FAZ gegen Öffentlich-Rechtliche: Wie aus einem ironischen Liebesbrief eine erbitterte Diskussion wurde

Darf man die öffentlich-rechtlichen Sender Staatssender nennen oder nicht?

Ich habe hier gestern der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorgeworfen, das Wort als Kampfbegriff für eine Kampagne zu benutzen. Im Medienmagazin @mediasres im Deutschlandfunk hat meine Kollegin Brigitte Baetz noch mit einem Brief an die lieben FAZ-Kollegen nachgelegt.

Beides hat offenbar einen Nerv getroffen, wie Abrufzahlen und Rückmeldungen zeigen. Ein paar Gedanken dazu.

1. Ironie funktioniert nicht

Alte Radioregel, hat sich wieder bestätigt. Brigittes Brief war gar nicht so arrogant gemeint wie er ihr ausgelegt wurde, zum Beispiel vom Branchendienst Meedia, in dem Autor Stefan Winterbauer auch nicht so richtig dazuschreibt, dass er eigentlich kommentiert statt berichtet. Brigitte wollte nur mit einem Augenzwinkern daran erinnern, dass die Auseinandersetzung der FAZ gegen die öffentlich-rechtlichen Sender ja nicht mit solchen Kampfbegriffen geführt werden muss. Wer so austeilt wie die FAZ sollte das wohl einstecken können.

2. Wir haben einen wunden Punkt getroffen

Einige Redakteure, mit denen ich auf Twitter geschrieben habe, fühlten sich tatsächlich beleidigt, von oben abgekanzelt aus angeblich bequemer lebenslanger Festanstellung beim Deutschlandfunk.

Dabei haben den die meisten Mitarbeiter dort überhaupt nicht, auch ich nicht. Der Vorwurf ist deshalb Unsinn. Ich verstehe durchaus, dass man manchmal um den eigenen Job bangen muss, glaube aber nicht, dass für die Strukturveränderungen der letzten und kommende Jahre auch bei Zeitungen der öffentlich-rechtliche Rundfunk verantwortlich ist. Damit würde man es sich zu einfach machen. Wie Brigitte schrieb:

Ginge es uns schlecht, es ginge Euch dadurch nicht besser und ihr hättet vermutlich keinen einzigen Abonnenten mehr.

Das bedeutet aber nicht, dass man die Wortwahl und Methoden der FAZ damit rechtfertigen muss. Gegen eine sachliche Auseinandersetzung spricht ja nichts, aber die polemischen Unterstellungen und sachlich falschen Berichte, um Stimmung zu machen, wie die inzwischen dementierte Behauptung, der Rundfunkbeitrag solle auf 21 Euro steigen, helfen nun auch nicht. Oder glaubt die FAZ, auf diese Weise die Reputation der Sender angreifen zu können?

3. Die Sprache bestimmt das Bewusstsein

In Kommentaren unter meinem Beitrag und in ein paar Konversationen auf Twitter wurde der Begriff Staatsrundfunk insofern als angemessen bezeichnet, als dass die Sender vom Staat eingerichtet wurden und er mittelbar für ihre Finanzierung sorgt. Dort schreibt zum Beispiel ein Tim:

Warum gibt es die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?
Weil es ein staatliches Gesetz so will.

Was ist ihre Finanzierungsgrundlage?
Ein staatliches Gesetz.

Wer entscheidet über die konkrete Höhe ihrer Finanzierung?
Ein staatliches Gremium.

Was sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten also?
Staatsfunk.

Da gibt es doch überhaupt keinen Zweifel. Der Begriff ist korrekt. Er sagt ja nicht aus, dass ARD & ZDF unter der Fuchtel der Regierung stehen. Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Staat und Regierung.

