, die den Täter auf dem Weg zu den Moscheen und beim Laden einer Waffen zeigten. Von den eigentlichen Tötungen zeigte die Redaktion nur Standbilder.

Der Presserat kritisiert: „Mit der Veröffentlichung seiner Video-Ausschnitte bot die Redaktion dem Täter genau die öffentliche Bühne, die er haben wollte.“ Sie habe damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen, in der es heißt:

Bei der Berichterstattung über Gewalttaten, auch angedrohte, wägt die Presse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die Interessen der Opfer und Betroffenen sorgsam ab. Sie berichtet über diese Vorgänge unabhängig und authentisch, lässt sich aber dabei nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen. Sie unternimmt keine eigenmächtigen Vermittlungsversuche zwischen Verbrechern und Polizei.

Mit ihrer Berichterstattung habe die Redaktion aber genau das getan, sich nämlich zum Werkzeug von Verbrechern gemacht. Der Presserat kritisiert weiter:

Diese Bilder reichten jedoch, um Assoziationen zu erzeugen, die weit über das berechtigte öffentliche Interesse an dem Geschehen hinausgingen. Auch die detaillierte, dramatisierende Schilderung und drastische Bebilderung im  Begleittext zum Video bedienten nach Ansicht des Beschwerdeausschusses überwiegend Sensationsinteressen.

Ich hatte das im März im Deutschlandfunk entsprechend kommentiert:

Die Medien, die sich auf die Logik des Attentäters von Christchurch eingelassen haben, waren Komplizen bei seiner Tat. Denn sie haben das vollendet, was er begonnen hat. Der Täter hat die mediale Verbreitung seiner Tat einkalkuliert. Wer ihm hilft, macht sich mitschuldig – an diesem Verbrechen, aber auch an denen von Nachahmern.

Denn dem rechtsextremen Attentäter ging es nicht nur darum, viele Muslime zu töten. Er wollte auch, dass die Welt das erfährt.

Chefredakteur Julian Reichelt war das egal. Er hatte schon zur Veröffentlichung kommentiert:

Journalismus ist dazu da, Bilder der Propaganda und Selbstdarstellung zu entreißen und sie einzuordnen. Erst die Bilder verdeutlichen uns die erschütternde menschliche Dimension dieser Schreckenstat.

Genau das hatte bild.de aber nicht getan. Es hat die Bilder nicht der Propaganda entrissen, sondern die Propaganda fortgeführt. Das sieht auch der Presserat so. bild.de hat sich mit Anerkennung des Pressekodex dazu verpflichtet, Rügen zu veröffentlichen. Beim Presserat heißt es:

Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden.

Mal sehen, ob das tatsächlich passiert.

Presserat rügt „Schmutzkampagne“ der Bild

Die Bild-Zeitung hat Ansehen und Glaubwürdigkeit der Presse beschädigt. Sagt der Presserat und bezieht sich damit konkret auf die Berichterstattung der Bild über eine angebliche Schmutzkampagne der SPD, die sich später als Satireaktion der Titanic herausstellte (#miomiogate).

Obwohl die SPD in dem Artikel die angeblichen Mails ihres Juso-Chefs mit offensichtlichen Argumenten wie der falschen Endung der Email-Adresse dementierte, veröffentlichte BILD die Geschichte trotzdem

schreibt der Presserat (PDF) – und weiter:

Der Presserat sieht darin einen schweren Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot in Ziffer 1 des Pressekodex. Diese Irreführung der Leser beschädigt Ansehen und Glaubwürdigkeit der Presse, so der Presserat, der deshalb eine öffentliche Rüge erteilte.

Chefredakteur Julian Reichelt hat mal gesagt:

Es fällt mir grundsätzlich leicht, mich zu entschuldigen, wenn wir Fehler gemacht haben.

Es stellte sich dann aber heraus, dass er nur Fehler meinte, die er selbst auch so einschätzt. Bei der Titanic-Aktion sah er die nicht so richtig. Es bleibt also abzuwarten, wie er mit der öffentlichen Rüge des Presserats umgeht. Zu der schreibt der Presserat grundsätzlich:

Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden.

Für den „Groko-Hund Lima“ gab es übrigens eine Missbilligung des Presserats, weil die Bild gegen Grundsätze der Recheche und das Wahrhaftigkeitsgebot verstoßen habe. Die „Krawall-Barbie“ der Bild fand der Rat dagegen in Ordnung.