Wer „Zensur“ brüllt, darf woanders weiterschreien

In Deutschland gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das ist nicht umfassend, wie ich an anderer Stelle schon mal gezeigt habe. Aber es gilt und ist sehr weitreichend. Was ist nicht gilt, ist das Recht darauf, dass sich jemand meine Meinung anhören muss.

Wenn vor meinem Fenster herumgebrüllt wird, darf ich das Fenster schließen. Und wenn jemand in meinem Haus brüllt, darf ich ihn rauswerfen. Nichts anderes ist es, wenn jemand unter dem Facebook-Post eines Mediums kommentiert. Die Redaktion muss nicht alles dulden, und es liegt in ihrem Ermessen, was sie löscht. Wenn sie Interesse an einer Diskussion hat, wird das möglichst wenig sein. Und wenn sie Interesse an einer Diskussion hat, wird sie löschen, was diese Diskussion unangenehm macht.

Aber nur, weil ein Kommentar hier beiseitegefegt wird, ist das keine Zensur. Denn der Kommentator behält sein Recht, seine Meinung zu sagen. Er kann das auf seiner eigenen Facebook-Seite tun, er kann ein Blog eröffnen, er kann auf die Straße gehen. Dann darf er sein Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben. Aber er hat kein Recht darauf, dass ihm jemand zuhört.