Es gibt aber eben auch einen Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Staatsrundfunk, den gängige Definitionen wie die bei Wikipedia:

Als staatlichen Rundfunk bezeichnet man Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften, die sich im Eigentum oder unter der unmittelbaren Kontrolle eines Staates befinden. Neben öffentlich- und privatrechtlichen Sendern ist dies die dritte international verbreitete Organisationsform für Rundfunkanstalten.

Anders als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich aus Gebühren finanziert und in Deutschland von einem Rundfunkrat kontrolliert wird, der die Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung gewährleisten soll, unterstehen staatliche Sender unmittelbar einer Behörde.

Ähnlich definieren es auch der Duden und andere Nachschlagewerken, vor allem in der Fachliteratur. Diesen Unterschied wollen manche Kommentatoren aber nicht sehen.

4. Staatsrundfunk ist etwas anderes

Wenn wir uns über Dinge unterhalten, klappt das nur, wenn wir jeweils wissen, wovon wir reden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eben strukturell etwas anderes als Staatsrundfunk. Wer sich in anderen Ländern umschaut, sieht das. René Martens schreibt dazu in der taz:

Nun ist es weiterhin geboten, die Zusammensetzung der öffentlich-rechtlichen Kontrollgremien zu kritisieren. Aber in Zeiten, in denen, etwa in Polen oder Ungarn, demokratisch gewählte Regierungen direkt auf die öffentlich-rechtlichen Sender Einfluss nehmen, ist es mindestens bizarr, ARD und ZDF als Staatssender zu bezeichnen. Für die FAZ scheinen ARD und ZDF in erster Linie Punchingbälle im konservativen Kulturkampf zu sein.

5. Es wird gleich über alles diskutiert

Die Diskussion lässt sich nie so eng führen wie sie anfing. Eigentlich ging es um den Begriff „Staatsrundfunk“ mit all seinen Varianten, schnell wurde daraus aber eine Diskussion über die Finanzierung und ob es nun eine Zwangsgebühr oder ein Zwangsbeitrag ist. In diesem Twitter-Threat kann man das nachlesen, wenn man sich durch die nachfolgenden Tweets klickt:

Am eigentlichen Ausgangspunkt der Diskussion waren wir da schon lange vorbei.

6. Auf neutraler Position steht keiner

Das ist das Problem des Medienjournalismus: Man berichtet über eine Branche, der man selber angehört. Das macht Kritik so angreifbar – es wird geglaubt, man übe sie nur gegenüber der Konkurrenz oder man übe sie nur, um die Konkurrenz zu diskreditieren.

In der Diskussion zeigt sich auch, dass die Fronten weitgehend klar sind: hier die Rundfunkmacher, dort die Zeitungsmacher (inkl. dem Branchendienst Meedia, der zur Verlagsgruppe Holtzbrink gehört). Jeder verteidigt sein Medium, das ist nur verständlich.

Aber nur, weil ich zum Beispiel für den Deutschlandfunk arbeite, dessen Dachmarke Deutschlandradio pro Beitragszahler 48 Cent des monatlichen Rundfunkbeitrags bekommt, heißt das nicht, dass ich für jeden Beitrag, jedes Interview im Haus verantwortlich gemacht werden kann. Erst recht nicht für das, was samstags um 20.15 Uhr im Ersten gesendet wird oder wieviel für Sportrechte ausgegeben wird. Ich finde auch nicht alles gut, was aus unseren Häusern kommt, und verteidige es deswegen auch nicht. Leider helfen solche Zugeständnisse in der Diskussion aber selten.

