Journalisten als Gerüchtberichterstatter

Aus Anlass des erfundenen Falls eines toten Flüchtlings vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (Lageso) stellt sich die Frage, ob wir uns wieder stärker dem Zwei-Quellen-Prinzip zuwenden sollten. Das besagt, dass eine Information nur dann als gesichert oder überhaupt berichtet werden darf, wenn zwei voneinander unabhängige Quellen die Fakten bestätigen.

Ann-Kathrin Büüsker dröselt den Fall in Berlin noch mal auf und stellt dar, dass es durchaus Anlass gibt, die von einem Flüchtlingshelfer behauptete und von einer Hilfsorganisation gestützte Version für wahrscheinlich zu halten.

Wir kennen die Zustände dort aus den vergangenen Monaten zu Genüge. Die Vorstellung, dass dort ein Mann wegen mangelnder Versorgung erkrankt und an den Folgen stirbt, sie ist nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Weil die Meldung zusätzlich intensiv in sozialen Netzwerken diskutiert wird, werden Journalisten darauf aufmerksam. Gesprächswert ist schließlich auch ein Relevanzkriterium, auch wenn fraglich ist, wie repräsentativ solche Themen in den Filterblasen des Netzes wirklich sind.

Die Berichterstattung beginnt, dem Vorwurf des Flüchtlingshelfers und seiner Organisation wird die Mitteilung der Behörden entgegengestellt, dass sie den Todesfall nicht bestätigen können.

Denn ja – alle Beteiligten haben versucht die Geschichte „hart“ zu kriegen, die Verwirrung aufzulösen. Doch es ging nicht. Über Stunden hinweg reine Verwirrung, Spekulation, keine Bestätigung.

So Ann-Kathrin Büüsker. Haben Journalisten hier gegen das Zwei-Quellen-Prinzip verstoßen? Oberflächlich schon, weil sie keine Bestätigung für die Vorwürfe haben finden können. Nach der reinen Lehre hätten sie also nicht über den Fall berichten dürfen.

Streng genommen gab es jedoch eine zweite Quelle, denn die Polizei kam ja zu Wort. Allerdings hatte die abweichende Informationen. Und es ist durchaus auch Aufgabe von Journalisten, über ungeklärte Faktenlagen und widersprüchliche Informationen zu berichten.

Ein zweiter Aspekt kommt hinzu: Wir weichen schon seit Jahren immer wieder vom Zwei-Quellen-Prinzip ab. Und zwar dann, wenn der Journalist Tatsachen selbst beobachtet hat und zweifelsfrei beschreiben kann. Das ist zum Beispiel bei Augenzeugenberichten der Fall, wozu ich beispielsweise auch Bundestagssitzungen zähle, die der Journalist selbst verfolgt hat.

Und drittens: Bei Meinungsäußerungen sind wir nicht so streng. Wenn CSU-Chef Horst Seehofer von „massenhaftem Asylmissbrauch“ spricht, ohne Beweise vorzulegen, geben wir das weiter, ohne die Stichhaltigkeit zu prüfen. Und auch wenn der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Medien vorwirft, ein „Schweigekartell“ zu bilden, wird das ohne konkrete Belege seinerseits berichtet.

Nichts anderes ist im Berliner Fall passiert, nur dass der Urheber des Gerüchts weniger prominent ist. Journalisten haben berichtet, gestern Abend kam dann nach polizeilichen Ermittlungen heraus, dass an den Vorwürfen nichts dran ist.

Eines lässt sich unter anderem daran jedoch ablesen: In Zukunft wird es verstärkt Aufgabe von Journalisten sein, Gerüchten nachzugehen. Diese in die Welt zu setzen ist über soziale Medien sehr leicht geworden; sie finden schnelle Verbreitung, besonders, wenn sie plausibel erscheinen (wie im Lageso-Fall) oder Vorurteile bedienen (wie in vielen Fällen, in denen es um Vorwürfe gegen Flüchtlinge geht).

Journalisten kommen zunehmend schwieriger an solchen Vorwürfen vorbei, zumal schnell die Rede von Vertuschung ist. Einige Lokalmedien haben bereits damit begonnen, in regelmäßig erscheinenden Rubriken konkrete Gerüchte zu recherchieren. Auch die Tagesschau als überregionales Medium hat Gerüchte aufgegriffen. In einigen Fällen stimmten sie, in mehr Fällen stimmten nur einige Details, in vielen weiteren gab es keinerlei Belege für die behaupteten Fakten.

Verantwortung dafür tragen nicht nur diejenigen, die die Gerüchte in die Welt setzen, sondern auch die, die sie ungeprüft weiterverbreiten. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentierte das so:

Manche Fehler macht man, weil man etwas nicht weiß. Und andere, weil man etwas nicht wissen will. Von Letzterem ist hier die Rede, weil die Polizei in Deutschland derzeit viel zusätzliche Arbeit damit hat.

 Und eben zunehmend auch Journalisten. Das NDR-Medienmagazin „Zapp“ zitiert den Kommunikationswissenschaftler Matthias Kohring von der Universität Mannheim:

„Für diese Menschen bietet der klassische Journalismus keine einfachen Rezepte an. Die Welt ist halt komplex, es gibt keine einzig mögliche Deutung, man muss auch Widersprüche aushalten, es gibt nicht schwarz oder weiß, es gibt grau, und ich glaube, dass sehr viele Menschen damit nicht zurechtkommen.“

Erreicht man also diejenigen gar nicht, die Gerüchte in die Welt setzen, sie weiterverbreiten oder sie zumindest lesen? Zapp-Autor Bastian Berbner findet: Teilweise wohl schon.

Da das Publikum aber nicht nur aus Gerüchteverbreitern besteht, ist es journalistisch natürlich trotzdem sinnvoll, unwahre Behauptungen anhand von Fakten zu widerlegen, auch wenn man den harten Kern so nicht erreicht.

Vor allem für überregionale Medien bleibt die Frage, wann sie solche Gerüchte aufgreifen. Hier greifen neben den klassischen journalistischen Kriterien wie der Frage nach der Relevanz auch solche, die auf die Logik der sozialen Netzwerke eingehen: Wie stark sind die Gerüchte verbreitet und wo, welche überregionale Bedeutung haben sie, wie massiv sind die Vorwürfe oder wie absurd – vielleicht zu absurd, um ihnen nachzugehen. Wahrscheinlich werden es Einzelfallabwägungen sein – wie immer im Journalismus.

 

Nachtrag, 14.35 Uhr: Dennis Horn hat sich bei WDR Digitalistan damit beschäftigt, wie solchen Fakes im Netz wirksam begegnet werden kann. Er schlägt unter anderem eine Art Anti-Fake-Behörde vor.