Ein paar Hörermeinungen zum Thema, durchaus in beide Richtungen, findet man übrigens hier:

4 Gedanken zu „FAZ gegen Öffentlich-Rechtliche: Wie aus einem ironischen Liebesbrief eine erbitterte Diskussion wurde“

  1. Das entscheidende Problem wird wieder einmal nicht benannt: Der Zwangscharakter der Abgabe. Der Rundfunkgebührbeiträger wird gezwungen, das ganz Paket zu finanzieren. Ausstieg, Teilzahlungen unmöglich. Ich zahle gern den fünffachen Satz für Radio, Klassik, Hörliteratur und Nachrichten. Aber warum muss ich für 90% des Programms, die an meinen Bedürfnissen komplett vorbeigehen (Florian Silbereisen, Rosamunde Pilcher, die blöden Geschichtsfilme des ZDF) und die ich nie nutze, mitbezahlen? Diese fehlenden Ausstiegsmöglichkeiten sind es, die viele empören. Ja, kein Staatsrundfunk, aber doch Planwirtschaft im strengen Sinn. Oben geplant, und der einzige Feedback, der ernst genommen wird, sind Quoten. Irre. Darum die Spirale nach unten vor allem im Altersfernsehen ZDF, ARD.. Und ja: Der Ton gegen die sinkende Auflage der FAZ war und bleibt schäbig, allem bemühten Zwinkern zum Trotz. Verächtlich.

    1. Das wird deswegen nicht benannt, weil es nicht Thema der Diskussion war. Ich verstehe Ihre Kritik. Ich finde auch nicht alles gut, was im Öffentlich-Rechtlichen gesendet wird. Das Ganze ist halt eine wirtschaftliche Gesamtrechnung: Teure Programme wie Nachrichten und Dokumentation wird querfinanziert durch billigere Programme, die dann möglicherweise mehr Menschen erreichen. Würde man das auf Einzelabrufe umstellen, wären Sie vielleicht auch nicht mehr einverstanden, für jedes Produkt extra und viel zu zahlen. Im Auftrag für die Anstalten steht eben nicht nur Information drin, sondern auch Bildung und Unterhaltung.

      Was halten Sie denn von der Kampagne der FAZ gegen die Sender? Finden Sie die in ihrer falschen Wortwahl und den merkwürdigen Argumenten in Ordnung?

  2. FAZ heute:
    „Tatsächlich hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung das Wort „Staatsrundfunk“ in den vergangenen zwei Jahren für ARD und ZDF überhaupt nicht verwendet, nur einmal – als einen Spruch der AfD – zitiert. Das Wort „Zwangsgebühren“ wurde ebenso wie „Staatsmedien“ ein einziges Mal gebraucht, „Zwangsbeitrag“ hingegen in etwa sechshundert Ausgaben dann doch zehnmal. “

    Ist das jetzt gelogen oder waren die Vorwürfe der falschen Wortwahl gelogen? Eines von beiden müsste ja wohl der Fall sein..

    („Zwangsbeitrag“ für etwas, das jeder gezwungen ist zu zahlen, hielte ich jetzt für eine ziemlich zutreffende Bezeichnung, die man kaum ernsthaft kritisieren kann.)

    Und inhaltlich: Die ÖR-Medien verwenden halt das meiste Geld nicht für hochwertige Information (Dradio etc.), sondern für Fußball, Fernsehshows, Krimis etc. Da ist es schwierig, mit dem verfassungsgemäßen Auftrag auf Bereitstellung einer informativen Grundversorgung zu argumentieren…

    1. Meiner Ansicht nach ist es einfach mal so behauptet und dabei schlecht bzw. offentsichtlich überhaupt nicht recherchiert. Ich habe ja hier schon eine Reihe von Gegenbeispielen gegeben, und es finden sich sicher noch mehr. Außerdem hat SZ-Redakteur Simon Hurtz hier noch Gegenbelege für den Begriff „Zwangsgebühren“ zusammengestellt.

      Das Argument mit der Informationsversorgung kenne ich; meistens wird dabei aber unterschlagen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender eben auch einen Auftrag zu Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung haben, der im Rundfunkstaatsvertrag (§ 11) steht, abgeleitet aus dem Grundgesetz. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das zeitgemäß ist, aber solange er drinsteht, kann man den Sendern nicht vorwerfen, dass sie ihren Auftrag befolgen.

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